Die Verwaltung wird beauftragt, die schnellstmögliche Umsetzung eines Pop-up-Radwegs in der Hornschuchpromenade (B8) zwischen Jakobinenstraße und Stadtgrenze (Fahrtrichtung stadtauswärts) in die Wege zu leiten. Die Kosten belaufen sich auf ca. 20.000 € brutto. (Variante 3)
Die Verwaltung wird beauftragt, die Nürnberger Straße (Fahrtrichtung stadteinwärts, Variante 1) und den Abschnitt An der Post, Bahnhofsplatz, Gebhardtstraße (Fahrtrichtung stadtauswärts, Variante 3a) im Zusammenhang mit der Maßnahme in der Hornschuchpromenade (B8) vertieft auf die Realisierbarkeit eines Pop-up-Radwegs zu prüfen und eine Umsetzung für das Frühjahr 2021 vorzubereiten.
Definition
Gemäß
der sog. „Experimentierklausel“ § 45 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 StVO haben die
Straßenverkehrsbehörden die Möglichkeit, zur Erforschung des Unfallgeschehens,
des Verkehrsverhaltens, der Verkehrsabläufe sowie zur Erprobung geplanter
verkehrssichernder oder verkehrsregelnder Maßnahmen die Straßenraumaufteilung
zu verändern. Die Dauer ist i.d.R. über einen Zeitraum von ein paar Monaten
(z.B. ein halbes Jahr) zu befristeten. Diese Regelung ermöglicht u.a. die
Einrichtung von temporären Pop-up-Radwegen. Ein Pop-up-Radweg (auch Corona-Radweg)
ist ein kurzfristig eingerichteter Radweg, der in einer akuten Gefahren- oder
Krisensituation oder bei plötzlich veränderten Rahmenbedingungen im
Straßenverkehr schnell für mehr Platz und Sicherheit im Radverkehr sorgen soll.
Die
Verwaltung wurde am 3. Juli 2020 im Verkehrsausschuss beauftragt, bis zur
kommenden Finanzausschuss-/Stadtratssitzung (22.07.2020) die Einrichtung von
Pop-up-Radwegen in den folgenden Straßen zu prüfen. Mindestens zwei Straßen
sollen zur Umsetzung vorgeschlagen werden:
·
Nürnberger Straße
zwischen Jakobinenstraße und Königstraße
·
Jakobinenstraße
im Bereich der Bahnunterführung
·
Gebhardtstraße
(Hornschuchpromenade) von der Jakobinenstraße bis zur Kurgartenstraße und
·
Schwabacher
Straße südlich der Bahnunterführung bzw. Amalienstraße
Die Verwaltung unterstützt
generell die Anwendung der „Experimentierklausel“ als Erprobungsmöglichkeit im
Straßenraum. Im konkreten Fall der Pop-up-Radwege wird es verkehrsplanerisch
nicht als zielführend erachtet, Ende Juli 2020 einen Beschluss zur Umsetzung
eines Radweges herbeizuführen. Das hat folgende Gründe:
- Mit einer Realisierung kann nicht vor Ende August gerechnet werden
Eine Umsetzung wäre damit erst zum Ende der Fahrradsaison möglich.
- Der Zeitraum kann nicht vollumfänglich genutzt werden. Die Laufzeit der „Experimentierklausel“ ist i.d.R. für einen Zeitraum von ein paar Monaten festgelegt (z.B. ein halbes Jahr).
- Anfallende Kosten stehen der geringeren zeitlichen Nutzbarkeit gegenüber.
- Der Planungszeitraum für eine kontrollierte und durchdachte Verkehrsführung ist relativ kurz.
- Eine Ad-hoc-Lösung mittels Breitstrichmarkierung, Piktogrammen und einiger Baken zur Absicherung beinhaltet keine durchdachte Führung im Kreuzungs- oder Knotenpunktbereich.
Der kontrollierte Übergang von der Strecke in den Knotenpunkt ist für die Verkehrssicherheit entscheidend, da im Knotenpunktbereich ca. zwei Drittel aller Radfahrerunfälle geschehen (siehe Anlage: Forschung_Radverkehr.pdf) und dieser damit die entscheidende Stelle für die Verkehrssicherheit bildet.
Unabhängig von der gewählten
Straße werden Pop-up-Radwege mit Gelbmarkierungen abgegrenzt. Bereits
umgesetzte Pop-up-Radwege in anderen deutschen Städten (z.B. Berlin, München,
Stuttgart, Düsseldorf, Potsdam) werden dort mittels Baken zusätzlich baulich
vom verbleibenden Straßenverkehr getrennt.
Die Verwaltung empfiehlt, dass die Stadt Fürth sich diesbezüglich den Städten
anschließt und die Trennung mit Baken einführt. Die Trennung erhöht die
Verkehrssicherheit indem die Überfahrung des Radwegs unterbunden wird.
Andernfalls besteht die Gefahr, dass ein Pop-up-Radweg als Liefer- und
Haltezone missbraucht wird (siehe Bild Kantstraße) und damit die Wirkung
verfehlt werden würde.
|
|
|
Berlin, Kantstraße |
Berlin
Friedrichshain: Parkspur fällt weg |
Düsseldorf |
Unabhängig von der
verkehrstechnischen Prüfung und verkehrlichen Planung bewegt sich die
Einrichtung dieser Wege in einem finanziellen Rahmen, der eine Ausschreibung
der Maßnahme notwendig macht. Im Markierungsbereich liegt die
Ausschreibungsgrenze bei € 20.000. Umgangen werden kann eine Ausschreibung nur,
wenn der Finanzausschuss die Maßnahme ausnahmsweise ohne Ausschreibung
freigibt. Die Kostenschätzung für den Abschnitt Hornschuchpromenade beläuft
sich auf ca. 20.000€ brutto.
Allgemeiner
Hinweis
Gelbmarkierung lässt sich nicht
rückstandsfrei entfernen.
Auf die verbleibende Phantom-Markierung wird verwiesen. Besonders bei Regen und
im Gegenlicht ist diese gut zu erkennen.
Prüfung
Variante 1: Nürnberger Straße
(stadteinwärts) zwischen Jakobinenstraße und Königstraße |
Variante 2: Jakobinenstraße im
Bereich der Bahnunterführung |
Variante 3 und 3a:
Hornschuchpromenade (B8) (Gebhardtstraße,
stadtauswärts) von der Jakobinenstraße bis zur Kurgartenstraße |
Variante 4: Schwabacher Straße südlich
der Bahnunterführung bzw. Amalienstraße |
Eckdaten:
Maßnahmen:
Empfehlung: Möglich bei
Entfall der Parkplätze auf rechter Seite. |
Eckdaten:
Maßnahmen:
Empfehlung: Wird als verkehrssicherheitskritisch eingestuft und ist abzulehnen |
Eckdaten:
Maßnahmen:
Empfehlung: Der Abschnitt ist die geeignetste
Option und wird von der Verwaltung favorisiert. Entlang des rechten Fahrbahnrandes gibt es keine parkenden Fahrzeuge,
wodurch kein Kreuzungsverkehr unterbunden werden muss. Der Pop-up-Radweg kann
an die bestehende Infrastruktur in Richtung Stadtgrenze angeschlossen werden.
Ein kontrollierter Übergang ist möglich. (Die Verwaltung ergänzt den
Vorschlag und schlägt vor, den Abschnitt zu verlängern und bereits „An der
Post“ über den „Bahnhofplatz“ und „Gebhardtstraße“ zu erweitern (Variante 3a). Ein Entfall der
Parkplätze entlang der Gebhardtstraße (südliche Seite) ist mittels „abbaken“
notwendig. Von einer Trennung mit reiner Markierung wird abgeraten. Die
Gesamtlänge beläuft sich auf ca. 1.800 m. Mögliche Kosten € 25.000 |
Eckdaten:
Maßnahmen:
Empfehlung: Der Abschnitt ist aufgrund der alternativen Radrouten und im Hinblick auf
den Endzustand nicht zu empfehlen. |
Zusammenfassung
Ein Pop-up-Radweg in der
Hornschuchpromenade (B8) ist als Versuchsstrecke geeignet (Variante 3).
Ein Pop-up-Radweg in der
Nürnberger Straße (Variante 1) und
Gebhardtstraße (Variante 3a) ist
vorstellbar, jedoch nur unter Verzicht auf die Parkplätze am rechten
Fahrbahnrand. Generell wird nochmals darauf hingewiesen, dass nur eine
durchdachte Planung langfristig Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und Akzeptanz
erzeugen kann. Deshalb empfiehlt die Verwaltung, beide Pop-up-Radwege auf das
Frühjahr zu verschieben und eine sechsmonatige Testphase auszurufen. Dadurch
können (unabhängig von Corona) zum Saisonbeginn die „Frühjahrsradler“ gewonnen
werden und die Probephase verläuft vollständig während der radfahrfreundlichen
Zeit
Pop-up-Radwege in der Unterführung Jakobinenstraße und in der Schwabacher Straße werden abgelehnt.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
Artikel: Pop-up-Radwege_ Die Tücken des Provisoriums - DER SPIEGEL.pdf
Artikel: Forschung_Radverkehr.pdf
PLAN: Stadtplan Fürth_Übersicht PopUp-Radwege.pdf