Der Bauausschuss stimmt der Ablöse der Stellplatzverpflichtung zu.
Der Antragsteller beabsichtigt die Sanierung des
denkmalgeschützten Hintergebäudes bislang mit Werkstatt und vier Wohnungen.
Durch die Umnutzung der Gewerbeeinheit im EG (Werkstatt) und die Änderungen der Wohnungsgrundrisse entstehen künftig insgesamt sechs Wohneinheiten. Dies generiert einen Stellplatzmehrbedarf für 1 Kraftfahrzeug welches weder auf dem Baugrundstück noch in der Nähe des Anwesens nachgewiesen werden kann.
Die Zustimmung durch das Straßenverkehrsamt wurde auf Grund des erhöhten Parkdrucks versagt.
Die Stadtplanung, Bauaufsicht sowie die Untere Denkmalschutzbehörde befürworten hingegen die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum bzw. die höherwertige Umnutzung des Einzelbaudenkmals in der Innenstadt und schließen sich der beantragten Ablöse an.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
Lageplan