Betreff
Familienstützpunkte - weiteres Vorgehen
Vorlage
JgA/0517/2021
Art
Beschlussvorlage - SB

1.       Bis zur angestrebten Inbetriebnahme des ersten Familienstützpunktes wird die Koordinationsstelle mit 1 Teilzeitkraft (Dipl.-Soz.-Päd., Teilzeit 0,5) u.a. für noch anstehende konzeptionelle Vorbereitungsarbeiten fortbeschäftigt (längstens bis zum 30.06.2022).

 

2.       Die Koordinationsstelle übernimmt als Stabsstelle der Leitung des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien ab 01.06. zusätzlich die Geschäftsstelle/Servicebüro des Bündnisses für Familien Fürth.

 


Der Stadtrat hatte bereits am 22.07.2020 beschlossen, das staatliche Regelförderprogramm über die erste Projektphase hinaus fortzusetzen. Bis zur angestrebten Inbetriebnahme des ersten Familienstützpunktes im Rosengarten wurde festgelegt, die Koordinationsstelle mit den 2 Teilzeitkräften über den 31.10.2020 hinaus fort zu beschäftigen (längstens bis zum 30.06.2021).

 

In den Rosengarten wurde das Impfzentrum eingerichtet. Der Familienstützpunkt kann dort frühestens im 1. HJ 2022 den Betrieb aufnehmen. Es ist daher über die Verlängerung der Arbeit der Koordinationsstelle über den 30.06.2020 hinaus zu entscheiden. Da eine der 2 Teilzeitkräfte mitgeteilt hat, die Arbeit nicht fortsetzen zu wollen und eine Nachbesetzung der Stelle wegen des fortgeschrittenen Zeitlaufs nicht zweckmäßig erscheint, soll die Arbeit ab 01.07.2021 mit 19,5 Stunden (bisher 39 Stunden) und mit nur noch einer Teilzeitkraft in der Koordinationsstelle verlängert werden. Da ein Bedarf von 19,5 Stunden grundsätzlich dauerhaft für die Aufgaben der Familienbildung und des Familienstützpunktes besteht (Fördergeber Freistaat Bayern besteht auf einer dauerhaft eingerichteten kommunalen Koordinationsstelle) und auch die staatl. Förderung als solche unbefristet angelegt ist, ist von einer Daueraufgabe auszugehen. Die Entwicklung im Rosengarten bleibt aber abzuwarten und es wird vorgeschlagen, die Verlängerung zunächst nur bis 30.06.2022 zu beschließen und dann erneut damit die Beschlussgremien zu befassen.

 

Die gegenüber Anlage 2 der Stadtratsvorlage vom 15.07.2020 fortgeschriebene Aufgabenliste mit kurz-, mittel- und langfristigen Zielen und Handlungsansätzen liegt dieser Beschlussvorlage bei.

Die Koordinationsstelle übernimmt ab 01.06. zusätzlich die Geschäftsstelle des Bündnisses für Familie Fürth. Die Abteilungsleitung der Jugendarbeit, die bislang diese Aufgabe wahrnimmt, wird 2021 in den Ruhestand treten. Daher wurde im Rahmen der Steuerungsgruppe Bündnis für Familie einvernehmlich mit den Beteiligten festgelegt, die Geschäftsstelle an die Stabstelle Familienbildung/Familienstützpunkte zu übergeben. Hierdurch können Dopplungen vermieden und Synergieeffekte genutzt werden.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

Städt. Eigenanteil vorauss. 30.000

 

nein

x

ja

30.000 €

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst. 4650.

Budget-Nr. 51000

im

x

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Konzeptionelle Arbeiten der Koordinierungsstelle bis zur Inbetriebnahme des

1. Familienstützpunktes (Fortschreibung)