Die Stadt Fürth beteiligt sich – über die Monate Januar bis März 2021 hinaus - an den Kosten für den Beitragsersatz für freie Träger für die Monate April und Mai 2021.
Die Stadt Fürth erstattet – über die Monate Januar bis März 2021 hinaus - für städtische Kindertageseinrichtungen und für die Kindertagespflege die Elternbeiträge für die Monate April und Mai 2021 entlang der geltenden rechtlichen Bestimmungen des Freistaates Bayern hinsichtlich des Beitragsersatzes.
Für die Monate Januar bis einschließlich März 2021 hat der Freistaat Bayern im Rahmen einer Sonderförderung den Trägern von Kindertageseinrichtungen das Angebot eines Beitragsersatzes gemacht. Dabei handelt es sich um pauschalierte Ersatzleistungen an die Kommunen bzw. freien Träger der Kindertagesbetreuung, wenn diese bei Kindern, die eine Betreuung in den Kindertageseinrichtungen oder der Kindertagespflege nicht oder nur an bis zu fünf Tagen pro Monat in Anspruch nehmen, auf die Erhebung von Kita-Gebühren verzichten.
Mit Beschluss vom 25.02.2021 (siehe Referenzvorlage) hat der Finanz- und Verwaltungsausschuss die Teilnahme der Stadt Fürth am Beitragsersatz für diese drei Monate beschlossen.
In der Kabinettssitzung der bayerischen Staatsregierung vom 13.04.2021 wurde entschieden, dass der Beitragsersatz nunmehr auch für die Monate April und Mai 2021 angeboten werden soll. Dabei sollen die gleichen Kriterien gelten wie für die Monate Januar bis März 2021, siehe auch 416. Newsletter des StMAS (Anlage).
Die Rückmeldungen aus den Einrichtungen haben gezeigt, dass
die mit dem Beitragsersatz beabsichtigte Wirkung, nämlich die Sicherstellung
der Kinderbetreuung außerhalb der Betreuungseinrichtungen und damit Vermeidung
zusätzlicher Kontakte entlang des Pandemiegeschehens, in den vergangenen Wochen
weitgehend erreicht werden konnte. Trotz enormer Belastungen und
Beeinträchtigungen der Familien seit über einem Jahr, sei es durch wochenlange
Kita-Schließungen, Home-Schooling und Betreuung der Kinder zuhause – sind viele
Eltern bereit, bei entsprechender finanzieller Entlastung, auf eine Betreuung
in den Einrichtungen oder der Tagespflege zu verzichten. Eltern, die ihre
Kinder zur Reduzierung von Kontakten derzeit nicht in die Kitas oder die
Mittagsbetreuungen bringen, leisten nach wie vor einen erheblichen Beitrag zum
Infektionsschutz.
Finanzielle Auswirkungen für die Stadt Fürth:
Der Berechnung in der FVA-Vorlage vom 25.02.2021 folgend, belaufen sich die geschätzten Mehrkosten für die Umsetzung des Beitragsersatzes für einen Monat auf insgesamt maximal 118.535 Euro. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus den zusätzlichen Ausgaben für die Übernahme des kommunalen Anteils bei den Einrichtungen freier Träger (70.416 Euro mtl.) und den Rückerstattungen bei städtischen Kitas und in der Kindertagespflege (48.119 Euro mtl.), die nicht von den Zuwendungen des Freistaats Bayern abgedeckt sind. Auf die Ausführungen in der o.g. Vorlage wird verwiesen.
Da die notwendigen Eingaben der Träger in das für die
Abrechnung des Beitragsersatzes zu verwendende Computerprogramm noch nicht
abgeschlossen sind, liegt uns insbesondere für den Bereich der freien Träger
keine verlässliche Datenbasis vor. Eine aussagekräftige Auswertung, wie viele
Kinder in den Monaten Januar bis März 2021 tatsächlich für einen Beitragsersatz
berechtigt waren und welche Träger tatsächlich das Angebot eines
Beitragsersatzes annehmen, ist daher nicht möglich. Daher sind weiterhin die im
Februar ermittelten Schätzwerte zugrunde zu legen.
Zusammen mit den
bereits bewilligten Mehraufwendungen von Januar bis März 2021 ergeben sich im
Zusammenhang mit dem Kita-Beitragsersatz geschätzte Mehrausgaben für die Stadt
Fürth von insgesamt maximal 592.675 Euro für den Gesamtzeitraum von
Januar bis einschließlich Mai 2021 (70.416 Euro x 5 Monate = 352.080 Euro
Kosten für die Unterstützung der freien Träger und 48.119 Euro x 5 Monate =
240.595 Euro für die Gebührenerstattung in kommunalen Kitas und der
Kindertagespflege). Die
tatsächlichen Mehrkosten dürften indes deutlich geringer ausfallen, da
in den letzten Wochen steigende Belegungszahlen in den Kitas zu verzeichnen
sind und damit in vielen Fällen keine Grundlage für eine Rückerstattung von
Kita-Gebühren mehr gegeben ist.
Aus Sicht der Verwaltung hat die Stadt Fürth als familienfreundliche Kommune nach wie vor eine Verantwortung, bei der Gebührenerstattung mit gutem Beispiel voranzugehen, auch um die Familien weiterhin aktiv zu entlasten. Der Beitragsersatz bleibt weiterhin ein Angebot an die freien Träger und auch hier wäre ein Verzicht der Stadt Fürth auf eine weitere Beteiligung ein falsches Signal an diese.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
352.080 € (Kosten f. Erstattung an freie Träger) + 240.595 € (Kosten für Gebührenerstattung kommunale Kitas) = Gesamt 592.675 € |
x |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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x |
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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416. Newsletter des StMAS