Betreff
Förderung von Kunst - und Kulturschaffenden
Vorlage
Rf. IV/0072/2020
Art
Beschlussvorlage - AL

Die Stadt Fürth erhöht einmalig im Jahr 2020 den Etat für die Anschaffung von Kunstgegenständen um 10.000 € auf insgesamt 20.000 €. Die Entscheidung über den Ankauf und die Etatverwaltung obliegt der Leiterin der kunst galerie fürth.


Der Antrag von Herrn Stadtrat Eichmann wurde im Kulturausschuss geändert und von allen anwesenden Stadtratsmitgliedern unterstützt. Die Stadt Fürth sollte als Unterstützung von Bildenden Künstlern der Stadt eine Atelierhilfe von jährlich bis zu 15.000 € zur Verfügung stellen. Über die Vergabe sollte eine Jury entscheiden.

 

Bei der Prüfung des Vorhabens durch die Verwaltung konnte jedoch eine nachhaltige Bindung von Finanzmitteln in Form einer Atelierförderung nicht unterstützt werden. Die Haushaltsmittel und die derzeitige Haushaltslage (auch im Hinblick auf die pandemiebeeinflussten Folgejahre) lassen nur eine einmalige Aufstockung des Budgets für den Erwerb von Archiv-, Bibliotheks- und Sammlungsgut in Höhe von 10.000 € zu.  


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

10.000

x

nein

 

ja

10.000

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst. 3211.6050.0000

Budget-Nr. 48000

im

x

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Antrag von Stadtrat Eichmann vom 10.6.2020
Beschluss Kulturausschuss vom 2.7.2020