Betreff
Schulkomplex Fronmüllerstraße - Campus 3. BA Projektgenehmigung
Vorlage
GrfA/0109/2020
Aktenzeichen
1011-437
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Ausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und empfiehlt dem Stadtrat die Projektgenehmigung für die Neugestaltung des letzten Bauabschnitts des Campus im Schulkomplex Fronmüllerstraße mit einem Gesamtvolumen von 260.000 €.

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom empfehlenden Beschluss des Bau- und Werkausschusses und erteilt die Projektgenehmigung für die Neugestaltung des letzten Bauabschnitts des Campus im Schulkomplex Fronmüllerstraße mit einem Gesamtvolumen von 260.000 €.

 

Die zusätzlich benötigten Mittel in Höhe von 30 T€ sind zu gegebener Zeit als überplanmäßige Mittel zu beantragen.l


Anlass und Beschlusslage

Im von den US-Streitkräften übernommenen Schulkomplex zwischen Fronmüllerstraße und John-F.-Kennedy-Straße sind die Maßnahmen zur Herstellung der Außenanlagen der unterschiedlichen Einrichtungen mit Ausnahme des letzten Teilstücks zwischen John-F.-Kennedy-Straße und dem ausgebauten Campus abgeschlossen. Der letzte Bauabschnitt wurde bislang zurückgestellt, weil noch bauliche Maßnahmen im Bereich der Gebäude im Gespräch waren.

 

Im September 2010 wurde vom Bau- und Werkausschuss beschlossen, die Fläche lediglich in einen verkehrssicheren Zustand zu versetzen und eine Neuanlage bzw. Generalsanierung zurückzustellen.

 

Am 07.11.2018 erteilte der Bau- und Werkausschuss in einer gemeinsamen Sitzung mit dem Ausschuss für Schule, Bildung und Sport den Grundsatzbeschluss für die Umgestaltung der Fläche unter der Maßgabe, dass die Wünsche der beteiligten Schulen besonders zu berücksichtigen sind. Die hierfür notwendigen (zusätzlichen) Mittel wurden in den Haushalt 2020 eingestellt.

 

Bestand

Die zentrale Asphaltfläche ist inzwischen durch diverse Bau- und Reparatur- Maßnahmen an vielen Stellen geflickt. Die Entwässerung der Asphaltfläche funktioniert nicht zuverlässig, weil das Gefälle zu gering ist und Einläufe fehlen. Bei Starkregen bleibt Wasser stehen und kann, besonders bei Frost, zu glatten Eisflächen führen.

 

Zwischenzeitlich wünschen die Schulleitungen der Grund- und der Mittelschule eine teilweise Einbeziehung der Flächen zu den Schulhöfen, da die vorhandenen Freiflächen der Schulen für die Anzahl der Kinder nicht ausreichend sind. Die Campuserweiterung soll deshalb nicht mehr wie bisher mit PKWs befahren werden und es sollen an dieser Stelle auch keine Stellplätze angeboten werden.

 

Im Rahmen der Grundlagenermittlung und Vorentwurfsplanung wurde festgestellt, dass die vorhandenen Fahrradstellplätze bei weitem nicht ausreichend sind und dass zudem die notwendigen Feuerwehrabstellflächen in den Außenanlagen durch andere Nutzungen belegt sind.

 

Zudem sind die Außenanlagen bzw. die Übergänge zu den Gebäuden nicht barrierefrei.

 

Entwurfsbeschreibung

Die als Anlage beigefügte Entwurfsplanung sieht folgendes vor:

·                Schaffung eines PKW-freien Bereichs mit einer eingefriedeten zusätzlichen Schulhoffläche für die Grundschule unter Aufrechterhaltung der Durchgängigkeit und der Berücksichtigung der Belange des vorbeugenden Brandschutzes

·                Schaffung von Roller- und Fahrradabstellplätzen

·                Schaffung eines separaten eingefriedeten Mülltonnenplatzes

·                Beseitigung der Fehl- und Stolperstellen in den Belags- und Vegetationsflächen

·                Schaffung eines barrierefreien Zugangs zum Gebäude 1469 sowie zum gesamten Gelände von der John.-F.-Kennedy-Straße aus durch zwei Rampen im Zugangsbereich zum Hof und eine Rampe in die Mittelschule am Eingang 2

·                Steigerung der Aufenthaltsqualität

·                Langfristige Beschattung des Hofes durch Baumpflanzungen

·                Klimatische und ökologische Aufwertung der Hoffläche durch Vegetationsflächen

 

Abstimmung und Instruktion

Die Vorentwurfsplanung zum Grundsatzbeschluss wurde bei den beteiligten Dienststellen der Stadt Fürth, dem Senioren- und Behindertenrat und den (seinerzeit) zuständigen Pflegerinnen und Pflegern und den Schulleitungen mit Verfügung vom 25.07.2017 instruiert. Die Anregungen und Hinweise wurden in die nun vorliegende Entwurfsplanung eingearbeitet.

 

Mit den Schulleitungen der beiden direkt betroffenen Schulen, der Grundschule John-F.-Kennedy-Straße 23 und der Mittelschule Kiderlin 4 (Außenstelle John-F.-Kennedy-Straße 15) wurde die Entwurfsplanung detailliert abgestimmt und alle Wünsche und Anregungen konnten eingearbeitet werden.

 

Finanzierung und Realisierung

 

Die Gesamtkosten der Maßnahme liegen einschl. Baunebenkosten in der vorgelegten Form des Entwurfs bei 260.000 € ausgehend von einem Mehrwertsteuersatz von 19%, da die bauliche Fertigstellung nach dem 31.12.2020 ist.

 

Im Einzelnen:

 

Kgr 500 - Außenanlagen

232.200,00 €

Kgr 700 - Baunebenkosten

27.800,00 €

Summe

260.000,00 €

 

Die Planungsleistungen in Höhe von rd. 18 T€ werden vom Grünflächenamt in Eigenleistung erbracht und fließen über die innere Verrechnung wieder dem städtischen Haushalt zu.

 

Die mittleren Herstellungskosten pro Quadratmeter liegen mit ca. 215 € (brutto) im üblichen Rahmen bei überwiegend befestigten Schulhofflächen unter Berücksichtigung der derzeitigen Preissituation im Baugewerbe.

 

Die jährlichen Folgekosten wurden der nur geringen zusätzlichen Leistungen ohne Flächenzuwachs nicht separat berechnet und können aufgrund der Geringfügigkeit in den jeweiligen Amtsbudgets dargestellt werden.

 

Auf den Haushaltsstellen 2111.9502.0000HR und 2111.9502.0000 stehen im Haushaltsjahr 2020 insgesamt 230 T€ zur Verfügung. Der Fehlbetrag von 30 T€ muss zu gegebener Zeit als überplanmäßige Mittel zur Verfügung gestellt werden, sofern die Ausschreibungsergebnisse die Kostenberechnung bestätigt.

 

Es ist vorgesehen, die Baumaßnahme im Herbst 2020 auszuschreiben und bis Jahresende zu vergeben. Baubeginn wäre aus heutiger Einschätzung Frühjahr 2021.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

260.000

 

nein

X

ja

o.A.

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

X

ja

Hst. 2111.9502.0000

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

Fehlbetrag in Höhe von 30 T€ muss zusätzlich zur Verfügung gestellt werden

 


Anlage 01 Lageplan

Anlage 02 Bestandsplan

Anlage 03 Fotodokumentation

Anlage 04 Entwurf