1. Die Ausführungen des Baureferates werden zustimmend
zur Kenntnis genommen.
2. Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat,
sich den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung anzuschließen und den
Bebauungsplan Nr. 288, 3. Änderung einschließlich Begründung in der Fassung vom
24.08.2020 als Satzung gem. § 10 BauGB zu beschließen (Satzungsbeschluss).
3.
Der Stadtrat
schließt sich den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung an und beschließt den
Bebauungsplan Nr.
288, 3. Änderung einschließlich Begründung in
der Fassung vom 24.08.2020 gem. § 10
BauGB als Satzung (Satzungsbeschluss).
4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss
für den Bebauungsplan Nr. 288, 3.Änderung gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich
bekannt zu machen.
5.
Die Verwaltung
wird beauftragt, den Verfassern von Einwendungen das Abwägungsergebnis
mitzuteilen.
bisherige Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
Abstimmungsergebnis |
|||||
einst. |
mit Mehrheit |
Ja- Stimmen |
Nein- Stimmen |
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angen. |
abgel. |
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1 |
Bau- und Werkausschuss |
19.03.2014 |
X |
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2 |
Stadtrat |
30.04.2014 |
X |
|
|
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3 |
Bau- und Werkausschuss Konkretisierungsbeschluss |
04.05.2016 |
X |
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|
|
|
4 |
Auslegungsbeschluss |
11.12.2019 |
|
X |
|
12 |
2 |
Nachdem die Fa. NORMA Lebensmittelfilialbetrieb GmbH
& Co. KG ihre Unternehmenszentrale in das Gewerbegebiet Hardhöhe verlagert
hat, sollen die Altstandorte des Unternehmens in anderer
Form weitergenutzt werden. Im Zuge dieser Verlagerung soll auch der Standort
westlich der Hansastraße im Planbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr.
288 als Wohnstandort folgegenutzt werden.
Der Planbereich liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen
Bebauungsplanes Nr. 288, der den betreffenden Bereich derzeit als Mischgebiet
und als Gewerbegebiet im Sinne der Baunutzungsverordnung festsetzt.
Um die geordnete städtebauliche Entwicklung zu
gewährleisten, wird der seit dem 30.08.1974 rechtsverbindliche Bebauungsplan
Nr. 288 in dem betreffenden Teilbereich geändert.
Zielsetzung
der Neufestsetzung des Plangebietes hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung
ist ein allgemeines Wohngebiet im Sinne der Baunutzungsverordnung. Diese Entwicklung entspricht der
Ausweisung im Flächennutzungsplan, der die Grundstücke als Wohnbaufläche
darstellt.
Für
das Grundstück des Bestandsgebäudes Hansastraße Nr. 5 erfolgt zukünftig
entsprechend der tatsächlichen Nutzung eine Festsetzung als Mischgebiet.
Um
gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu schaffen, sind aktive und passive
Lärmschutzmaßnahmen zur Abschirmung des Verkehrslärms erforderlich.
Mit
Beschluss vom 30.04.2014 hat der Fürther Stadtrat das Satzungsverfahren zur
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 288 eingeleitet.
Am
04.05.2016 hat der Bau- und Werkausschuss die Weiterführung des eingeleiteten
Bauleitplanverfahrens auf der Grundlage eines städtebaulichen Konzeptes des
Evangelischen Siedlungswerkes (ESW) beschlossen (Konkretisierungsbeschluss).
Der Beschluss, den Bebauungsplan zu ändern, wurde gem. § 2 Abs. 1 BauGB am
22.06.2016 im Amtsblatt Nr. 12 der Stadt Fürth ortsüblich bekannt gemacht.
Das
Bebauungskonzept sieht die Errichtung von insgesamt 45 Eigenheimen in Form von
zwei Doppelhaushälften und 43 Reihenhäusern vor. Die Reihenhauszeilen setzen
sich aus drei bis max. sieben Einheiten zusammen. Alle Gebäude sollen
zweigeschossig (Vollgeschosse) mit begrüntem Flachdach errichtet werden. Jedem
Gebäude ist ein eigenes Grundstück mit Eingangsbereich und Garten zugewiesen.
Die Flächen für PKW-Stellplätze bzw. Carports werden auf separaten Grundstücken
entlang der internen Erschließungsstraßen bereitgestellt.
Die
verkehrliche Erschließung des Vorhabens wird über die Hansastraße und eine
Ringstraße im Gebietsinneren, die als verkehrsberuhigter Bereich ausgebaut
wird, erfolgen.
Die
vorgezogene Behördenbeteiligung („Scoping“) nach § 4 Abs.1 BauGB wurde
in der Zeit vom 22.06.2016 bis zum 10.08.2016 durchgeführt.
Eine
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte nach § 3 Abs. 1
BauGB vom 11.07.2016 bis zum 10.08.2016. Ergänzend hierzu fand am 18.07.2016
ein Erörterungstermin statt.
Die
eingegangenen Stellungnahmen der Bürger sind in der Bauausschusssitzung am
11.12.2019 abschließend behandelt worden. Die damalige Einzelabwägung liegt
dieser Vorlage zur Kenntnisnahme bei.
Die
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 01.08.2019 bis zum 09.09.2019
durchgeführt.
In
der Bauausschusssitzung am 11.12.2019 sind auch die eingegangenen
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus
beiden Beteiligungen abschließend behandelt worden. Die damaligen
Einzelabwägungen liegen dieser Vorlage zur Kenntnisnahme bei.
In
der Sitzung vom 11.12.2019 hat der Bau- und Werkausschuss den Billigungs-
bzw. Auslegungsbeschluss gefasst. Nach ortsüblicher Bekanntmachung im
Amtsblatt Nr. 1 vom 15.01.2020 erfolgte in der Zeit vom 27.01.2020 bis zum
28.02.2020 die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB: Dazu wurde
die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 3. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 288 mit Begründung und Anlagen durchgeführt.
Die
eingegangenen Anregungen und Bedenken aus der Öffentlichkeit sowie von Seiten
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange liegen mit den
Vorschlägen zur Abwägung der Stellungnahmen diesem Beschlussantrag bei und
werden Bestandteil des Beschlusses. Auf eine Kurzversion wurde wegen der
Komplexität der Abwägung verzichtet.
Nach
Hinweisen aus der Verwaltung und erneuter Überprüfung des Straßenquerschnittes
erfolgte im Rahmen einer redaktionellen Änderung zur Optimierung der
Durchfahrtsbreite für Rettungs- und Müllfahrzeuge die Verschiebung eines
öffentlichen Stellplatzes sowie der Wegfall von zwei weiteren. Außerdem wurde
ein dort in einer Baumscheibe vorgesehener Baum in die öffentliche Grünfläche
verschoben.
Im
Rahmen des Satzungsverfahrens zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 288
wurden vertragliche Regelungen in einem städtebaulichen Vertrag zwischen
dem Vorhabenträger Evangelisches Siedlungswerk (ESW) und der Stadt sowie der
Stadtentwässerung Fürth ausgearbeitet und mit den hiervon betroffenen
Fachdienststellen abgestimmt. Der städtebauliche Vertrag regelt verbindlich
insbesondere die Herstellung der Straßen einschließlich Zufahrten, Wege,
Straßenentwässerung (Straßenbau) und Straßenbegleitgrün, der Abwasseranlagen
(Kanalbau), der Lärmschutzmaßnahmen und der Grünflächen einschließlich
Baumerhalt sowie die Kostenübernahme. (s vorheriger TOP).
Der
Bau- und Werkausschuss schließt sich den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung an
und empfiehlt dem Stadtrat, den Bebauungsplan Nr. 288, 3. Änderung
einschließlich Begründung als Satzung zu beschließen.
Der
Stadtrat schließt sich den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung an und
beschließt den Bebauungsplan Nr. 288, 3. Änderung einschließlich Begründung
gem. § 10 BauGB als Satzung (Satzungsbeschluss).
Die
Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr.
288, 3. Änderung gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen sowie den
Verfassern von Einwendungen das Abwägungsergebnis mitzuteilen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
A_Planblatt vom 24.08.2020
B.0_Begründung vom 24.08.2020 mit Umweltbericht und folgenden Anlagen:
B.1_Baumbestandsplan,
Stand 02.05.2017
B.2_saP, Bericht vom
11.10.2016
B.3_saP, Umsetzung
Bericht vom 02.08.2018
B.4_Schallschutzgutachten,
Bericht Nr. 1702/2216B
vom 11.09.2017
B.5_Altlastenuntersuchung
Nr. 1, Bericht vom 11.11.2013
B.6_Altlastenuntersuchung
Nr. 2, Bericht vom 29.07.2014
B.7_Überflutungsprüfung,
Erläuterung vom 09.11.2017
C_Einzelabwägungen TöB nach § 4
Abs. 1 BauGB (beschlossen im BWA 11.12.2019)
D_Einzelabwägungen TöB nach § 4 Abs. 2 BauGB (beschlossen im BWA 11.12.2019)
E_Einzelabwägungen frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs.1 BauGB (beschlossen im BWA 11.12.2019)
F_Einzelabwägung Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs.2 BauGB
G_Einzelabwägungen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs.2 i.V.m. § 4 Abs 2 BauGB TöB