Betreff
Atzenhofer Straße - Geh- und Radweg zwischen Atzenhof und Ritzmannshof
Vorlage
TfA/0350/2020
Art
Beschlussvorlage - SB

Für BA am 08.07.2020:

 

Die Sitzungsvorlage des Baureferates wurde zur Kenntnis genommen.

Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Erteilung der Projektgenehmigung zur Errichtung des Geh- und Radwegs zwischen Atzenhof und Ritzmannshof.

 

Für StR am 22.07.2020:

 

Die Sitzungsvorlage des Baureferates wurde zur Kenntnis genommen.

Der Stadtrat erteilt die Projektgenehmigung zur Errichtung des Geh- und Radwegs zwischen  Atzenhof und Ritzmannshof.

 


Bereits im Jahr 2010 wurde vom Stadtplanungsamt eine Planung der Radwegverbindung zwischen Atzenhof und Ritzmannshof an der Atzenhofer Straße erstellt mit dem Ziel, die Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer deutlich zu erhöhen. Weitere Planungsschritte wurden zunächst nicht eingeleitet, da der benötigte Grunderwerb nicht in Aussicht stand. Erneute Verhandlungen in der ersten Jahreshälfte 2019 ergaben, dass bei allen Anliegern mittlerweile eine Bereitschaft zum Verkauf gegeben ist. Die Verhandlungen befinden sich nun vor dem Abschluss.

Im September 2019 wurde seitens des Stadtplanungsamtes eine Instruktion durchgeführt (Planstand 2010), im Dezember 2019 vom Tiefbauamt eine endgültige Planung des kombinierten Geh- und Radweges erstellt, welche nun zur Projektgenehmigung vorliegt. Die Ausschreibung und Vergabe der Baumaßnahme soll in der zweiten Jahreshälfte 2020 erfolgen, der Bau des Weges in 2021. Ein Zuwendungsantrag bei der Regierung von Mittelfranken wird noch 2020 gestellt.

Den aktuellen Richtlinien und den Erfahrungen mit eigenständigen Geh- und Radwegen im Stadtgebiet entsprechend wird der Weg mit einer Breite von 3,50 m geplant, zusätzlich der notwendigen, offenen Entwässerungseinrichtungen. Der Abstand von der Atzenhofer Straße ist so gewählt, dass der neue Weg einem möglichen späteren Straßenausbau mit richtliniengemäßer Verbreiterung nicht entgegensteht. Der Aufbau orientiert sich durchgehend an der Belastungsklasse Bk0,3 gem. RStO 12, ein Überfahren mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen zum Erreichen der angrenzenden Felder ist damit möglich (Überfahrten mit Verrohrungen vorgesehen). Die Querneigung ist einheitlich Richtung Atzenhofer Straße geplant.

 

Am westlichen Ende des Geh- und Radweges befinden sich ca. 150 m im FFH- und Überschwemmungsgebiet der Zenn, es ist ökologischer Ausgleich in Zusammenarbeit mit dem Grünflächen- und Liegenschaftsamt notwendig.

 

An beiden Ortseingängen werden Mittelinseln als Querungshilfen angeordnet, die notwendigen Fahrbahnaufweitungen reduzieren außerdem die Geschwindigkeit des Fahrverkehrs (Tempo-30-Zonen in Atzenhof und Ritzmannshof). Ein Inselkopf in Atzenhof wird zur Verbesserung der Radfahrbeziehung nur in Rotmarkierung ausgeführt. In Ritzmannshof sind (z.T. schmale) Gehwege vorhanden, in Atzenhof erst ab der Einmündung der Oberfarrnbacher Straße. Zur Verbesserung der Situation für Fußgänger in diesem Bereich sind zunächst weiterführende Planungen notwendig.

 

Die Bruttokosten wurden mit ca. 750.000,- € einschließlich Ökoausgleich und Grunderwerb ermittelt.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

750.000,-

 

nein

X

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

X

ja

Hst. 5900.9505.0000

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Übersichtslageplan