Die in der Anlage beigefügte Geschäftsordnung für den Fürther Stadtrat vom 24. Juni 2020 wird hiermit erlassen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Geschäftsordnung mit letztmaliger Änderung vom 7. Mai 2020 außer Kraft. Die geänderte Geschäftsordnung ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Die Stadt Fürth fördert die Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern. Um diesem Ziel gerecht zu werden, wurde in § 7 Satz 2 der Satzung der Stadt Fürth zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (Hauptsatzung) festgelegt, dass die von der Stadt Fürth erlassenen Satzungen geschlechtergerecht zu formulieren sind.
Dieser Vorgabe und der Vorbesprechung in der Geschäftsordnungskommission am 22. April 2020 folgend, wird die Geschäftsordnung hiermit geschlechtergerecht formuliert.
Weitergehende, inhaltliche Veränderungen sind kein Bestandteil dieser Änderung.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
X |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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X |
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Text der neuen Geschäftsordnung
Synopse