Betreff
Feststellung der Bilanz 2011 vom 31.12.2011
Vorlage
GWF/0401/2021
Aktenzeichen
ru
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Bau- und Werksausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:

 

1. Nachträgliche Feststellung der Bilanz 2011 des Servicebetriebs für die Gebäudewirtschaft der Stadt Fürth (GWF).

2. Der Jahresabschluss 2011 beim Servicebetrieb für die Gebäudewirtschaft der Stadt Fürth wird in der vorliegenden Form mit der Bilanzsumme von 4.475.037,94 € festgestellt.

3. Die Bilanz 2011 schließt mit einem Jahresgewinn von 101.503 € ab.

4. Der Jahresüberschuss ist gemäß § 9 Abs. 4 Betriebsführungsrichtlinie dem Haushalt der Stadt Fürth zuzuführen, da GWF kein Eigenkapital hat.

5. Die Geschäftsführung wird entlastet.

 

 

 


In Artikel 103 Abs. 2 GO (Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern) ist in Verbindung mit § 25 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Bayern geregelt, dass der Jahresab-schluss, der Anhang, die Erfolgsübersicht, der Lagebericht zusammen mit einer Stellungnahme des Rf. II dem Stadtrat vorzulegen ist. Die Abschlussprüfung und die örtliche Rechnungsprü-fung haben dieser Vorlage vorauszugehen. Nach Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten stellt der Stadtrat den Jahresabschluss in öffentlicher Sitzung fest. Gemäß § 9 Abs. 4 Betriebsfüh-rungsrichtlinie ist ein Jahresverlust aus Haushaltsmitteln der Stadt Fürth auszugleichen und ein Jahresgewinn dem Haushalt der Stadt zuzuführen, soweit der Betrieb aus seinem Jahresge-winn keine Rücklagen nach § 6 Abs. 2 Satz 1 EBV zu bilden hat. Weiterhin ist über die Entlas-tung der Geschäftsleitung zu beschließen.

Der Stadtrat hat die Bilanz 2011 des Servicebetriebs der Gebäudewirtschaft in Fürth (GWF) zum 31.12.2011 in seiner Sitzung vom 26.09.2018 zur Kenntnis genommen.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses vom 30.10.2020