Der Kulturausschuss stimmt dem vorliegenden Förderkonzept nebst Kriterien zur Atelierförderung zu.
Raum für Kunst und
Kultur:
Fürth ist eine Künstlerstadt. Profilbildende Sparte ist die bildende Kunst. Damit hat Fürth in der Metropolregion ein Alleinstellungsmerkmal, das zu einer kreativen Atmosphäre der Stadt beiträgt, Innovationspotential birgt und nicht nur bei Fürther/-innen sondern auch bei Tourist/-innen für enorme Anziehungskraft sorgt. Anders als in Nürnberg gibt es hier nach Zählung des Kulturamtes und des Amtes für Wirtschaftsförderung eine enorme Dichte an Ateliers und Galerien:
- 85 Ateliers/Galerien befinden sich im Stadtgebiet
- Allein beim vom Kulturring C jährlich organisierten Gastspiel nehmen rund 40 Ateliers mit noch einmal rund 40 Gastkünstler/-innen teil.
- Seit Jahrzehnten richten sich Absolvent/-innen der in Nürnberg ansässigen Akademie der bildenden Künste u.a. auch aufgrund von vergleichsweise günstigen Mieten in Fürth Ateliers ein.
Grundsätzlich fehlt es in Fürth an günstigen Räumen für Kunst und Kultur. Das betrifft vor allem die bildende Kunst, aber auch die darstellende Kunst sowie den gesamten Musiksektor.
Es braucht Ateliers, Proben- und Bandübungsräume, Depots – und gerade jetzt während der Corona-Pandemie Spielstätten, an denen Kunst und Kultur unter den geltenden Hygiene- und Schutzmaßnahmen sichtbar gemacht werden können.
Mittlerweile steigen die Kosten auch für Atelierräume immens. Die Corona-Pandemie wirkt hier wie ein Brandbeschleuniger: Steigende Mieten treffen auf die zunehmend prekäre Situation der Künstler/-innen. Es braucht eine aktive Künstler/-innenförderung, um die Strukturen in Fürth aufrechtzuerhalten.
Das vorliegende Konzept soll die Raum- und Auftrittssituation der Kultur- und Kreativszene fördern und nachhaltig verbessern.
Hierfür wurden im Rahmen des Haushalts 2021 Mittel in Höhe von 130.000 € bereitgestellt, die bereits für Projekte im Rahmen der Bewerbung Nürnbergs als Kulturhauptstadt eingeplant waren.
Maßnahme 1: Open-Air-Sommerbühnen in Fürth
Aufgrund des Infektionsschutzgesetzes, das eine Besucherhöchstgrenze sowie
Mindestabstände und Einhaltung von Hygienemaßnahmen bei Veranstaltungen
fordert, können die Fürther Kultureinrichtungen kaum Innenräume bespielen. Aus
diesem Grund soll es in diesem Jahr ein ausgeweitetes Open-Air-Konzept geben:
Die privaten Spielstätten - Kofferfabrik, Badstraße 8, Kunstkeller 027 e.V., Kultur:hof, ggf. Kulturgewächshaus, Musikschule zeigen sich solidarisch und wollen ihre Außenspielmöglichkeiten verstärkt nutzen, um den freien Künstler/-innen Auftritte zu ermöglichen.
Weitere Open-Air Spielstätten sowie die Ausdehnung des
Spielbetriebs auf der Freilichtbühne werden zurzeit mit allen Beteiligten
diskutiert. Dies gilt auch für das Babylon-Kino, das zwei Monate Filmprogramm
zeigen muss, um Einnahmen zu generieren.
Neben der Unterstützung bei der Infrastruktur (Bühne, Technik, Absperrungen,
Toiletten), Entwicklung von Hygienekonzepten, Genehmigungen und
Anwohnerschreiben sind umfangreiche Werbemaßnahmen nötig. Insgesamt sollen
40.000 Euro hier bereitgestellt werden.
Maßnahme
2:Atelierförderung
Um die bestehenden Strukturen zu erhalten, den Künstler/-innen Wertschätzung zu
vermitteln und damit den Zustrom von kreativem Potential zu fördern, sollen
15.000 Euro verwendet werden, um eine Atelierförderung anzuschieben. Dieses
Instrument gibt es bereits in vielen Städten, u.a. in Nürnberg, Stuttgart,
Köln, Hannover, München,… Dabei werden nicht nur Mietkostenzuschüsse für die
Anmietung von Atelierräumen von privaten Anbieter/-innen gezahlt, sondern auch
städtische Ateliers zu günstigen Preisen angeboten und auch Zuschüsse zum
Ausbau von Ateliers gewährt. In Fürth beschränken wir uns in einem ersten
Schritt – in Ermangelung städtischer Ateliers – auf die Bezuschussung von
Ateliermietkosten von Privatanbietenden. Die Kriterien hierzu sind im Anhang
beschrieben.
Perspektivisch sollte diese Förderung auch in den nächsten
Jahren fortgeführt werden.
Nachdem die Umnutzung der Alten Feuerwache als Kultur- und Kreativzentrum durch
die Zwischennutzung der Freiwilligen Feuerwehr noch einmal in die Ferne gerückt
ist, braucht es dringend Alternativen, um der Kultur- und Kreativszene in Fürth
Raum zu geben.
Maßnahme 3:
Freiluftgalerie
Das Projekt mit dem Arbeitstitel „Freiluftgalerie“ hat sich aus dem
Arbeitskreis FUE.Kunst entwickelt, der sich anlässlich der Kulturhauptstadtbewerbung
gegründet hat. Hier sind vorwiegend bildende Künstler/-innen aber auch
Künstler/-innen anderer Sparten aus Fürth vertreten. In Kooperation mit dem
Kulturamt sind in diesem Jahr zwei Ausstellungen im öffentlichen Raum mit
jeweils 10 bis 12 eigens dafür entwickelten Installationen und Interventionen
geplant. Die Ausstellungen sollen von Juni bis August und von Oktober bis
Januar stattfinden. Die Freiluftgalerie bietet insgesamt 20-24 Fürther
Künstler/-innen Sichtbarkeit und Honorare, für das Fürther Publikum sind sie
eine gute Gelegenheit, coronakonform wieder das kreative Potential der Stadt zu
erleben.
Um Fürth als Künstlerstadt sichtbar zu machen und die zahlreichen bildenden
Künstler/-innen in Fürth zu unterstützen, soll die Freiluftgalerie mit 40.000
Euro gefördert werden. Die Gesamtkosten für dieses Projekt belaufen sich auf
rund 80.000 Euro.
Maßnahme 4: Pop-up
Laden für Kunst und Kultur
Künstler/-innen gehen während der Corona-Pandemie Sichtbarkeit und Einnahmen
verloren. In der Fürther Innenstadt entstehen aufgrund von zahlreichen
Insolvenzen zunehmend Leerstände. In Kooperation mit dem Amt für
Wirtschaftsförderung bespielt das Kulturamt ein bis zwei Pop-up-Läden mit Kunst
und Kultur in der Fürther Innenstadt. Professionelle, freie Künstler/-innen
aller Sparten erhalten Raum und Honorar. Insgesamt sollen hierfür 35.000 Euro
zur Verfügung gestellt werden. Die Mietzahlungen werden vom Amt für
Wirtschaftsförderung übernommen.
Zusammenfassung
Open-Air-Sommerbühne |
40.000 € |
Atelierförderung |
15.000 € |
Freiluftgalerie |
40.000 € |
Pop-up-Laden |
35.000 € |
Gesamtförderung |
130.000 € |
Ausblick:
Es gibt in Fürth viele Kulturschaffende, die in diesem Jahr
nicht ausreichend berücksichtigt werden können. So benötigt das Frauenmuseum
finanzielle Mittel im Fall eines möglichen Umzugs, ebenso die Städtische
Galerie, zahlreiche Einzelkünstler/-innen brauchen mehr Unterstützung bei der
Umsetzung ihrer Projektvorhaben. Es braucht – wie eingangs bereits erwähnt –
Probenräume für die darstellende Szene aber vor allem auch Bandübungsräume und
weitere Atelierräume. Auch die Kulturringe brauchen, wenn sie aufgrund der
Pandemie nicht die gewohnten Einnahmen erzielen können, mehr Unterstützung bei
der Anmietung von Räumlichkeiten. Und last but not least benötigen die städtischen
Kunstankäufe einen Ort, an dem sie sichtbar gemacht werden können. Um dem
zunehmenden Bedarf und den Anforderungen an das Kulturamt durch die freie
Kulturszene gerecht werden zu können, ist es notwendig, die personellen
Ressourcen des Kulturamtes aufzustocken.
Das Konzept „Raum für Kunst und Kultur“ sollte in 2022 fortgeschrieben werden und hierfür ausreichend Haushaltsmittel bereitgestellt werden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
130.000 € |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
x |
nein |
ja |
Hst.
3000.7160 |
Budget-Nr. 4100 |
im |
x |
Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: Mittel für die Kulturhauptstadtbewerbung N 2025x |
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Kriterien zur Atelierförderung