Betreff
FNP-Änderung Nr. 2020.20 zur Herausnahme der Verbindungsstraße zwischen der Wilhelm-Hoegner-Straße und der Bamberger Straße in Nürnberg (Billigungs- und Auslegungsbeschluss)
Vorlage
SpA/0923/2021
Aktenzeichen
V - SpA - PlF - Si
Art
Beschlussvorlage - SB

 

 

  1. Der Bau- und Werkausschuss billigt den Entwurf zur Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes Nr. 2020.20 der Stadt Fürth vom 01.06.2021 sowie die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht vom Juni 2021.

  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen sowie gleichzeitig gem. § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hierzu anzuhören und von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen.

 


Der Stadtrat der Stadt Fürth hat am 16.12.2020 das Verfahren zur Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes Nr. 2020.20 zur Herausnahme der Verbindungsstraße zwischen der Wilhelm-Hoegner-Straße und der Bamberger Straße in Nürnberg förmlich eingeleitet.

Ortsüblich bekannt gemacht wurde der Beschluss am 20.01.2021 im Amtsblatt Nr. 1 der Stadt Fürth.

Vorrangiges Ziel der vorliegenden Flächennutzungsplanänderung Nr. 2020.20 ist es, den landwirtschaftlichen Betrieben bzw. den Gartenbaubetrieben im Bereich der geplanten Verkehrstrasse die Errichtung von Bauvorhaben landwirtschaftlicher Art zu ermöglichen.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden (Scoping) gem. § 4 (1) BauGB wurde mit Anschreiben vom 12.03.2021 bis zum 01.04.2021 durchgeführt. Hierbei wurden insbesondere die notwendigen Informationen zur Festlegung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gesammelt. Diese und weitere Grundlagen wurden in die Begründung (Anlage 2) und den Umweltbericht (Anlage 3) eingearbeitet.

Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben im Rahmen des Verfahrens Hinweise und Anregungen vorgebracht:

Wasserwirtschaftsamt Nürnberg (C 6)

Wasserverband Knoblauchsland (C 8)

Deutsche Bahn AG DB Immobilien Region Süd München (G 20)

Deutsche Telekom Technik GmbH (G 23)

Telefonica Germany GmbH & Co. OHG Nürnberg (G 24)

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (J 39)

Handwerkskammer für Mittelfranken Nürnberg (L 43)

IHK-Gremium Geschäftsstelle Fürth (L 45)

Stadt Nürnberg (P 57)

 

Die in der Trägerbeteiligung berührten Hinweise und Anregungen beschäftigen sich u. a. mit den Versorgungsleitungen, den Bodendenkmälern, den Belangen der Wirtschaft sowie weiteren Nutzungsregelungen bzw. Planungsalternativen. Die jeweiligen ausführlichen Einzelabwägungen sind als Anlage Nr. 4 Bestandteil dieser Vorlage.

Darüber hinaus wurde mit dem Entwurf des Flächennutzungsplanes im Zeitraum vom 06.04.2021 bis 26.04.2021 gem. § 3 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.

Stellungnahmen und Anregungen hierzu wurden nicht abgegeben.

 

Nach Beschlussfassung soll der vom Stadtplanungsamt überarbeitete Entwurf zur Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes Nr. 2020.20 vom 01.06.2021 einschließlich Begründung mit Umweltbericht vom Juni 2021 für die Dauer eines Monats gem. § 3 Abs.2 BauGB öffentlich ausgelegt werden. Die fristgerechte ortsübliche Bekanntmachung erfolgt im Fürther Amtsblatt. Die Träger öffentlicher Belange und innerstädtischen Dienststellen werden von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt.

 

 

bisherige Beratungsfolge

Sitzungstermin

Abstimmungsergebnis

einst.

mit Mehrheit

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

angen.

abgel.

 

 

1

Bau- und Werkausschuss

09.12.2020

X

 

14

0

2

Stadtrat

16.12.2020

 

X

 

44

1

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anlage 1: FNP-Ä. Nr. 2020.20 Entwurf (Stand 01.06.2021)

Anlage 2: FNP-Ä. Nr. 2020.20 Begründung vom Juni 2021

Anlage 3: FNP-Ä. Nr. 2020.20 Umweltbericht vom Juni 2021

Anlage 4: FNP-Ä. Nr. 2020.20 Einzelabwägungen zur Frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB