Der Ausschuss für Jugend und Jugendangelegenheiten befürwortet die vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien für das Handlungsfeld der Offenen Kinder und Jugendarbeit vorgelegte Rahmenkonzeption zur Qualitätssicherung.
Rahmenkonzept zur Qualitätssicherung der
Offenen Kinder- und Jugendarbeit der Stadt Fürth
Gesetzlicher Auftrag
Die
Offene Kinder- und Jugendarbeit leistet einen wesentlichen Beitrag, um die
Entwicklungs- und Entfaltungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen
zu verbessern. Sie ist ein wichtiger Faktor für das Wohl des Gemeinwesens
und für die Entwicklung der Stadt Fürth. Die Aufgaben, Leistungen und
Tätigkeiten der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Fürth orientieren
sich am Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG §§ 11, 12). Jugendarbeit ist eine
kommunale Pflichtaufgabe und in Bayern Aufgabe der kreisangehörigen und
kreisfreien Städten und Gemeinden (Art. 30 AGSG).
Vielfältige Unterstützung beim
Aufwachsen und Erwachsenwerden
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
in der Stadt haben unterschiedliche Bedürfnisse und Interessen. Gruppierungen
unterscheiden sich oft stark auf Grund nationaler, ethnischer und religiöser
Herkunft, nach ihren sozialen Lebensbedingungen und nach ihren
jugendkulturellen Zugehörigkeiten. Offene Kinder- und Jugendarbeit ist
grundsätzlich für alle jungen Menschen offen. Kinder, Jugendliche und junge
Erwachsene sind besonders von den rasanten gesellschaftlichen und
wirtschaftlichen Entwicklungen und Veränderungen betroffen. Sie sind den
vielfältigen meinungsbildenden und stimmungsmachenden Eindrücken und Instanzen
oft schutzlos ausgesetzt. Offene Kinder- und Jugendarbeit bietet jungen
Menschen durch beständige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner verlässliche
Begleitung und eine verbindliche Orientierungshilfe in ihrer durch viele
Umbrüche geprägten Entwicklung. Inhalte, Programme, Methoden und Angebotsformen
der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sind so heterogen, wie die Zielgruppen es
sind. Um die in Fürth entwickelte kommunale Kinder- und Jugendarbeit
konzeptionell festzuschreiben und in ihrer Vielfalt, Breite und Bedeutung darzustellen,
soll ein Rahmenkonzept für die kommunale Jugendarbeit erarbeitet und dem
Ausschuss vorgelegt werden.
Öffentliche
Gesamtverantwortung der Stadt Fürth
Die Konzeptionierung Offener Kinder- und Jugendarbeit ist als Pflichtaufgabe des SGB VIII Teil der kommunalen Jugendhilfeplanung, die in § 80 SGB VIII gesetzlich verankert ist und für die der öffentliche Träger die Gesamtverantwortung hat (§ 79 SGB VIII). Die Rahmenkonzeption der Kinder- und Jugendarbeit für die Stadt Fürth soll der Kommune, Trägern und Fachkräften als Grundlage für die Kinder- und Jugendarbeit dienen, mit der sich die Stadt, die freien Träger und deren Beschäftigten identifizieren können. Gleichzeitig soll die Rahmenkonzeption so flexibel und offen sein, dass jede Einrichtung und jedes Angebot in der Stadt ihr eigenes Profil ausbilden bzw. beibehalten kann. Essenziell ist dabei, dass die Kinder- und Jugendarbeit die einzelnen Bedarfe und Bedürfnisse vor Ort aufgreift und die kommunalen Konzeptionen individuell gestaltet sind. Darüber hinaus soll die Rahmenkonzeption kein abgeschlossenes Papier sein, sondern dynamisch – sie muss stetig evaluiert und entlang der jeweils aktuellen Herausforderungen fortgeschrieben werden. Die gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen und Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche müssen immer wieder neu betrachtet, in die Entscheidungen einbezogen und zur Diskussion gestellt werden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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