Betreff
Hans-Lohnert-Sportplatz - Sanierung Laufbahn - Erneute Projektgenehmigung
Vorlage
GrfA/0111/2020
Aktenzeichen
1628-562
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und erteilt die Projektgenehmigung für die Sanierung der Laufbahn am Hans-Lohnert-Sportplatz gemäß Entwurf Variante 4 des Baureferats mit einer vierbahnigen 100-m-Sprintstrecke und einer zweibahnigen 350-m-Rundlaufbahn mit einem Gesamtvolumen von 435.000 €.

 

Die Maßnahme ist bei der Regierung von Mittelfranken zur Förderung einzureichen.

 


Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 21.11.2018 nach Vorberatung im Bau- und Werkausschuss die Projektgenehmigung für die Sanierung der Laufbahn am Hans-Lohnert-Sportplatz in der vorgelegten Variante 2 (vierbahnige 100-m-Laufbahn und vierbahnige Rundlaufbahn) mit einem Gesamtkostenansatz von 435.000 € erteilt, wobei ausdrücklich festgelegt wurde, dass die Ausführung so baumschonend als möglich erfolgen solle.

 

Nach Beschluss des Stadtrats sind zwei Sachverhalte zu Tage getreten, die eine erneute Beschlussfassung abweichend vom ursprünglichen Beschluss notwendig machen:

 

  1. Die Schadstoffuntersuchung ergab einen sehr hohen Belastungsgrad der Tennenfläche, für deren Ausbau und Entsorgung ein erhöhter Aufwand notwendig ist. Aus diesem Grund sind die Laufbahnen auch seit ca. einem Jahr gesperrt und mit Folie abgedeckt.
  2. Die Wurzelaufgrabungen und Suchschlitze ergaben ein unerwartet starkes oberflächiges Wurzelwachstum der vorhandenen Bäume, die eine – wie gefordert – baumschonende Ausführung nicht möglich machen.

 

In der Sitzung des Bau- und Werkausschusses am 08.07.2020 wurde vom Baureferat abweichend von der ursprünglichen Beschlussfassung vorgeschlagen, die geplante 100-m-Laufbahn nur noch als 50-m-Laufbahn und die vierbahnige Rundlaufbahn nur noch als zweibahnige Rundlaufbahn auszubilden.

 

Nachdem seitens des Referats I deutlich gemacht wurde, dass eine 100-m-Laufbahn durch die nutzenden Schulen gewünscht ist, dies aber mit einem deutlichen Eingriff in den Wurzelraum der Bäume verbunden wäre, wurde im Gremium der Vorschlag unterbreitet, die 100-m-Lufbahn auf die andere Platzseite zu verlegen und gleichzeitig die Rundlaufbahn in der Länge so zu reduzieren, dass die Kronentraufbereiche möglichst weitgehend freigehalten werden können.

 

Der nun zur Beschlussfassung vorliegende Entwurf in Variante 4 setzt diese beiden Vorschläge um, wenn es auch nicht umfassend gelingt, die Rundlaufbahn aus allen Kronentraufbereichen herauszubringen. Ebenso ist der Gedanke, eine 333-m-Rundlaufbahn zu errichten, nicht umsetzbar, da in diesem Fall die bestehenden beiden Weitsprunganlagen nicht in der Form nutzbar wären.

 

Die bereits genehmigten Gesamtkosten in Höhe von 435 T€ werden sich in Variante 4 nicht ändern, da der Minderaufwand bei den Kunststoffflächen durch den Mehraufwand bei Ausbau und Entsorgung der Tennenflächen wieder kompensiert wird. Im Einzelnen:

 

Titel

alt

neu

Baukosten

389 T€

331 T€

Ausstattung

6 T€

6 T€

Baunebenkosten

40 T€

31 T€

Mehraufwand Gutachten

0 T€

14 T€

Mehraufwand Abdeckung

0 T€

13 T€

Mehraufwand Ausbau und Entsorgung

0 T€

40 T€

Summe

435 T€

435 T€

 

In den Gesamtkosten sind für Freianlagenplanung rd. 25 T€ enthalten, die als innere Verrechnung wieder dem städtischen Haushalt zufließen.

 

Im Haushalt 2018-2020 standen bislang die notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 435 T€ zur Verfügung. Im Zuge der Haushaltskonsolidierung 2020 wurden seitens des Grünflächenamts die noch zur Verfügung stehenden Mittel als Beitrag zur Entlastung des Haushalts 2020 angeboten, da in 2020 diese Mittel nicht kassenwirksam werden. In 2021 sind die Mittel wieder voll umfänglich zur Verfügung zu stellen und auch bereits zum MIP 2020-2024 von GrfA gemeldet.

 

Da es sich bei der Maßnahme um eine Generalsanierung von Freisportanlagen handelt, gilt eine Förderung nach FAG als sehr wahrscheinlich. Freisportanlagen werden grundsätzlich nach Kostenrichtwerten abzüglich der Planungsleistungen bei Eigenleistung und in Abhängigkeit der tatsächlich hergestellten Flächen gefördert.

 

Der Kostenrichtwert für eine vierbahnige Rundlaufbahn mit 100-m-Kurzstrecke liegt bei 371.500 € (Wert 2018). Abzüglich 15% Nebenkostenpauschale bei Eigenleistung der Planung und abzüglich ca. 46% für die Flächenreduzierung aufgrund der nur zweibahnige Rundlaufbahn lägen die förderfähigen Kosten bei rund 175 T€. Bei einem angenommenen Fördersatz von 75% lägen die Fördermittel bei rd. 128 T€.

 

Es ist derzeit vorgesehen, die Maßnahme nach Vorlage der förder- und haushaltsrechtlichen Voraussetzung sofort auszuschreiben und zu vergeben und in 2021 umzusetzen.

 

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

435.000

 

nein

X

ja

o.A.

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

X

ja

Hst. 5600.9502.0000

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anlage 01 ursprünglicher Entwurf Variante 2

Anlage 02 aktueller Entwurf Variante 4

Anlage 03 ursprüngliche Beschlussvorlage