Betreff
Einrichtung von Pop-up-Radwegen
Vorlage
SpA/0849/2020
Art
Beschlussvorlage - SB

Die Verwaltung wird beauftragt, die schnellstmögliche Umsetzung eines Pop-up-Radwegs in der Hornschuchpromenade (B8) zwischen Jakobinenstraße und Stadtgrenze (Fahrtrichtung stadtauswärts) in die Wege zu leiten. Die Kosten belaufen sich auf ca. 20.000 € brutto. (Variante 3)

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Nürnberger Straße (Fahrtrichtung stadteinwärts, Variante 1) und den Abschnitt An der Post, Bahnhofsplatz, Gebhardtstraße (Fahrtrichtung stadtauswärts, Variante 3a) im Zusammenhang mit der Maßnahme in der Hornschuchpromenade (B8) vertieft auf die Realisierbarkeit eines Pop-up-Radwegs zu prüfen und eine Umsetzung für das Frühjahr 2021 vorzubereiten.


Definition

Gemäß der sog. „Experimentierklausel“ § 45 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 StVO haben die Straßenverkehrsbehörden die Möglichkeit, zur Erforschung des Unfallgeschehens, des Verkehrsverhaltens, der Verkehrsabläufe sowie zur Erprobung geplanter verkehrssichernder oder verkehrsregelnder Maßnahmen die Straßenraumaufteilung zu verändern. Die Dauer ist i.d.R. über einen Zeitraum von ein paar Monaten (z.B. ein halbes Jahr) zu befristeten. Diese Regelung ermöglicht u.a. die Einrichtung von temporären Pop-up-Radwegen. Ein Pop-up-Radweg (auch Corona-Radweg) ist ein kurzfristig eingerichteter Radweg, der in einer akuten Gefahren- oder Krisensituation oder bei plötzlich veränderten Rahmenbedingungen im Straßenverkehr schnell für mehr Platz und Sicherheit im Radverkehr sorgen soll.

 

Die Verwaltung wurde am 3. Juli 2020 im Verkehrsausschuss beauftragt, bis zur kommenden Finanzausschuss-/Stadtratssitzung (22.07.2020) die Einrichtung von Pop-up-Radwegen in den folgenden Straßen zu prüfen. Mindestens zwei Straßen sollen zur Umsetzung vorgeschlagen werden:

 

·         Nürnberger Straße zwischen Jakobinenstraße und Königstraße

·         Jakobinenstraße im Bereich der Bahnunterführung

·         Gebhardtstraße (Hornschuchpromenade) von der Jakobinenstraße bis zur Kurgartenstraße und

·         Schwabacher Straße südlich der Bahnunterführung bzw. Amalienstraße

Die Verwaltung unterstützt generell die Anwendung der „Experimentierklausel“ als Erprobungsmöglichkeit im Straßenraum. Im konkreten Fall der Pop-up-Radwege wird es verkehrsplanerisch nicht als zielführend erachtet, Ende Juli 2020 einen Beschluss zur Umsetzung eines Radweges herbeizuführen. Das hat folgende Gründe:

  • Mit einer Realisierung kann nicht vor Ende August gerechnet werden

Eine Umsetzung wäre damit erst zum Ende der Fahrradsaison möglich.

  • Der Zeitraum kann nicht vollumfänglich genutzt werden. Die Laufzeit der „Experimentierklausel“ ist i.d.R. für einen Zeitraum von ein paar Monaten festgelegt (z.B. ein halbes Jahr).
  • Anfallende Kosten stehen der geringeren zeitlichen Nutzbarkeit gegenüber.
  • Der Planungszeitraum für eine kontrollierte und durchdachte Verkehrsführung ist relativ kurz.
  • Eine Ad-hoc-Lösung mittels Breitstrichmarkierung, Piktogrammen und einiger Baken zur Absicherung beinhaltet keine durchdachte Führung im Kreuzungs- oder Knotenpunktbereich.

 

Der kontrollierte Übergang von der Strecke in den Knotenpunkt ist für die Verkehrssicherheit entscheidend, da im Knotenpunktbereich ca. zwei Drittel aller Radfahrerunfälle geschehen (siehe Anlage: Forschung_Radverkehr.pdf) und dieser damit die entscheidende Stelle für die Verkehrssicherheit bildet.

 

Unabhängig von der gewählten Straße werden Pop-up-Radwege mit Gelbmarkierungen abgegrenzt. Bereits umgesetzte Pop-up-Radwege in anderen deutschen Städten (z.B. Berlin, München, Stuttgart, Düsseldorf, Potsdam) werden dort mittels Baken zusätzlich baulich vom verbleibenden Straßenverkehr getrennt.
Die Verwaltung empfiehlt, dass die Stadt Fürth sich diesbezüglich den Städten anschließt und die Trennung mit Baken einführt. Die Trennung erhöht die Verkehrssicherheit indem die Überfahrung des Radwegs unterbunden wird. Andernfalls besteht die Gefahr, dass ein Pop-up-Radweg als Liefer- und Haltezone missbraucht wird (siehe Bild Kantstraße) und damit die Wirkung verfehlt werden würde.

 

Berlin, Kantstraße

Berlin Friedrichshain: Parkspur fällt weg

Düsseldorf

Unabhängig von der verkehrstechnischen Prüfung und verkehrlichen Planung bewegt sich die Einrichtung dieser Wege in einem finanziellen Rahmen, der eine Ausschreibung der Maßnahme notwendig macht. Im Markierungsbereich liegt die Ausschreibungsgrenze bei € 20.000. Umgangen werden kann eine Ausschreibung nur, wenn der Finanzausschuss die Maßnahme ausnahmsweise ohne Ausschreibung freigibt. Die Kostenschätzung für den Abschnitt Hornschuchpromenade beläuft sich auf ca. 20.000€ brutto.

 


 

Allgemeiner Hinweis

 

Gelbmarkierung lässt sich nicht rückstandsfrei entfernen.
Auf die verbleibende Phantom-Markierung wird verwiesen. Besonders bei Regen und im Gegenlicht ist diese gut zu erkennen.

 

 


Prüfung

Variante 1: Nürnberger Straße (stadteinwärts) zwischen Jakobinenstraße und Königstraße

Variante 2: Jakobinenstraße im Bereich der Bahnunterführung

Variante 3 und 3a: Hornschuchpromenade (B8) (Gebhardtstraße, stadtauswärts) von der Jakobinenstraße bis zur Kurgartenstraße

Variante 4: Schwabacher Straße südlich der Bahnunterführung bzw. Amalienstraße

Eckdaten:

  • Länge: 700 m

 

 

Maßnahmen:

  • Absicherung mittels Baken
  • Wegfall von ca. 58 öffentlichen Parkplätzen
  • Lieferzonen sind zu beachten
  • Haltestellen sind zu beachten
  • Ausschreibung notwendig
  • Umsetzungserwartung September/Oktober
  • Mögliche Kosten € 20.200,-

 

 

 

Empfehlung:

Möglich bei Entfall der Parkplätze auf rechter Seite.

 

Eckdaten:

  • Länge: 250 m

 

 

Maßnahmen:

  • Absicherung mittels Baken
  • Pop-up-Radweg würde unvermittelt an der Karolinenstraße (oder Ritterstraße) enden und ist als sicherheitskritisch zu erachten, vor allem in Hinblick auf die Unfallgefahr.
  • Ausschreibung kann entfallen
  • Umsetzungserwartung September
  • Mögliche Kosten € 10.000,-

 

Empfehlung:

Wird als verkehrssicherheitskritisch eingestuft und ist abzulehnen

 

Eckdaten:

  • Länge: 700 m (Hornschuchpromenade B8, Variante 3)

 

Maßnahmen:

  • Absicherung mittels Baken
  • Wenig Konfliktpunkte
  • Kein Parkplatzwegfall
  • Lieferzonen sind zu beachten
  • Haltestellen sind zu beachten
  • Ausschreibung notwendig
  • Umsetzungserwartung September/Oktober
  • Mögliche Kosten € 20.200,-

 

 

 

Empfehlung:

Der Abschnitt ist die geeignetste Option und wird von der Verwaltung favorisiert.

 

Entlang des rechten Fahrbahnrandes gibt es keine parkenden Fahrzeuge, wodurch kein Kreuzungsverkehr unterbunden werden muss. Der Pop-up-Radweg kann an die bestehende Infrastruktur in Richtung Stadtgrenze angeschlossen werden. Ein kontrollierter Übergang ist möglich.

 

(Die Verwaltung ergänzt den Vorschlag und schlägt vor, den Abschnitt zu verlängern und bereits „An der Post“ über den „Bahnhofplatz“ und „Gebhardtstraße“ zu erweitern (Variante 3a). Ein Entfall der Parkplätze entlang der Gebhardtstraße (südliche Seite) ist mittels „abbaken“ notwendig. Von einer Trennung mit reiner Markierung wird abgeraten. Die Gesamtlänge beläuft sich auf ca. 1.800 m.

Mögliche Kosten € 25.000

 

Eckdaten:

  • Länge: 200 m

 

 

Maßnahmen:

  • Absicherung mittels Baken
  • Wegfall von öffentlichen Parkplätzen
  • Lieferzonen sind zu beachten
  • Haltestellen sind zu beachten
  • Zwischenzustand wird in den nächsten Wochen eingeführt als Übergang für Umbaumaßnahmen. Dort sind Radverkehrsanlagen in beiden Richtungen bereits vorgesehen.
  • Die Feuerwehr benötigt zwei Fahrstreifen in stadtauswärtiger Richtung, dies wäre durch einen Pop-up-Radweg nicht mehr gewährleistet oder es müssten sämtliche Parkplätze entfallen.
  • Parallelroute über die Dambacher Straße ist bereits eine gute Alternative zur Schwabacher Straße.
  • Mögliche Kosten € 8.900,-

 

Empfehlung:

Der Abschnitt ist aufgrund der alternativen Radrouten und im Hinblick auf den Endzustand nicht zu empfehlen.

 

 

 


Zusammenfassung

 

Ein Pop-up-Radweg in der Hornschuchpromenade (B8) ist als Versuchsstrecke geeignet (Variante 3).

 

Ein Pop-up-Radweg in der Nürnberger Straße (Variante 1) und Gebhardtstraße (Variante 3a) ist vorstellbar, jedoch nur unter Verzicht auf die Parkplätze am rechten Fahrbahnrand. Generell wird nochmals darauf hingewiesen, dass nur eine durchdachte Planung langfristig Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und Akzeptanz erzeugen kann. Deshalb empfiehlt die Verwaltung, beide Pop-up-Radwege auf das Frühjahr zu verschieben und eine sechsmonatige Testphase auszurufen. Dadurch können (unabhängig von Corona) zum Saisonbeginn die „Frühjahrsradler“ gewonnen werden und die Probephase verläuft vollständig während der radfahrfreundlichen Zeit

 

Pop-up-Radwege in der Unterführung Jakobinenstraße und in der Schwabacher Straße werden abgelehnt.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Artikel: Pop-up-Radwege_ Die Tücken des Provisoriums - DER SPIEGEL.pdf

Artikel: Forschung_Radverkehr.pdf

PLAN: Stadtplan Fürth_Übersicht PopUp-Radwege.pdf