Der Bau- und Werkausschuss nimmt Kenntnis von den Ausführungen des Baureferats.
Der Antrag ist damit erledigt.
Der Antrag der Stadtratsfraktion B90/Die Grünen vom 11.1.2021 lautet in Ziff. 2:
In der Sitzung am
10.Februar 2021 legt die Verwaltung dar, wie historische Pflasterstraßenzüge
aus Gründen der Nachhaltigkeit im Einklang mit den vielfältigen Anforderungen an
den Straßenraum fortbestehen können.
Das Baureferat teilt dazu folgendes mit:
In der Vergangenheit, vornehmlich um die vorletzte Jahrhundertwende, bis in die 50-iger und 60-iger Jahre wurden Straßen gebaut, die den Verkehrsbelastungen der heutigen Zeit in keiner Weise mehr gerecht werden.
Man hat in der Regel den Erdaushub nur in der Steinhöhe plus einer geringen Sandbettung vorgenommen. Die Pflasterung wurde dann in einer gewölbeartigen Form ausgebildet, um dadurch der damaligen geringen Belastung, durch die Einspannung und gegenseitigen Abstützung, gerecht zu werden. Vor allem bei nachträglichen Aufgrabungen wird der Verbund der Einspannung gestört und es kommt zu unterschiedlichen Setzungen in dem gepflasterten Verkehrsweg.
Auf Grund der relativen Häufigkeit von Aufgrabungen wird der Pflasterverbund mit der Zeit so stark gestört, dass ein neuer Ausbau unausweichlich wird. Das bedeutet, der gesamte Straßenoberbau ist komplett zu erneuern, wobei das historische Pflaster zum Teil Wiederverwendung finden kann. Um dem Belastungsproblem gerecht zu werden, wird zunächst als ungebundene Tragschicht eine Frostschutzschicht eingebaut. Darauf wird als gebundene Tragschicht ein wasserdurchlässiger Dränasphalt eingebaut auf dem eine ca. 4 cm starke Gesteinssplittschicht folgt, worauf das Kopfsteinpflaster verlegt wird. Dieser Aufbau erlaubt auch spätere Aufgrabungen ohne nachträgliche Setzungen.
Zudem sind historisches Pflasteroberflächen zum Teil sehr glatt. Diese werden den Anforderungen von neuem Pflaster nicht mehr gerecht. Außerdem sind die Lärmemissionen unter Verkehr sehr hoch und der Fahrkomfort wird von den Verkehrsteilnehmern als nicht sehr vorteilhaft empfunden.
Das ausgebaute und brauchbare Pflastermaterial findet vorrangig in Parkbuchten seine Anwendung. Das ausgebaute, brauchbare Pflaster wird nie entsorgt, sondern stets im Bauhof gelagert.
Auf Grund der positiven optischen Erscheinung im Hinblick auf den Städtebau und den Denkmalschutz wird bei den weiteren Planungen, vor allem der Plätze zukünftig weiterhin die Verwendung von Pflasterfläche angestrebt. So wurde am Hallplatz traditionell Kleinsteinpflaster in Rundbögen eingebaut.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Ergänzungsantrag B 90/Die Grünen vom 11.01.2021