Der Stadtrat nimmt Kenntnis von den Budgetberichten 2020.

 

Von den Budgetabschlüssen 2019 erhalten die Amts-/Unteramtsbudgets 256.150,79 €, d.h. 25 % der festgestellten Budgetüberschüsse in ihre Budgetrücklagen gutgeschrieben (siehe Anlagen 5 und 7).

 

Der Stadtrat stimmt der von der Verwaltung vorgeschlagenen endgültigen Behandlung der Budgetergebnisse 2019 gem. Nr. 4 der Vorlage zu.

 


1. Die Amts- und Unteramtsbudgets für das Jahr 2019 wurden entsprechend den für das Jahr 2019 geltenden Regelungen abgerechnet. Bei den Abrechnungen wurden Ergebnisse der Unteramtsbudgets grundsätzlich mit den Ergebnissen der jeweils zugeordneten Amtsbudgets verrechnet.

 

In Einzelfällen wurden Budgetmittel 2019 im Sinne einer „Mittelübertragung“ zugunsten der Budgets 2020 ausgebucht, d.h. diese Gelder („Projektmittel“) stehen den Budgets 2020 zusätzlich zur Verfügung. Insgesamt handelt es sich hierbei um Vorgänge mit einem Volumen von 3.287.569,86 € bei den Amtsbudgets und 402.163,76 € bei den Sonderbudgets, insgesamt somit 3.689.733,62 €. Die Ergebnisse der Amtsbudgetabrechnungen sowie die übertragenen „Projektmittel“ können den beigefügten Übersichten (Anlagen 5 und 6) entnommen werden.

 

 

2. Die Budgetberichte 2020 der Referate und Dienststellen unter Beilage der jeweiligen Einzelabrechnungen der Budgets und Ergebnisübersichten sowie der Budgetstatistiken inkl. Kennzahlen (Stand: 15.04.2020, bei Zentralbudgets Stand: 30.06.2020) wurden dem Stadtrat mit Schreiben vom 14.07.2020 per E-Mail übermittelt. Außerdem sind diese, einschließlich eines Inhaltsverzeichnisses, der Beschlussvorlage beigefügt (Anlagen 1 bis 4). Der noch fehlende Budgetbericht für das Sonderbudget 51500 „Erz.-Hilfen“ wird zur Sitzung im September 2020 nachgereicht.

 

Die Abrechnungen der Amts- und Unteramtsbudgets ergaben

 

­   Budgetfehlbeträge von       5.363.519,72 €.  sowie

­   Budgetüberschüsse von    1.024.718,31 €.

 

Bei der Ermittlung der Budgetergebnisse der Amts- und Unteramtsbudgets blieben die Planabweichungen bei den Personalausgaben grundsätzlich unberücksichtigt. In Einzelfällen wurden Personalausgaben bei der Budgetabrechnung positiv in Form von Gutschriften nach den Grundsätzen der ab 01.01.2006 gültigen Leitlinien zur Aufstellung und zum Vollzug des Haushalts im Rahmen der flächendeckenden Budgetierung der Stadt Fürth (BuLiFü) berücksichtigt (siehe Nr. 7 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 BuLiFü). Die (unvermeidbaren) „normalen“ Planabweichungen bei den Personalausgaben sowie die nicht planbaren Ausgaben für Beihilfen u.ä. wurden budgettechnisch in den Budgetabrechnungen als „nicht zu vertretende Personalkostenabweichungen“ (als Gut- oder Lastschrift) bzw. durch entsprechende Budgetkorrekturen erfasst und haben insoweit – abschlusstechnisch – die Budgetergebnisse nicht beeinträchtigt. Grundsätzliche Budgetberichtigungen waren zudem durch die internen Leistungsverrechnungen der ITK-Leistungen sowie der Gebäudewirtschaft Fürth, teilweise für Steuerforderungen (ohne Umsatzsteuer) bei Betrieben gewerblicher Art (BgA) und für Verwaltungskostenanteile sowie kalk. Kosten notwendig. Diese Berichtigungen sind in den betroffenen Budgets jeweils budgetneutral durchgeführt worden, d.h. die Planabweichungen für die Ausgaben der ITK-Leistungen, Gebäudebewirtschaftung, teilweise für Steuerforderungen (ohne Umsatzsteuer) bei Betrieben gewerblicher Art (BgA) und für Verwaltungskostenanteile sowie kalk. Kosten haben das Budgetergebnis nicht berührt.

 

 

3. Die festgestellten Budgetüberschüsse 2019 sind im Rahmen des Rechnungsabschlusses 2019 in der Regel in Höhe von 50 % (= 512.301,45 €) zugunsten des Gesamthaushalts „eingeflossen“, d.h. sie verbesserten das Ergebnis beim Jahresabschluss 2019 gegenüber den Planungen. Die weiteren 50 % der Budgetüberschüsse wurden im Zuge des Rechnungsabschlusses 2019 zunächst der allgemeinen Rücklage zugeführt (= 512.301,64 €). Mit Stadtratsbeschluss vom 27.05.2020 „Ausgabenbegrenzende Maßnahmen zum Haushalt 2020“ wurde festgelegt, dass statt 50 % der Budgetüberschüsse nur 25 % der Budgetrücklage zugeführt werden (= 256.150,79 €). Der Rest verbleibt in der allgemeinen Rücklage (= 256.150,85 €).

 

Die Budgetfehlbeträge 2019 wurden im Rahmen des Rechnungsabschlusses 2019 für den Gesamthaushalt zu Lasten der jeweiligen Amtsbudgets 2020 vorgetragen. Die Budgetfehlbeträge haben damit den Gesamtrechnungsabschluss der Stadt für 2019 nicht belastet. Über die endgültige Behandlung dieser vorgetragenen Budgetfehlbeträge ist zu entscheiden (siehe nachfolgende Nr. 4).

 

 

 

4. Hinsichtlich der endgültigen Behandlung der Budgetergebnisse 2019 ist die Entscheidung über die nach 2020 vorgetragenen Budgetfehlbeträge sowie über die ggfls. endgültig vom Gesamthaushalt zu tragenden Budgetfehlbeträge zu treffen.

 

Die Finanzverwaltung hält ausdrückliche Entscheidungen hinsichtlich folgender Fehlbeträge für geboten:

 

­   Unteramtsbudget 01010 „Rf. I/Projektarbeit“                              (= -489.404,28 €)

­   Unteramtsbudget 01020 „Sportservice“
    Unterabschnitt 5511 „Metropolmarathon“                               (= -173.734,03 €)

­   Unteramtsbudget 04050 „Rf. IV/EHAP-Projekt“                          (= -234.403,48 €)

­   Amtsbudget 13000 „Bürgermeister- und Presseamt“                 (= -208.055,31 €)

­   Unteramtsbudget 23100 „Märkte, Kirchweihen etc.“               (= -1.011.180,09 €)

­   Amtsbudget 37000 „Brand- und Katastrophenschutz“               (= -116.911,44 €)

­   Amtsbudget 46000 „Theater“                                                   (= -1.959.768,32 €)

­   Amtsbudget 63000 „Bauaufsicht“                                                (= -528.702,80 €)

­   Unteramtsbudget 66200 „Straßen, Brücken und

    Parkflächen“                                                                             (= -379.670,07 €)

 

In den übrigen Fällen sollte es beim endgültigen Vortrag der festgestellten Budgetfehlbeträge auf 2020 verbleiben.

 

Zu Unteramtsbudget 01010 „Rf. I/Projektarbeit“:

 

Der Budgetfehlbetrag 2019 (= 489.404 €) resultiert hauptsächlich aus den zeitversetzten Abrufen der Zuwendungsmittel der Projekte „Bildung integriert“ sowie „Ganztagesangebot für Übergangsklassen“ und „Berufsintegrationsjahr“ für das Jahr 2019.

Die ausstehenden Mittel sind bereits in 2019 eingegangen bzw. werden demnächst eingehen.

 

Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag zunächst weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen.

 

Zu Unteramtsbudget 01020 „Sportservice“, Unterabschnitt 5511 „Metropolmarathon“:

 

Der Fehlbetrag 2019 (= -173.734 €) für den Bereich „Metropolmarathon“ baut sich seit 2016 stetig auf. Im Vergleich zu den Vorjahren ist auffällig, dass die Einnahmen rückläufig sind und damit die Ausgaben nicht mehr zu 100 % tragen können. Auch musste in 2019 eine Steuernachzahlung aus den Jahren 2017 und 2018 geleistet werden (rund 29.700 €).

Am 26.09.2018 hat der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschlossen, dass das Kompensationsgebot der Personalkosten „Projektleitung“ aufgehoben wird. D.h. die Personalkosten müssen nicht mehr (können aber) über die Einnahmen zusätzlich finanziert werden.

Die weitere finanzielle Entwicklung bleibt abzuwarten, ggf. sollte über eine Neuausrichtung des Metropolmarathons nachgedacht werden.

 

Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag zunächst weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen.

 

 

Zu Unteramtsbudget 04050 „Rf. IV/EHAP-Projekt“:

 

Der Budgetfehlbetrag 2019 (= -234.403 €) resultiert aus den zeitversetzten Abrufen der Zuwendungsmittel für das EHAP-Projekt. Die Mittel werden in 2020 noch eingehen.

 

Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag zunächst weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen.

 

 

 

Zu Amtsbudget 13000 „Bürgermeister- und Presseamt“:

 

Der Budgetfehlbetrag 2019 (= -208.055 €) beinhaltet einen aus der Budgetabrechnung 2018 nach 2019 vorgetragenen Budgetfehlbetrag von 162.829 €. Der operative Fehlbetrag 2019 beträgt damit 45.226 €. Hauptursächlich hierfür sind die Mindereinnahmen sowie Mehrausgaben in den Bereichen „Fürth-Shop“ und „StadtZeitung“.

In den Jahren 2009 bis 2012 konnte das Bürgermeister- und Presseamt den aufgelaufenen Budgetfehlbetrag aus den Jahren 2005 bis 2008 kontinuierlich abbauen. Diese Tendenz ist seit 2013 wieder rückläufig.

Trotzdem das Budget zum Haushalt 2018 aufgestockt wurde, entstand ein operativer Fehlbetrag 2018 sowie auch 2019. Die weitere finanzielle Entwicklung bleibt abzuwarten.

 

Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag zunächst weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen.

 

 

Zu Unteramtsbudget 23100 „Märkte, Kirchweihen etc.“ (ab 2020 72000 „Marktamt“):

 

Der Budgetfehlbetrag 2019 (= -1.011.180 €) beinhaltet einen aus der Budgetabrechnung 2018 nach 2019 vorgetragenen Budgetfehlbetrag von 412.501 €. Der operative Fehlbetrag 2019 beträgt damit 598.679 € und resultiert hauptsächlich durch Mehrausgaben bei den Veranstaltungen Michaelis-Kirchweih und Weihnachtsmarkt sowie beim neuen Wochenmarkt. Dies ist zum Teil auch dadurch bedingt, dass durch die unsichere Lage das Sicherheitskonzept weiter aufgestellt und umgesetzt werden musste. Beim neuen Wochenmarkt sind zusätzlich Kosten (ca. 55.900 €) durch die Umsetzung der Module zur Michaelis-Kirchweih entstanden.

 

Mit der Haushaltsplanaufstellung 2014 wurden die Ansätze nach den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst. Dieser festgesteckte Finanzrahmen konnte 2014 und 2015 (geringer Fehlbetrag) weitgehend eingehalten werden. Seit 2016 sind die Ausgaben, gerade für die Veranstaltungen Michaelis-Kirchweih und Weihnachtsmarkt, weiter erheblich angestiegen. Zum Haushalt 2017 und 2019 wurde das Budget für das neue Sicherheitskonzept jeweils nochmals verstärkt (2017: 40.000 €, 2019: 44.500 €). Zusätzlich erfolgte in den letzten Jahren unterjährige Mittelbereitstellungen größtenteils ebenfalls für das Sicherheitskonzept Michaelis-Kirchweih (2016: 86.000 €, 2017: ca. 160.000 €, 2018: ca. 311.000 € inkl. verlängerte Kirchweih Jubiläum 2018, Eislaufbahn und Modellbauausstellung, 2019: 20.000 € für Eislaufbahn und Weihnachtspyramide).

Eine finanzielle Überprüfung wird zum Haushaltsplan 2021 vorgenommen.

 

Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen.

 

 

Zu Amtsbudget 37000 „Brand- und Katastrophenschutz“

 

Der Budgetfehlbetrag 2019 (= -116.911 €) resultiert aus Mehrausgaben z.B. im Bereich Fahrzeuge sowie Aus-/Fortbildung inkl. Reisekosten. Bisher konnten solche Mehrausgaben durch die Einnahmen aufgrund Abhaltung von eigenen Feuerwehrlehrgängen (mit externen Teilnehmern) kompensiert werden. 2019 wurde kein eigener Feuerwehrlehrgang abgehalten. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.

 

Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag zunächst – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen.

 

 

 

 

 

 

Zu Amtsbudget 46000 „Theater“:

 

Der Budgetfehlbetrag 2019 (= -1.959.768 €) beinhaltet einen aus der Budgetabrechnung 2018 nach 2019 vorgetragenen Budgetfehlbetrag i.H.v. 2.076.976 €. D.h. 2019 wurde ein operativer Überschuss von 117.208 erzielt, der zur teilweisen Deckung des Fehlbetrages aus den Vorjahren verwendet werden konnte.

 

Wie beim letztjährigen Stadtratsbeschluss am 24.07.2019 gewünscht, wurde das Theaterbudget ausführlicher beleuchtet und Argumente für und gegen die Fehlbetragsübernahme durch den städt. Haushalt aufgezeigt (siehe Anlage 8).

 

Der Landeszuschuss ist von 2018 auf 2019 zwar um 50.000 € gestiegen (derzeit damit 550.000 €), liegt aber immer noch mit 70.000 € unter dem Planansatz (620.000 €). Die Erhöhung des Landeszuschusses ab 2013 war an die Bedingung geknüpft, dass der städt. Zuschuss auch erhöht bzw. der Haushaltskonsolidierungsbeitrag zurückgenommen wird. Deshalb bleibt weiterhin vorerst die Rücknahme der Kürzung des künstlerischen Etats i.H.v. 100.000 € (Haushaltskonsolidierung 2010-2013, 4. Stufe, Nr. 35 – Aufgabenkritik, Nr. 49 ab 2012) bestehen, d.h. das Theater muss die Haushaltskonsolidierung nicht umsetzen.

 

Der operative Überschuss 2019 resultiert aus höheren Einnahmen, sowie der Nichtberücksichtigung des geringeren Landeszuschusses (70.000 €), d.h. der Gesamthaushalt trägt die Mindereinnahmen, obwohl vom Theater ursprünglich der höhere Zuschuss prognostiziert wurde.

 

Rf. II empfiehlt trotzdem, den Budgetfehlbetrag zunächst weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen (siehe 3. und 4. Seite von Anlage 8). Die unterjährigen Budgetvollzugsberichte (1. und 3. Quartal) bleiben weiterhin bestehen.

 

 

Zu Amtsbudget 63000 „Bauaufsicht“:

 

Der Budgetfehlbetrag 2019 (= -528.703 €, operativ -329.851 €) resultiert hauptsächlich aus geringeren Einnahmen (Verwaltungsgebühren) bei den Baugenehmigungsverfahren.

Das Einnahmevolumen ist von Jahr zu Jahr sehr schwankend (da von der Baukonjunktur abhängig) und damit eine Anpassung der Ansätze schwer planbar. In 2019 wurden bisher (Stand: 14.07.2020) 50 % der geplanten Einnahmen erzielt. In 2020 wird der Einnahmeansatz reduziert. Die weitere finanzielle Entwicklung bleibt abzuwarten.

 

Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag zunächst weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen.

 

 

Zu Unteramtsbudget 66200 „Straßen, Brücken und Parkflächen“

 

Der Budgetfehlbetrag 2019 (= -379.670 €) resultiert hauptsächlich aus Mehrausgaben für Unterhalt von Verkehrssicherungsanlagen der Gemeindestraßen. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.

 

Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag zunächst – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen.

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


1.    Inhaltsverzeichnis

2.    Budgetberichte 2020 – Amts- und Unteramtsbudgets

3.    Budgetberichte 2020 – Sonderbudgets

4.    Budgetberichte 2020 – Zentralbudgets

5.    Übersicht „Budgetabschlüsse Amts-/Unteramtsbudgets 2019“

6.    Übersicht „Projektmittelüberträge von 2019 nach 2020“

7.    Übersicht „Budgetrücklagen“

8.    Analyse Th-Budget 46000