Betreff
Schaffung einer Stabsstelle „Smart City" beim BMPA und Einrichtung eines Beraterkreises
Vorlage
OrgA/0188/2020
Art
Beschlussvorlage - AL
  1. beim BMPA wird eine Stabsstelle „Smart City“ im Umfang von 1 VZÄ in EGr 13 geschaffen

  2. es wird ein „Smart City“ Beraterkreis eingerichtet, dessen Leitung dem 2. BM (Stellvertretung 3. BM) obliegt;

 

  1. dem Beraterkreis gehören neben dem 2. BM, der 3. BM, Rf. II, Rf. V, BMPA/AL sowie je eine Vertretung aus den Fraktionen an

 


Derzeitiger Sachstand:

 

Ende 2017 erfolgte bei der Stadt Fürth der Startschuss zum Aufbau einer Digitalisierungs-Strategie für die Stadtverwaltung. Es bestand seinerzeit Einigkeit, dass der Themenkomplex „Smart City“ zunächst einmal ausgeklammert bleiben sollte.

 

Der Schwerpunkt lag somit bisher auf der Initiierung und Umsetzung von Projekten im Bereich E-Government, der Umsetzung von gesetzlichen Anforderungen, der Optimierung der internen Verwaltungsprozesse sowie dem Aufbau der für die Realisierung notwendigen Infrastruktur.

 

Im Zuge dessen wurde daher bei Rf. II/OrgA eine Abteilung Digitalisierung mit den erforderlichen personellen Kapazitäten geschaffen sowie bereits vorhandene Stellen aus den Bereichen DMS und ITK in der neuen Organisationseinheit zusammengeführt. Eine detaillierte Übersicht kann dem Organigramm der Anlage1 entnommen werden.

Im Februar 2020 wurde dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung (POAu) und dem Stadtrat ein Digitalisierungskonzept vorgelegt, in dem bereits darauf hingewiesen wurde, dass die Digitalisierungs-Strategie im Laufe der kommenden Jahre über die Digitalisierung der Verwaltungsprozesse und Dienstleistungen an die Bürgerschaft (Smart Governance oder Smarte Verwaltung) hinaus auch auf den Bereich „Smart City“, mit seiner Vielfalt von innovativen Anwendungen im öffentlichen Raum wie z.B. intelligente Straßenlampen bis hin zu Status meldenden Mülltonnen, ausgebreitet werden sollte.

 

Im POAu im Juni 2020 wurde das Thema im Rahmen eines CSU-Antrages wieder aufgegriffen und u.a. beschlossen, dass Rf. II in einem der nächsten POAu eine Beschlussvorlage vorbereitet, aus der hervorgeht, dass für das Thema „Smart City“ eine übergeordnete Einheit geschaffen werden muss, wo diese strukturell verankert werden soll, wie die Schaffung schrittweise umgesetzt werden kann und welche Aufgaben die übergeordnete Einheit wahrnehmen soll.

 

Organisatorischen Verankerung der Stabsstelle

 

Die Stadtspitze einigte sich im Februar 2021 darauf, dass die für die Umsetzung und Koordinierung der Aufgaben notwendige Stelle als Stabsstelle beim BMPA und damit im unmittelbaren Einflussbereiches des Oberbürgermeisters eingerichtet werden soll.

 

Die Stabstelle „Smart City“ soll die in vielen Bereichen der Verwaltung beherbergten Smart City-Themen koordinieren. Es bestand daher Einverständnis, dass es sich um eine Stabsstelle mit Koordinationsfunktion handelt, die über keinen eigenständigen personellen Unterbau verfügt.

 

Die organisatorische Verankerung beim BMPA im Bereich des Direktoriums sowie die Leitung des Smart-City-Beraterkreises durch den 2. Bürgermeister (s.u.) würde die erforderliche bereichsübergreifende Koordination und Kommunikation der fachlichen Themenblöcke innerhalb der gesamten Stadtverwaltung gewährleisten und hätte eine entsprechende Schlagkraft.

Der 3. BM soll darüber hinaus als stellvertretende Leitung für den Beraterkreis fungieren.

 

Nur unter Zuhilfenahme einer Stabsstelle ist bei der Aufgabenwahrnehmung die Unabhängigkeit von unter Umständen ansonsten vorherrschenden Ressortinteressen gewährleistet. Wäre die Stabsstelle „Smart City“ einer Fachbereichsreferatsleitung unterstellt, würden die Themen dieses Fachreferats immer Vorrang vor anderen Smart City-Themen genießen. Darüber hinaus reduziert der „kurze Draht“ zum Oberbürgermeister Reibungsverluste und ansonsten evtl. auftretende Steuerungslücken.

 

Aufgabenbereiche und Funktion der Stabsstelle

 

Die Aufgaben der Stabsstelle (vgl. auch Anlage 2) umfassen vor allem:

·         das Fortschreiben und die Neuausrichtung der Digitalisierungs-Strategie im Hinblick auf die Themenkomplexe rund um das Thema „Smart City“ (Masterplan) in Zusammenarbeit/im Dialog mit den betroffenen Referaten

·         die Entscheidungsvorbereitung (insbesondere auch anhand von aussagekräftigen Bedarfs-, Kosten-Nutzen- und Risikoanalysen sowie Best Practice Ansätzen)

·         die fachliche Beratung der Entscheidungsträger

·         die federführende Beantragung von Fördergeldern bei referatsübergreifenden Projekten

·         die Information der Fachreferate über Förderprojekte und -möglichkeiten

·         die Koordination, Kommunikation sowie Präsentation und Moderation der Themen sowohl innerhalb der Verwaltung als auch in Richtung Stadtgesellschaft und die damit einhergehende Netzwerkpflege

·         ein (über)regionaler Erfahrungsaustausch und die Beobachtung aktueller Entwicklungen

·         die Initiierung und begleitende Umsetzung sowie die allgemeine Dokumentation des Projektfortschritts von „Smart City“ Projekten

·         sowie die Evaluierung und Kritik implementierter Smart City-Konzepte.

 

Die im Rahmen der Projekte erforderliche spezifische Dokumentation, Budgetplanung und das damit einhergehende Controlling bei referatsübergreifenden Projekten liegt im Regelfall beim federführenden Referat. Grundsätzlich hat eine Person aus dem Referat die Projektleitung inne, bei dem der Schwerpunkt des Digitalisierungsprojektes liegt. Im Ausnahmefall könnte diese Anforderung aber auch auf die Stabsstelle zukommen.

 

Die Stabsstelle fungiert als Schnittstelle zwischen Verwaltung, Wirtschaft, Bürgerschaft und allen anderen Bereichen der Gesellschaft, wenn es um das Thema „Smart City“ geht.

 

Da die Stabsstelle über keinen eigenen personellen Unterbau verfügt, ist es immanent, dass die Stelle mit Kompetenzen innerhalb der Stadtverwaltung ausgestattet wird. So muss es z.B. ermöglicht werden, dass die Stabsstelle, um ein Projekt initiieren zu können, spezifische Qualifikationen und Rollen für die fachlichen Projektteams definiert und die fachlichen Projektleitungen in den Referaten und Ämtern entsprechend berät. Diese Beschäftigten müssten dann auch von den jeweiligen zuständigen Linienvorgesetzten nach Bedarf und Möglichkeit temporär und anteilig zur Verfügung gestellt werden.

 

Einrichtung eines Smart-City-Beraterkreises

 

Es ist geplant, ein Beratergremium einzurichten, dessen Leitung vom 2. BM wahrgenommen werden soll, um der Bedeutung der Projekte und Themen auch hierdurch gerecht zu werden.

 

Ständige Mitglieder des Gremiums sollten sein:

  • 3. BM (Stellvertretung Leitung Gremium)
  • Rf. II
  • Rf. V
  • BMPA/AL als Vorgesetztenfunktion der Stabsstelle
  • und von jeder Fraktion eine Vertretung.

 

Die Stabsstelle fungiert in diesem Kontext als Geschäftsstelle, hat Rederecht während der Sitzungen und bereitet die Treffen vor und nach.

 

Der Beraterkreis hat eine beratende Funktion und schlägt daher dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung Themen, Projekte und mögliche Herangehensweisen vor und empfiehlt Prioritätensetzungen.

Je nach Themenschwerpunkten der Sitzungen werden die betroffenen Referatsleitungen hinzugezogen.

 

Laufzeit

 

Um erste konkrete Erfahrung sammeln und auswerten zu können, erscheint eine Laufzeit von zunächst einmal zwei Jahren angemessen.

 

Stellenumfang und –wert:

 

Aufgrund der Vielzahl der anstehenden Themen erscheint die Schaffung von 1 VZÄ angemessen.

Das genaue Stellenprofil kann der Anlage 2 (Stellenbeschreibung) entnommen werden. Der Stellenwert entspricht EGr. 13.

 

 

 

Mögliche zukünftige Handlungsfelder im Bereich „Smart City“

 

Derzeit werden folgende Handlungsfelder gesehen:

  • Wirtschaft
  • Infrastruktur
  • Mobilität
  • Bildung
  • Gesundheit
  • Umwelt
  • Kultur und Freizeit
  • Stadtentwicklung
  • politische Partizipation

 

Finanzierung der Stellenschaffung

 

Da es sich bei den Themenkomplex „Smart City“ um referatsübergreifende Aspekte mit überwiegend Querschnittscharakter handelt und die Stabsstelle somit für alle Fachbereiche tätig sein wird, ist die Stelle aus dem Gesamthaushalt zu finanzieren.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

99.100 €

 

nein

X

ja

99.100 €

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anlage 1 - Organigramm des Amtes für Organisation und Digitalisierung

Anlage 2 - Stellenbeschreibung