Der Ausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und empfiehlt dem Stadtrat die Projektgenehmigung für die Neugestaltung des letzten Bauabschnitts des Campus im Schulkomplex Fronmüllerstraße mit einem Gesamtvolumen von 260.000 €.
Der Stadtrat hat Kenntnis vom empfehlenden Beschluss des Bau- und Werkausschusses und erteilt die Projektgenehmigung für die Neugestaltung des letzten Bauabschnitts des Campus im Schulkomplex Fronmüllerstraße mit einem Gesamtvolumen von 260.000 €.
Die zusätzlich benötigten Mittel in Höhe von 30 T€ sind zu gegebener Zeit als überplanmäßige Mittel zu beantragen.l
Anlass und Beschlusslage
Im von den US-Streitkräften übernommenen Schulkomplex
zwischen Fronmüllerstraße und John-F.-Kennedy-Straße sind die Maßnahmen zur
Herstellung der Außenanlagen der unterschiedlichen Einrichtungen mit Ausnahme
des letzten Teilstücks zwischen John-F.-Kennedy-Straße und dem ausgebauten
Campus abgeschlossen. Der letzte Bauabschnitt wurde bislang zurückgestellt,
weil noch bauliche Maßnahmen im Bereich der Gebäude im Gespräch waren.
Im September 2010 wurde vom Bau- und Werkausschuss
beschlossen, die Fläche lediglich in einen verkehrssicheren Zustand zu
versetzen und eine Neuanlage bzw. Generalsanierung zurückzustellen.
Am 07.11.2018 erteilte der Bau- und Werkausschuss in
einer gemeinsamen Sitzung mit dem Ausschuss für Schule, Bildung und Sport den
Grundsatzbeschluss für die Umgestaltung der Fläche unter der Maßgabe, dass die
Wünsche der beteiligten Schulen besonders zu berücksichtigen sind. Die hierfür
notwendigen (zusätzlichen) Mittel wurden in den Haushalt 2020 eingestellt.
Bestand
Die zentrale Asphaltfläche ist inzwischen durch
diverse Bau- und Reparatur- Maßnahmen an vielen Stellen geflickt. Die
Entwässerung der Asphaltfläche funktioniert nicht zuverlässig, weil das Gefälle
zu gering ist und Einläufe fehlen. Bei Starkregen bleibt Wasser stehen und
kann, besonders bei Frost, zu glatten Eisflächen führen.
Zwischenzeitlich wünschen die Schulleitungen der
Grund- und der Mittelschule eine teilweise Einbeziehung der Flächen zu den
Schulhöfen, da die vorhandenen Freiflächen der Schulen für die Anzahl der
Kinder nicht ausreichend sind. Die Campuserweiterung soll deshalb nicht mehr
wie bisher mit PKWs befahren werden und es sollen an dieser Stelle auch keine
Stellplätze angeboten werden.
Im Rahmen der Grundlagenermittlung und
Vorentwurfsplanung wurde festgestellt, dass die vorhandenen Fahrradstellplätze
bei weitem nicht ausreichend sind und dass zudem die notwendigen
Feuerwehrabstellflächen in den Außenanlagen durch andere Nutzungen belegt sind.
Zudem sind die Außenanlagen bzw. die Übergänge zu den
Gebäuden nicht barrierefrei.
Entwurfsbeschreibung
Die als Anlage beigefügte Entwurfsplanung sieht
folgendes vor:
·
Schaffung eines
PKW-freien Bereichs mit einer eingefriedeten zusätzlichen Schulhoffläche für
die Grundschule unter Aufrechterhaltung der Durchgängigkeit und der Berücksichtigung
der Belange des vorbeugenden Brandschutzes
·
Schaffung von
Roller- und Fahrradabstellplätzen
·
Schaffung eines
separaten eingefriedeten Mülltonnenplatzes
·
Beseitigung der
Fehl- und Stolperstellen in den Belags- und Vegetationsflächen
·
Schaffung eines
barrierefreien Zugangs zum Gebäude 1469 sowie zum gesamten Gelände von der
John.-F.-Kennedy-Straße aus durch zwei Rampen im Zugangsbereich zum Hof und
eine Rampe in die Mittelschule am Eingang 2
·
Steigerung der
Aufenthaltsqualität
·
Langfristige Beschattung
des Hofes durch Baumpflanzungen
·
Klimatische und
ökologische Aufwertung der Hoffläche durch Vegetationsflächen
Abstimmung und Instruktion
Die Vorentwurfsplanung zum Grundsatzbeschluss wurde
bei den beteiligten Dienststellen der Stadt Fürth, dem Senioren- und
Behindertenrat und den (seinerzeit) zuständigen Pflegerinnen und Pflegern und
den Schulleitungen mit Verfügung vom 25.07.2017 instruiert. Die Anregungen und
Hinweise wurden in die nun vorliegende Entwurfsplanung eingearbeitet.
Mit den Schulleitungen der beiden direkt betroffenen
Schulen, der Grundschule John-F.-Kennedy-Straße 23 und der Mittelschule
Kiderlin 4 (Außenstelle John-F.-Kennedy-Straße 15) wurde die Entwurfsplanung
detailliert abgestimmt und alle Wünsche und Anregungen konnten eingearbeitet
werden.
Finanzierung und Realisierung
Die Gesamtkosten der Maßnahme liegen einschl.
Baunebenkosten in der vorgelegten Form des Entwurfs bei 260.000 € ausgehend von
einem Mehrwertsteuersatz von 19%, da die bauliche Fertigstellung nach dem
31.12.2020 ist.
Im Einzelnen:
Kgr 500 - Außenanlagen |
232.200,00 € |
Kgr 700 - Baunebenkosten |
27.800,00 € |
Summe |
260.000,00 € |
Die Planungsleistungen in Höhe von rd. 18 T€ werden
vom Grünflächenamt in Eigenleistung erbracht und fließen über die innere Verrechnung
wieder dem städtischen Haushalt zu.
Die mittleren Herstellungskosten pro Quadratmeter
liegen mit ca. 215 € (brutto) im üblichen Rahmen bei überwiegend befestigten
Schulhofflächen unter Berücksichtigung der derzeitigen Preissituation im
Baugewerbe.
Die jährlichen Folgekosten wurden der nur geringen
zusätzlichen Leistungen ohne Flächenzuwachs nicht separat berechnet und können
aufgrund der Geringfügigkeit in den jeweiligen Amtsbudgets dargestellt werden.
Auf den Haushaltsstellen 2111.9502.0000HR und
2111.9502.0000 stehen im Haushaltsjahr 2020 insgesamt 230 T€ zur Verfügung. Der
Fehlbetrag von 30 T€ muss zu gegebener Zeit als überplanmäßige Mittel zur
Verfügung gestellt werden, sofern die Ausschreibungsergebnisse die
Kostenberechnung bestätigt.
Es ist vorgesehen, die Baumaßnahme im Herbst 2020
auszuschreiben und bis Jahresende zu vergeben. Baubeginn wäre aus heutiger
Einschätzung Frühjahr 2021.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
260.000 € |
|
nein |
X |
ja |
o.A. € |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
X |
ja |
Hst.
2111.9502.0000 |
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: Fehlbetrag
in Höhe von 30 T€ muss zusätzlich zur Verfügung gestellt werden |
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Anlage 01 Lageplan
Anlage 02 Bestandsplan
Anlage 03 Fotodokumentation
Anlage 04 Entwurf