Der Verkehrsausschuss nimmt Kenntnis.
Im Verkehrsausschuss am 15.11.2019 sicherte die Verwaltung unter TOP
14.1 zu, die Geschwindigkeit im Zuge der Brückenstraße künftig auf 30 km/h zu
beschränken. Die verkehrsrechtliche Anordnung wurde inzwischen erlassen, der
Vollzug erfolgt zeitnah.
In der Brückenstraße bestehen bereits Messstellen zur Durchführung von
Geschwindigkeitskontrollen. Die Möglichkeit von Messungen im Zuge der Mannhofer
Straße, westlich der Stadelner Hauptstraße, wird im Zusammenhang mit dem
Vollzug der vorgenannten Geschwindigkeitsbeschränkung erfolgen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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