Betreff
Rahmenkonzept der offenen Kinder- und Jugendarbeit der Stadt Fürth
Vorlage
JgA/0519/2021
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Ausschuss für Jugend und Jugendangelegenheiten befürwortet die vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien für das Handlungsfeld der Offenen Kinder und Jugendarbeit vorgelegte Rahmenkonzeption zur Qualitätssicherung.

 


Rahmenkonzept zur Qualitätssicherung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit der Stadt Fürth

 

Gesetzlicher Auftrag
Die Offene Kinder- und Jugendarbeit leistet einen wesentlichen Beitrag, um die Entwicklungs- und Entfaltungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Sie ist ein wichtiger Faktor für das Wohl des Gemeinwesens und für die Entwicklung der Stadt Fürth. Die Aufgaben, Leistungen und Tätigkeiten der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Fürth orientieren sich am Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG §§ 11, 12). Jugendarbeit ist eine kommunale Pflichtaufgabe und in Bayern Aufgabe der kreisangehörigen und kreisfreien Städten und Gemeinden (Art. 30 AGSG).

Vielfältige Unterstützung beim Aufwachsen und Erwachsenwerden

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in der Stadt haben unterschiedliche Bedürfnisse und Interessen. Gruppierungen unterscheiden sich oft stark auf Grund nationaler, ethnischer und religiöser Herkunft, nach ihren sozialen Lebensbedingungen und nach ihren jugendkulturellen Zugehörigkeiten. Offene Kinder- und Jugendarbeit ist grundsätzlich für alle jungen Menschen offen. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sind besonders von den rasanten gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen und Veränderungen betroffen. Sie sind den vielfältigen meinungsbildenden und stimmungsmachenden Eindrücken und Instanzen oft schutzlos ausgesetzt. Offene Kinder- und Jugendarbeit bietet jungen Menschen durch beständige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner verlässliche Begleitung und eine verbindliche Orientierungshilfe in ihrer durch viele Umbrüche geprägten Entwicklung. Inhalte, Programme, Methoden und Angebotsformen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sind so heterogen, wie die Zielgruppen es sind. Um die in Fürth entwickelte kommunale Kinder- und Jugendarbeit konzeptionell festzuschreiben und in ihrer Vielfalt, Breite und Bedeutung darzustellen, soll ein Rahmenkonzept für die kommunale Jugendarbeit erarbeitet und dem Ausschuss vorgelegt werden.

Öffentliche Gesamtverantwortung der Stadt Fürth

Die Konzeptionierung Offener Kinder- und Jugendarbeit ist als Pflichtaufgabe des SGB VIII Teil der kommunalen Jugendhilfeplanung, die in § 80 SGB VIII gesetzlich verankert ist und für die der öffentliche Träger die Gesamtverantwortung hat (§ 79 SGB VIII). Die Rahmenkonzeption der Kinder- und Jugendarbeit für die Stadt Fürth soll der Kommune, Trägern und Fachkräften als Grundlage für die Kinder- und Jugendarbeit dienen, mit der sich die Stadt, die freien Träger und deren Beschäftigten identifizieren können. Gleichzeitig soll die Rahmenkonzeption so flexibel und offen sein, dass jede Einrichtung und jedes Angebot in der Stadt ihr eigenes Profil ausbilden bzw. beibehalten kann. Essenziell ist dabei, dass die Kinder- und Jugendarbeit die einzelnen Bedarfe und Bedürfnisse vor Ort aufgreift und die kommunalen Konzeptionen individuell gestaltet sind. Darüber hinaus soll die Rahmenkonzeption kein abgeschlossenes Papier sein, sondern dynamisch – sie muss stetig evaluiert und entlang der jeweils aktuellen Herausforderungen fortgeschrieben werden. Die gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen und Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche müssen immer wieder neu betrachtet, in die Entscheidungen einbezogen und zur Diskussion gestellt werden.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


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