Die Wahl der Leitung des Referates VI (Wirtschaft, Wissenschaft, Stadtentwicklung und Liegenschaften) - § 6 der Hauptsatzung - wurde gemäß Art. 41 GO laut beiliegender Niederschrift durchgeführt.
Diese Niederschrift ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Oberbürgermeister gibt das Wahlergebnis bekannt:
Horst Müller __________ Stimmen
______________________ __________ Stimmen
Damit wurde ___________________________ mit _________ Stimmen zur Leitung des Referates VI für eine 4-jährige Amtszeit, beginnend am 01.08.2022, gewählt.
Gem. Anlage 1 zu Art. 45 KWBG entspricht das Grundgehalt bei wiedergewählten berufsmäßigen Stadtratsmitgliedern der BGr B 4.
Daneben wird gemäß Anlage 2 zu Art. 46 Abs. 1 KWBG eine Aufwandsentschädigung, in gleicher Höhe wie bisher gewährt. Die Aufwandsentschädigung unterliegt der Dynamisierung nach Art. 46 Abs. 3 KWBG.
Die Amtszeit des amtierenden Referenten für Wirtschaft, Wissenschaft, Stadtentwicklung und Liegenschaften endet zum 31.07.2022. Herr Horst Müller steht für eine Wiederwahl zur Verfügung. Er wurde von Herrn Oberbürgermeister Dr. Thomas Jung in der Ältestenratssitzung am 19.04.2021 zur Wiederwahl vorgeschlagen.
Nach § 6 Abs. 2 der Satzung der Stadt Fürth zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (Hauptsatzung) sind die Referatsleitungen als berufsmäßige Stadtratsmitglieder in der Regel auf die Dauer von 6 Jahren zu wählen. Herr Horst Müller hat sich auf eigenen Wunsch für eine Wiederwahl für eine 4-jährige Amtszeit zur Verfügung gestellt.
Die Mitglieder des Ältestenrates haben mehrheitlich zugestimmt. Auf eine Stellenausschreibung kann deshalb verzichtet werden.
Weitere Vorschläge für die Besetzung der Leitung des Referates VI liegen derzeit nicht vor.
Die Wahl hat in geheimer Abstimmung zu erfolgen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Niederschrift über die Wahl der Leitung des Referates VI