Der Bauausschuss stimmt der Ablösung der Stellplatzverpflichtung zu.
Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung einer
zusätzlichen Wohnung im Dachgeschoss incl. Ausbau des Spitzbodens.
Durch die Herstellung des Wohnraumes entsteht ein Stellplatzmehrbedarf für 1 Kfz., der weder auf dem Grundstück, noch in der Nähe des Anwesens nachgewiesen werden kann.
Das Straßenverkehrsamt lehnt die Ablösung des Stellplatzes aufgrund des Parkdrucks ab.
Zur Schaffung von Wohnraum wird die Ablösung des Stellplatzes seitens des Stadtplanungsamtes und der Bauaufsicht sowie der Unteren Denkmalschutzbehörde jedoch befürwortet, da die Wohnraumschaffung ohne weitere Bodenversiegelung erfolgt und die Baumaßnahme zur langfristigen Sicherung des Einzelbaudenkmals und des Gebietscharakters im innerstädtischen Bereich beiträgt.
Der Antragsteller beantragt daher, den Stellplatz abzulösen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Lageplan