Für BA am 08.07.2020:
Die Sitzungsvorlage des Baureferates wurde zur Kenntnis genommen.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Erteilung der Projektgenehmigung zur Errichtung des Geh- und Radwegs zwischen Atzenhof und Ritzmannshof.
Für StR am 22.07.2020:
Die Sitzungsvorlage des Baureferates wurde zur Kenntnis genommen.
Der Stadtrat erteilt die
Projektgenehmigung zur Errichtung des Geh- und Radwegs zwischen Atzenhof und Ritzmannshof.
Bereits im Jahr 2010 wurde vom
Stadtplanungsamt eine Planung der Radwegverbindung zwischen Atzenhof und
Ritzmannshof an der Atzenhofer Straße erstellt mit dem Ziel, die
Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer deutlich zu erhöhen. Weitere Planungsschritte
wurden zunächst nicht eingeleitet, da der benötigte Grunderwerb nicht in
Aussicht stand. Erneute Verhandlungen in der ersten Jahreshälfte 2019 ergaben,
dass bei allen Anliegern mittlerweile eine Bereitschaft zum Verkauf gegeben
ist. Die Verhandlungen befinden sich nun vor dem Abschluss.
Im September 2019 wurde seitens des Stadtplanungsamtes eine Instruktion
durchgeführt (Planstand 2010), im Dezember 2019 vom Tiefbauamt eine endgültige
Planung des kombinierten Geh- und Radweges erstellt, welche nun zur
Projektgenehmigung vorliegt. Die Ausschreibung und Vergabe der Baumaßnahme soll
in der zweiten Jahreshälfte 2020 erfolgen, der Bau des Weges in 2021. Ein
Zuwendungsantrag bei der Regierung von Mittelfranken wird noch 2020 gestellt.
Den aktuellen Richtlinien und den Erfahrungen mit eigenständigen Geh- und
Radwegen im Stadtgebiet entsprechend wird der Weg mit einer Breite von 3,50 m
geplant, zusätzlich der notwendigen, offenen Entwässerungseinrichtungen. Der
Abstand von der Atzenhofer Straße ist so gewählt, dass der neue Weg einem
möglichen späteren Straßenausbau mit richtliniengemäßer Verbreiterung nicht
entgegensteht. Der Aufbau orientiert sich durchgehend an der Belastungsklasse
Bk0,3 gem. RStO 12, ein Überfahren mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen zum
Erreichen der angrenzenden Felder ist damit möglich (Überfahrten mit
Verrohrungen vorgesehen). Die Querneigung ist einheitlich Richtung Atzenhofer
Straße geplant.
Am westlichen Ende des Geh- und Radweges befinden sich ca. 150 m im FFH- und Überschwemmungsgebiet der Zenn, es ist ökologischer Ausgleich in Zusammenarbeit mit dem Grünflächen- und Liegenschaftsamt notwendig.
An beiden Ortseingängen werden Mittelinseln als Querungshilfen angeordnet, die notwendigen Fahrbahnaufweitungen reduzieren außerdem die Geschwindigkeit des Fahrverkehrs (Tempo-30-Zonen in Atzenhof und Ritzmannshof). Ein Inselkopf in Atzenhof wird zur Verbesserung der Radfahrbeziehung nur in Rotmarkierung ausgeführt. In Ritzmannshof sind (z.T. schmale) Gehwege vorhanden, in Atzenhof erst ab der Einmündung der Oberfarrnbacher Straße. Zur Verbesserung der Situation für Fußgänger in diesem Bereich sind zunächst weiterführende Planungen notwendig.
Die Bruttokosten wurden mit ca. 750.000,- € einschließlich Ökoausgleich und Grunderwerb ermittelt.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
750.000,- € |
|
nein |
X |
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
X |
ja |
Hst.
5900.9505.0000 |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Übersichtslageplan