Betreff
Einführung des Schülertickets zum Schuljahr 2020/2021
Vorlage
SchvA/0369/2020
Art
Beschlussvorlage - SL

Der Ausschuss für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit nimmt zustimmend von den Ausführungen der Verwaltung Kenntnis.


Mit Beginn des Schuljahres 2020/2021 wird an alle berechtigten Schüler*innen im freien Schülerverkehr das 365-Euro-Ticket ausgehändigt. Für zeitlich befristete Schülertickets (Winterfahrer von Oktober bis März) aufgrund gefährlicher Schulwege werden auch künftig Schülermonatsmarken ausgegeben. Diese sind kostengünstiger.

 

Im Bereich der Rückerstattung von Fahrtkosten für die Jahrgangsstufen 11 bis 13 entfällt eine anteilige Erstattung zur nächstgelegenen Schule, da der gesetzliche Abzug der Familienbelastungsgrenze in Höhe von 440,00 Euro den Betrag des 365-Euro-Tickets grundsätzlich übersteigt. Bei Bezug von Sozialleistungen oder Kindergeld für mind. 3 Kinder wird das Ticket weiterhin sofort ausgehändigt.

 

Ab der Jahrgangsstufe 5 der weiterführenden Schulen werden ab dem Schuljahr 2020/2021 die Schülertickets nur noch zur nächstgelegenen Schule bezahlt. Eine freiwillige Zahlung des Unterschiedsbetrages der Tarifstufen A und B entfällt, da das Angebot des 365-Euro-Tickets alle Tarifstufen des VGN umfasst.


 

 

 

 

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


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