Die Franz-Ringel-Straße wird zwischen der Bienenstraße und der
Hiltmannsdorfer Straße als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen.
Die Franz-Ringel-Straße ist lediglich zwischen Bienen- und
Hiltmannsdorfer Straße mit Kraftfahrzeugen befahrbar. Zwischen Würzburger
Straße und Bienenstraße und Hiltmannsdorfer Straße und Hummelstraße ist die
Verkehrsfläche auf den Rad- und Fußgängerverkehr beschränkt.
Zwischen Bienen- und Hiltmannsdorfer Straße ist die Straße
niveaugleich ausgebaut, Stellplätze können innerhalb der Verkehrsfläche
aufgrund der geringen Breite der Verkehrsfläche nicht angeboten werden. Der
Verkehr innerhalb des Quartiers hat überwiegend Aufenthaltsfunktion. Die
verkehrsrechtlichen Voraussetzungen für die Einrichtung eines
verkehrsberuhigten Bereiches liegen vor.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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