Der Stadtrat stimmt dem Wirtschaftsplan des Sondervermögens
„Städtisches Altenpflegeheim (SAh)“ für das Jahr 2021 zu.
Die Abschlusszahlen des Wirtschaftsplans (Erfolgsplan/Vermögensplan/Finanzplan) sind in die Haushaltssatzung 2021 zu übernehmen.
Der Wirtschaftsplan des städtischen Sondervermögens
„Städtisches Altenpflegeheim (SAh)“ ist zu beschließen; die Abschlusszahlen
sollen als Bestandteil der Haushaltssatzungen übernommen werden.
Der Entwurf des Wirtschaftsplans 2021 schließt mit einem Defizit i. H. v. – 953.512 € ab. Die geplanten Erträge betragen 3.806.730 €. Die geplanten Aufwendungen betragen 4.680.242 € bedingt durch reduzierte Belegung, Reduzierung der Erträge aus Dienstleistungen für 1848er Gedächtnisstiftung, Normalisierung der Personalkosten + Tariferhöhung, notwendige Investitionen in BGA.
Ein ausgeglichener Haushalt ist wegen hoher Pacht, steigenden Bewirtschaftungskosten für das Gebäude und weiteren notwendigen Investitionen in Betriebsausstattung unter den gegebenen Bedingungen (reduzierte Platzzahl, Personalkosten, Gebäude) langfristig nicht realisierbar.
Der Wirtschaftsplan ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt, auf ihn wird verwiesen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Wirtschaftsplan 2021 SAh