Betreff
Schulerweiterung Maischule durch Vergrößern der Nutzfläche im Bestandsgebäude
Vorlage
SEP/0023/2021
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss/Stadtrat nimmt Kenntnis vom ermittelten Erweiterungsbedarf und dem nötigen Raumprogramm und empfiehlt/beschließt den Auftrag für die Vorplanung der Baumaßnahme mit Schätzung der Kosten nach den Richtlinien für die Einleitung und Abwicklung städtischer Bauvorhaben vom 01.04.2017.

Das Finanz- und Verwaltungsausschuss/Stadtrat nimmt Kenntnis, dass das Baureferat wegen des enormen Zeitdruckes für die Umsetzung des Vorhabens ausdrücklich ermächtigt werden soll, Architekten/-innen mit der Grundlagenermittlung und Vorplanung nach HOAI zu beauftragen und empfiehlt/beschließt dieses.

 


Die Schülerprognose des Staatlichen Schulamtes zeigt für die GS Maischule einen starken Anstieg der Klassen (Anlage 1), die Schulleitung selbst hat dazu in 2021 dem Schulreferat eine zukünftige Raumplanung vorgelegt (Anlage 2).

 

Die Erweiterung der nutzbaren Fläche im Schulhaus, vor allem im Dachgeschoss erscheint geeignet, dem Raumbedarf im Bestandsgebäude bis auf weiteres zu begegnen (Anlage 3). Die Flächen für den Unterricht werden dabei im Gebäude räumlich anders verteilt, im Dachgeschoss wird durch weiteren Ausbau Raum für Mittagessen und Betreuung des offenen Ganztags im Umfang von ca. 370 m² geschaffen werden.

Der Nachweis, dass die Flächenerweiterung förderfähig ist, muss noch erbracht werden.

 

In Abstimmung mit der Regierung von Mittelfranken ergibt sich derzeit ein folgender Zwischenstand, zitiert aus dem Schreiben der Regierung vom 05.02.201:

 

im Schuljahr 2020/21 werden in der Grundschule 243 Kinder in 12 Klassen unterrichtet. Wie die Schülerprognose vom 09.10.2020 zeigt, steigen die Schülerzahlen. Am Standort befindet sich zum jetzigen Zeitpunkt eine Ü-Klasse. Bezüglich Ihrer Anfrage - die ungefähre Größe des Raumprogrammes einzuholen, möchten wir Ihnen mitteilen, dass wir zum Stand 05.02.2021 von einem fiktiven Raumprogramm für 15 Klassen ausgehen.

Im vorliegenden Fall sehen Sie, dass die Grundschule Maistraße in den Bereichen I bis IV (Unterricht/ Platz f. päd. Personal/ Verwaltung) unter dem unteren Basiswert liegen.

Im Bereich V. (Küche) liegt sie innerhalb der Bandbreite. In den Bereichen Va (Speisebereich) und VI (Ganztag) über der Bandbreite...

Eine erste Einschätzung zu den Bereichen der OGTS beruhen auf den tatsächlichen Schülerzahlen zum Stichtag 01.10.2020…

Bezüglich der Unterbringung de OGTS im Dachgeschoss sind allerdings folgende Punkte anzumerken:

-       Für Anlieferung des Essens in das DG scheint ein Aufzug unabdingbar. Ist dies baulich zu realisieren?

-       Sind die Deckenhöhen und die Lichtverhältnisse für eine schulische Nutzung geeignet?

-       Die Betreuungsflächen erscheinen zunächst für die Anzahl der zu betreuenden Kinder zu hoch.“

 

Die Stadt Fürth hat nun die Möglichkeit, in der Phase der Bauplanung nachzuweisen, dass zukünftig mehr Kinder beim Essen und in der Betreuung sein werden und deshalb der geplante Raum benötigt wird. Seitens der Regierung wurden dem Schulreferat auch die Hinweise gegeben, wie ein Nachweis erfolgreich im Antragsverfahren für die schulaufsichtliche Genehmigung geführt werden kann.

Gelingt dieser Nachweis nur in Teilen, ist geplant, Teile des Dachgeschosses alternativ für förderfähige Unterrichtsräume auszubauen.

Die genaue Nutzung im Dachgeschoss wird sich erst im Zuge des Planungsprozesses ergeben.

 

Zusätzlich muss auch das feuchte Kellergeschoss saniert werden, um wieder z.B. für die Lagerung von Lehrmaterialien genutzt werden zu können. Die Lagerfläche dort wird unbedingt benötigt.

Ein Aufzug muss in das Gebäude eingebaut werden, um zukünftig Barrierefreiheit zu erreichen und im Dachgeschoss den Speiseraum unterzubringen und die Speisen dorthin transportieren zu können.

Zusätzlich müssen Räume renoviert werden, um wieder als Klassenräume genutzt werden zu können, z.B. muss ein ehemaliges Klassenzimmer von der Nutzung als Lagerraum rückverwandelt werden in ein Klassenzimmer.

Weitere Sanierungsmaßnahmen zur Ertüchtigung des Gebäudes, wie neue Fenster mit Beschattungsmöglichkeiten etc. sind im Zuge der Erweiterung im Bestand durch zu führen.

 

Aus Platzgründen wird teilweise zukünftig auf Raumfunktionalitäten verzichtet, die eine moderne Schule auszeichnen. Die verfügbaren Räume werden außerdem kleiner ausfallen, als bei einem Neubau an Raumgröße vorgesehen würde.

Dafür wird im Zuge der Sanierung Wert daraufgelegt, dass durch gute Qualität der Raumausstattung und gute technischen Ausstattung die Grenzen in der räumlichen Größe kompensiert werden.

Nachvollziehbarer Wunsch der Schule ist, im eigenen Gebäude zu expandieren und sich darin- so gut wie möglich - zu vergrößern, Andere Erweiterungsflächen im Schulkomplex Tannenstraße stehen zudem derzeit und absehbar nicht zur Verfügung. Platz für Interimscontainer gibt es in Schulnähe nicht, der Schulhof der Schule ist auch dafür viel zu klein.

 

Die Grundlagenermittlung und Vorplanung nach HOAI ist unverzüglich anzugehen, der Projektauftrag ist bald möglich darauf zu entwickeln, weil die Baumaßnahmen bis zum Beginn des Schuljahres Sept. 2023/2024 bereits abgeschlossen sein müssen, um den Anstieg der Schülerzahlen zu bewältigen.

Eine Ermächtigung zur Fremdvergabe der Planung ist mit der Beschlussfassung ausdrücklich zu geben.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

X

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anlage 1: Schülerprognose Stand 10/2020,

Anlage 2: Raumplanung der Schule,

Anlage 3: Begründung des Raumprogrammes durch den Sachaufwandsträger Stadt Fürth