Betreff
Einstellung von Verwaltungsnachwuchskräften 2021
Vorlage
PA/0798/2020
Art
Beschlussvorlage - AL

Zum 01.09.2021 werden im mittleren Funktionsbereich (2. Qualifikationsebene)

15 Verwaltungsnachwuchskräfte eingestellt.

 

Zum 01.10.2021 werden im gehobenen Funktionsbereich (3. Qualifikationsebene)

10 Verwaltungsnachwuchskräfte eingestellt. Bewerbungen von Beamtinnen und Beamten der 2. Qualifikationsebene für die Ausbildungsqualifizierung (vormals Aufstieg) werden bei Vorliegen der Voraussetzungen berücksichtigt; jedoch nicht mehr als 2 Personen unter Anrechnung auf den Bedarf.

 

Evtl. nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) zugewiesene Soldatinnen/Soldaten rechnen auf den Bedarf an.

 

Das Personalreferat wird ermächtigt, unterjährig vakant werdende Ausbildungsstellen (z.B. Ausbildungsabbruch/Nichtbestehen von Prüfungen) oder durch kurzfristige Absagen nicht besetzte Plätze nach Möglichkeit zeitnah nachzubesetzen. Zudem wird das Personalreferat ermächtigt, falls mehr geeignete Bewerberinnen und Bewerber als Plätze vorliegen, Zusagen im Vorgriff zu erteilen (unter Abzug im Folgejahr). Sollten wiederum, trotz intensiver Bemühungen, nicht genügend geeignete Bewerberinnen und Bewerber gefunden werden, erfolgt Ermächtigung, auf die Besetzung von Ausbildungsplätzen zu verzichten und den Bedarf ggf. anderweitig zu decken.

 

 

 


Dem Einstellungsvorschlag der Verwaltung geht eine Personalbedarfsplanung für das Jahr 2024 voraus, die sich auf prognostizierte Renteneintritte sowie statistische Mittelwerte stützt (siehe Anlage). Die Besetzung der Ausbildungsplätze im mittleren Funktionsbereich erfolgt mit Tarifbeschäftigten oder mit Beamtinnen und Beamten der 2. Qualifikationsebene. Die Aufschlüsselung wird in enger Abstimmung mit der Personalvertretung unter Berücksichtigung der vorliegenden Bewerbungen vorgenommen. Angestrebt wird eine Aufteilung 8 (VFA) zu 7 (QE2). Mit einem zusätzlichen Ausbildungsplatz im mittleren Funktionsbereich soll weiterhin dem (sich jedoch abschwächenden) Stadtwachstum Rechnung getragen werden.

 

Auf den Einstellungsbedarf in der 3. Qualifikationsebene (3. QE) werden Beamtinnen und Beamte der 2. Qualifikationsebene, die sich für die Ausbildungsqualifizierung (vormals Aufstieg)

bewerben und die förmlichen Voraussetzungen erfüllen, angerechnet. Es können pro Jahr

höchstens 2 Beamtinnen oder Beamte dafür zugelassen werden, da andernfalls der mittlere Funktionsbereich stark ausgedünnt werden würde. (In der Regel ist die Nachfrage nach der Ausbildungsqualifizierung auch nicht größer). Soldatinnen und Soldaten nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG), die auf Vorbehaltsstellen zugewiesen werden, mindern ebenfalls den Einstellungsbedarf. Nach gegenwärtigem Stand werden für 2021 je eine Zuweisung in der 2. QE und der 3. QE erwartet.



Aktuell befinden sich 60 Verwaltungsnachwuchskräfte in Ausbildung, davon 20 im Abschlussjahr. Für Herbst 2020 ist die Einstellung von 25 Nachwuchskräften vorgesehen. Mit den für 2021 berechneten weiteren 25 Nachwuchskräften sind die Ausbildungskapazitäten in den Ämtern und Dienststellen mehr als ausgereizt. (Nach Kalkulation unserer Ausbildungsleitung wären maximal 22 Einstellungen pro Jahr insgesamt möglich.) Wir hatten auf diese Problematik bereits im POAu vom 19.07.2019 hingewiesen. Durch eine höchst effiziente Einsatzplanung unserer Ausbildungsleitung und kurzfristige Absagen (oftmals in letzter Minute) konnten bislang alle Nachwuchskräfte entsprechend ihren Ausbildungsordnungen eingesetzt werden. Kurzfristig nicht erfolgte Einstellungen wurden durch interne Qualifizierungen (z.B. Beschäftigtenlehrgang I bzw. Beschäftigtenlehrgang II) kompensiert. 

 

Allgemeines:
Die bereits im POAu am 20.07.2018 getroffenen Aussagen zum Ausbildungsmarkt gelten unverändert. Wirtschaft und Kommunen müssen immer kurzfristiger und flexibler reagieren. Daher bittet die Personalverwaltung auch weiterhin um die Ermächtigung zu flexiblem Handeln. Dies bedeutet, im Falle kurzfristiger Absagen auf die Nachbesetzung von Ausbildungsplätzen im Einzelfall zu verzichten und ggf. anderweitig für „Ersatz“ sorgen zu dürfen (z.B. Weiterqualifizierung interner Kräfte, personalwirtschaftliche Maßnahmen oder externe Einstellungen). Ebenso wird um Zustimmung gebeten, weiterhin Bewerberinnen und Bewerbern, die im Auswahlverfahren überzeugt haben, die aber zunächst auf Wartelistenplätzen stehen, im Vorgriff bzw. zusätzlich eine Zusage geben zu dürfen, um möglichst die Bestgeeignetsten für eine Ausbildung bei der Stadt gewinnen zu können. Um allerdings weiterhin eine Ausbildung auf hohem Niveau gemäß den geltenden Ausbildungsverordnungen gewährleisten zu können, gilt es auch weiterhin, die maximal möglichen Ausbildungskapazitäten zu beachten. Der aktuell hohe Bedarf an Nachwuchskräften stellt unsere Ämter und Dienststellen vor räumliche und personelle Herausforderungen. Einstellungen, die über 22 Personen pro Jahr hinausgehen, können auch weiterhin nur in enger Abstimmung mit der Ausbildungsleitung erfolgen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

1.520.000     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Bedarfsberechnung