Der Stadtrat nimmt
Kenntnis von den Budgetberichten 2020.
Von den
Budgetabschlüssen 2019 erhalten die Amts-/Unteramtsbudgets 256.150,79 €, d.h.
25 % der festgestellten Budgetüberschüsse in ihre Budgetrücklagen
gutgeschrieben (siehe Anlagen 5 und 7).
Der Stadtrat stimmt
der von der Verwaltung vorgeschlagenen endgültigen Behandlung der
Budgetergebnisse 2019 gem. Nr. 4 der Vorlage zu.
1. Die Amts- und
Unteramtsbudgets für das Jahr 2019 wurden entsprechend den für das Jahr 2019
geltenden Regelungen abgerechnet. Bei den Abrechnungen wurden Ergebnisse der
Unteramtsbudgets grundsätzlich mit den Ergebnissen der jeweils zugeordneten Amtsbudgets
verrechnet.
In Einzelfällen
wurden Budgetmittel 2019 im Sinne einer „Mittelübertragung“ zugunsten der
Budgets 2020 ausgebucht, d.h. diese Gelder („Projektmittel“) stehen den Budgets
2020 zusätzlich zur Verfügung. Insgesamt handelt es sich hierbei um Vorgänge
mit einem Volumen von 3.287.569,86 € bei den Amtsbudgets und 402.163,76 € bei
den Sonderbudgets, insgesamt somit 3.689.733,62 €. Die Ergebnisse der
Amtsbudgetabrechnungen sowie die übertragenen „Projektmittel“ können den
beigefügten Übersichten (Anlagen 5 und 6) entnommen werden.
2. Die
Budgetberichte 2020 der Referate und Dienststellen unter Beilage der jeweiligen
Einzelabrechnungen der Budgets und Ergebnisübersichten sowie der
Budgetstatistiken inkl. Kennzahlen (Stand: 15.04.2020, bei Zentralbudgets
Stand: 30.06.2020) wurden dem Stadtrat mit Schreiben vom 14.07.2020 per E-Mail
übermittelt. Außerdem sind diese, einschließlich eines Inhaltsverzeichnisses,
der Beschlussvorlage beigefügt (Anlagen 1 bis 4). Der noch fehlende
Budgetbericht für das Sonderbudget 51500 „Erz.-Hilfen“ wird zur Sitzung im
September 2020 nachgereicht.
Die Abrechnungen der
Amts- und Unteramtsbudgets ergaben
Budgetfehlbeträge von 5.363.519,72 €. sowie
Budgetüberschüsse von 1.024.718,31 €.
Bei der Ermittlung
der Budgetergebnisse der Amts- und Unteramtsbudgets blieben die
Planabweichungen bei den Personalausgaben grundsätzlich unberücksichtigt. In
Einzelfällen wurden Personalausgaben bei der Budgetabrechnung positiv in Form
von Gutschriften nach den Grundsätzen der ab 01.01.2006 gültigen Leitlinien zur
Aufstellung und zum Vollzug des Haushalts im Rahmen der flächendeckenden
Budgetierung der Stadt Fürth (BuLiFü) berücksichtigt (siehe Nr. 7 Abs. 3 i.V.m.
Abs. 2 BuLiFü). Die (unvermeidbaren) „normalen“ Planabweichungen bei den
Personalausgaben sowie die nicht planbaren Ausgaben für Beihilfen u.ä. wurden
budgettechnisch in den Budgetabrechnungen als „nicht zu vertretende
Personalkostenabweichungen“ (als Gut- oder Lastschrift) bzw. durch
entsprechende Budgetkorrekturen erfasst und haben insoweit – abschlusstechnisch
– die Budgetergebnisse nicht beeinträchtigt. Grundsätzliche
Budgetberichtigungen waren zudem durch die internen Leistungsverrechnungen der
ITK-Leistungen sowie der Gebäudewirtschaft Fürth, teilweise für Steuerforderungen
(ohne Umsatzsteuer) bei Betrieben gewerblicher Art (BgA) und für
Verwaltungskostenanteile sowie kalk. Kosten notwendig. Diese Berichtigungen
sind in den betroffenen Budgets jeweils budgetneutral durchgeführt worden, d.h.
die Planabweichungen für die Ausgaben der ITK-Leistungen,
Gebäudebewirtschaftung, teilweise für Steuerforderungen (ohne Umsatzsteuer) bei
Betrieben gewerblicher Art (BgA) und für Verwaltungskostenanteile sowie kalk.
Kosten haben das Budgetergebnis nicht berührt.
3. Die
festgestellten Budgetüberschüsse 2019 sind im Rahmen des Rechnungsabschlusses
2019 in der Regel in Höhe von 50 % (= 512.301,45 €) zugunsten des
Gesamthaushalts „eingeflossen“, d.h. sie verbesserten das Ergebnis beim
Jahresabschluss 2019 gegenüber den Planungen. Die weiteren 50 % der
Budgetüberschüsse wurden im Zuge des Rechnungsabschlusses 2019 zunächst
der allgemeinen Rücklage zugeführt (= 512.301,64 €). Mit Stadtratsbeschluss vom
27.05.2020 „Ausgabenbegrenzende Maßnahmen zum Haushalt 2020“ wurde festgelegt,
dass statt 50 % der Budgetüberschüsse nur 25 % der Budgetrücklage zugeführt
werden (= 256.150,79 €). Der Rest verbleibt in der allgemeinen Rücklage (=
256.150,85 €).
Die
Budgetfehlbeträge 2019 wurden im Rahmen des Rechnungsabschlusses 2019 für den
Gesamthaushalt zu Lasten der jeweiligen Amtsbudgets 2020 vorgetragen. Die
Budgetfehlbeträge haben damit den Gesamtrechnungsabschluss der Stadt für 2019
nicht belastet. Über die endgültige Behandlung dieser vorgetragenen
Budgetfehlbeträge ist zu entscheiden (siehe nachfolgende Nr. 4).
4. Hinsichtlich der
endgültigen Behandlung der Budgetergebnisse 2019 ist die Entscheidung über die
nach 2020 vorgetragenen Budgetfehlbeträge sowie über die ggfls. endgültig vom
Gesamthaushalt zu tragenden Budgetfehlbeträge zu treffen.
Die Finanzverwaltung
hält ausdrückliche Entscheidungen hinsichtlich folgender Fehlbeträge für geboten:
Unteramtsbudget 01010 „Rf. I/Projektarbeit“ (= -489.404,28 €)
Unteramtsbudget 01020 „Sportservice“
Unterabschnitt 5511
„Metropolmarathon“ (=
-173.734,03 €)
Unteramtsbudget 04050 „Rf. IV/EHAP-Projekt“ (= -234.403,48 €)
Amtsbudget 13000 „Bürgermeister- und
Presseamt“ (= -208.055,31
€)
Unteramtsbudget 23100 „Märkte, Kirchweihen
etc.“ (= -1.011.180,09 €)
Amtsbudget 37000 „Brand- und
Katastrophenschutz“ (= -116.911,44
€)
Amtsbudget 46000 „Theater“ (=
-1.959.768,32 €)
Amtsbudget 63000 „Bauaufsicht“ (=
-528.702,80 €)
Unteramtsbudget 66200 „Straßen, Brücken und
Parkflächen“ (=
-379.670,07 €)
In den übrigen
Fällen sollte es beim endgültigen Vortrag der festgestellten Budgetfehlbeträge
auf 2020 verbleiben.
Zu
Unteramtsbudget 01010 „Rf. I/Projektarbeit“:
Der Budgetfehlbetrag
2019 (= 489.404 €) resultiert hauptsächlich aus den zeitversetzten Abrufen der
Zuwendungsmittel der Projekte „Bildung integriert“ sowie „Ganztagesangebot für
Übergangsklassen“ und „Berufsintegrationsjahr“ für das Jahr 2019.
Die ausstehenden
Mittel sind bereits in 2019 eingegangen bzw. werden demnächst eingehen.
Rf. II empfiehlt
deshalb, den Budgetfehlbetrag zunächst weiterhin – wie geschehen – auf neue
Rechnung vortragen zu lassen.
Zu
Unteramtsbudget 01020 „Sportservice“, Unterabschnitt 5511 „Metropolmarathon“:
Der Fehlbetrag 2019
(= -173.734 €) für den Bereich „Metropolmarathon“ baut sich seit 2016 stetig
auf. Im Vergleich zu den Vorjahren ist auffällig, dass die Einnahmen rückläufig
sind und damit die Ausgaben nicht mehr zu 100 % tragen können. Auch musste in
2019 eine Steuernachzahlung aus den Jahren 2017 und 2018 geleistet werden (rund
29.700 €).
Am 26.09.2018 hat
der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschlossen, dass das Kompensationsgebot
der Personalkosten „Projektleitung“ aufgehoben wird. D.h. die Personalkosten
müssen nicht mehr (können aber) über die Einnahmen zusätzlich finanziert
werden.
Die weitere
finanzielle Entwicklung bleibt abzuwarten, ggf. sollte über eine Neuausrichtung
des Metropolmarathons nachgedacht werden.
Rf. II empfiehlt
deshalb, den Budgetfehlbetrag zunächst weiterhin – wie geschehen – auf neue
Rechnung vortragen zu lassen.
Zu
Unteramtsbudget 04050 „Rf. IV/EHAP-Projekt“:
Der Budgetfehlbetrag
2019 (= -234.403 €) resultiert aus den zeitversetzten Abrufen der
Zuwendungsmittel für das EHAP-Projekt. Die Mittel werden in 2020 noch eingehen.
Rf. II empfiehlt
deshalb, den Budgetfehlbetrag zunächst weiterhin – wie geschehen – auf neue
Rechnung vortragen zu lassen.
Zu Amtsbudget
13000 „Bürgermeister- und Presseamt“:
Der Budgetfehlbetrag
2019 (= -208.055 €) beinhaltet einen aus der Budgetabrechnung 2018 nach 2019
vorgetragenen Budgetfehlbetrag von 162.829 €. Der operative Fehlbetrag 2019
beträgt damit 45.226 €. Hauptursächlich hierfür sind die Mindereinnahmen sowie
Mehrausgaben in den Bereichen „Fürth-Shop“ und „StadtZeitung“.
In den Jahren 2009
bis 2012 konnte das Bürgermeister- und Presseamt den aufgelaufenen
Budgetfehlbetrag aus den Jahren 2005 bis 2008 kontinuierlich abbauen. Diese
Tendenz ist seit 2013 wieder rückläufig.
Trotzdem das Budget
zum Haushalt 2018 aufgestockt wurde, entstand ein operativer Fehlbetrag 2018
sowie auch 2019. Die weitere finanzielle Entwicklung bleibt abzuwarten.
Rf. II empfiehlt
deshalb, den Budgetfehlbetrag zunächst weiterhin – wie geschehen – auf neue
Rechnung vortragen zu lassen.
Zu
Unteramtsbudget 23100 „Märkte, Kirchweihen etc.“ (ab 2020 72000 „Marktamt“):
Der Budgetfehlbetrag
2019 (= -1.011.180 €) beinhaltet einen aus der Budgetabrechnung 2018 nach 2019
vorgetragenen Budgetfehlbetrag von 412.501 €. Der operative Fehlbetrag 2019
beträgt damit 598.679 € und resultiert hauptsächlich durch Mehrausgaben bei den
Veranstaltungen Michaelis-Kirchweih und Weihnachtsmarkt sowie beim neuen
Wochenmarkt. Dies ist zum Teil auch dadurch bedingt, dass durch die unsichere
Lage das Sicherheitskonzept weiter aufgestellt und umgesetzt werden musste.
Beim neuen Wochenmarkt sind zusätzlich Kosten (ca. 55.900 €) durch die
Umsetzung der Module zur Michaelis-Kirchweih entstanden.
Mit der
Haushaltsplanaufstellung 2014 wurden die Ansätze nach den tatsächlichen
Gegebenheiten angepasst. Dieser festgesteckte Finanzrahmen konnte 2014 und 2015
(geringer Fehlbetrag) weitgehend eingehalten werden. Seit 2016 sind die
Ausgaben, gerade für die Veranstaltungen Michaelis-Kirchweih und
Weihnachtsmarkt, weiter erheblich angestiegen. Zum Haushalt 2017 und 2019 wurde
das Budget für das neue Sicherheitskonzept jeweils nochmals verstärkt (2017:
40.000 €, 2019: 44.500 €). Zusätzlich erfolgte in den letzten Jahren
unterjährige Mittelbereitstellungen größtenteils ebenfalls für das
Sicherheitskonzept Michaelis-Kirchweih (2016: 86.000 €, 2017: ca. 160.000 €,
2018: ca. 311.000 € inkl. verlängerte Kirchweih Jubiläum 2018, Eislaufbahn und
Modellbauausstellung, 2019: 20.000 € für Eislaufbahn und Weihnachtspyramide).
Eine finanzielle
Überprüfung wird zum Haushaltsplan 2021 vorgenommen.
Rf. II empfiehlt
deshalb, den Budgetfehlbetrag weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen.
Zu Amtsbudget
37000 „Brand- und Katastrophenschutz“
Der Budgetfehlbetrag
2019 (= -116.911 €) resultiert aus Mehrausgaben z.B. im Bereich Fahrzeuge sowie
Aus-/Fortbildung inkl. Reisekosten. Bisher konnten solche Mehrausgaben durch
die Einnahmen aufgrund Abhaltung von eigenen Feuerwehrlehrgängen (mit externen
Teilnehmern) kompensiert werden. 2019 wurde kein eigener Feuerwehrlehrgang
abgehalten. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.
Rf. II empfiehlt
deshalb, den Budgetfehlbetrag zunächst – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen.
Zu Amtsbudget
46000 „Theater“:
Der Budgetfehlbetrag
2019 (= -1.959.768 €) beinhaltet einen aus der Budgetabrechnung 2018 nach 2019
vorgetragenen Budgetfehlbetrag i.H.v. 2.076.976 €. D.h. 2019 wurde ein
operativer Überschuss von 117.208 erzielt, der zur teilweisen Deckung des
Fehlbetrages aus den Vorjahren verwendet werden konnte.
Wie beim
letztjährigen Stadtratsbeschluss am 24.07.2019 gewünscht, wurde das
Theaterbudget ausführlicher beleuchtet und Argumente für und gegen die
Fehlbetragsübernahme durch den städt. Haushalt aufgezeigt (siehe Anlage 8).
Der Landeszuschuss
ist von 2018 auf 2019 zwar um 50.000 € gestiegen (derzeit damit 550.000 €),
liegt aber immer noch mit 70.000 € unter dem Planansatz (620.000 €). Die
Erhöhung des Landeszuschusses ab 2013 war an die Bedingung geknüpft, dass der
städt. Zuschuss auch erhöht bzw. der Haushaltskonsolidierungsbeitrag
zurückgenommen wird. Deshalb bleibt weiterhin vorerst die Rücknahme der Kürzung
des künstlerischen Etats i.H.v. 100.000 € (Haushaltskonsolidierung 2010-2013,
4. Stufe, Nr. 35 – Aufgabenkritik, Nr. 49 ab 2012) bestehen, d.h. das Theater
muss die Haushaltskonsolidierung nicht umsetzen.
Der operative
Überschuss 2019 resultiert aus höheren Einnahmen, sowie der
Nichtberücksichtigung des geringeren Landeszuschusses (70.000 €), d.h. der
Gesamthaushalt trägt die Mindereinnahmen, obwohl vom Theater ursprünglich der
höhere Zuschuss prognostiziert wurde.
Rf. II empfiehlt
trotzdem, den Budgetfehlbetrag zunächst weiterhin – wie geschehen – auf neue
Rechnung vortragen zu lassen (siehe
3. und 4. Seite von Anlage 8). Die unterjährigen Budgetvollzugsberichte (1. und
3. Quartal) bleiben weiterhin bestehen.
Zu Amtsbudget
63000 „Bauaufsicht“:
Der Budgetfehlbetrag 2019 (= -528.703 €, operativ -329.851 €) resultiert hauptsächlich aus
geringeren Einnahmen (Verwaltungsgebühren) bei den Baugenehmigungsverfahren.
Das Einnahmevolumen ist von Jahr zu Jahr sehr schwankend (da
von der Baukonjunktur abhängig) und damit eine Anpassung der Ansätze schwer
planbar. In 2019 wurden bisher (Stand: 14.07.2020) 50 % der geplanten Einnahmen
erzielt. In 2020 wird der Einnahmeansatz reduziert. Die weitere finanzielle Entwicklung
bleibt abzuwarten.
Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag zunächst
weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen.
Zu
Unteramtsbudget 66200 „Straßen, Brücken und Parkflächen“
Der Budgetfehlbetrag
2019 (= -379.670 €) resultiert hauptsächlich aus Mehrausgaben für Unterhalt von
Verkehrssicherungsanlagen der Gemeindestraßen. Die weitere Entwicklung bleibt
abzuwarten.
Rf. II empfiehlt
deshalb, den Budgetfehlbetrag zunächst – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
x |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
1. Inhaltsverzeichnis
2. Budgetberichte 2020 – Amts- und Unteramtsbudgets
3. Budgetberichte 2020 – Sonderbudgets
4. Budgetberichte 2020 – Zentralbudgets
5. Übersicht „Budgetabschlüsse Amts-/Unteramtsbudgets 2019“
6. Übersicht „Projektmittelüberträge von 2019 nach 2020“
7. Übersicht „Budgetrücklagen“
8. Analyse Th-Budget 46000