1.
Die
Ausführungen der Verwaltung dienen zur Kenntnis.
2.
Die
Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung im Gewerbegebiet Hardhöhe-West
wird abgelehnt.
Die Absenkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Würzburger
Straße auf 50 km/h vor der Kreuzung Am Grünen Weg/Am Kieselbühl erfordert die
Anpassung der Gelbzeit nach den Richtlinien für Lichtsignalanlagen. Diese
Anpassung konnte durch die Verkehrsplanungsabteilung leider technisch noch
nicht umgesetzt werden. Sobald die Voraussetzungen gegeben sind, wird die
Geschwindigkeitsbeschränkung angeordnet.
Die Anpassung der Lichtzeichenanlage betrifft auch die Zeiten für die
Überquerung der Würzburger Straße, um einen Aufenthalt auf dem Verkehrsteiler
zu vermeiden.
Die Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Straßensystem
des Gewerbepark Hardhöhe-West wurde bereits Ende 2019 im Zusammenhang mit der
Anfrage einer Firma überprüft. Eine Beschränkung der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h scheidet aufgrund des Ausbauzustands
(Fahrbahnbreite von ca. 7 m, ausreichende Seitenräume) der Straße „Am Grünen
Weg“ aus. Es wird keine Möglichkeit zur Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung
auf 30 km/h in dem Gewerbegebiet gesehen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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