1. Der Bauausschuss empfiehlt / der
Stadtrat beschließt die Aufhebung des Sanierungs-gebietes „Ehem. Carrera-Areal und Umfeld“.
2. Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat
den Beschluss der Aufhebungssatzung der Satzung über die förmliche Festlegung
des Sanierungsgebietes „Ehem.
Carrera-Areal und Umfeld“.
Der wirtschaftliche und strukturelle Wandel des ehemaligen Gewerbestandortes führte zur Schließung und Verlagerung von Betrieben und damit verbundenem Leerstand bzw. minderwertiger Nutzung im Untersuchungsgebiet.
Um die festgestellten gravierenden städtebaulichen Missständen zu beheben bzw. die städtebauliche Funktionsfähigkeit des Areals wiederherzustellen, hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom 18.10.2006 die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ehem. Carrera-Areal und Umfeld“ beschlossen.
Seit der
Beschlussfassung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Ehem.
Carrera-Areal“ wurde eine Vielzahl von Maßnahmen unterschiedlicher Prägung
realisiert, die das Gebiet grundlegend verbessert und wesentlich aufgewertet
haben.
Als das Gebiet
nunmehr prägende Baumaßnahmen können insbesondere genannt werden:
- Flößaustraße
120 – 130 (ehem.
Carrera-Produktionsgebäude)
Der
markante Gebäuderiegel an der Flößaustraße (Hausnummer 120 – 132) wurde im Zuge
der Sanierungsmaßnahmen grundbuchrechtlich in vier Häuser aufgeteilt. Im Rahmen
der Umnutzung zu Wohnen entstanden insgesamt 110 neue Wohneinheiten.
- Waldstraße
36 (ehem.
Carrera-Verwaltungsgebäude)
Beim
ehem. Verwaltungsgebäude blieb die gewerbliche Nutzung nach der Sanierung
erhalten. Es entstanden hier ein Bäckerei-Café sowie eine Apotheke und
Arztpraxen, die der ört-lichen Nahversorgung dienen.
- Balbiererstraße
22 – 28 a
Die
brachgefallene Vorbebauung wurde abgebrochen.
Mit
der Neubebauung der entstandenen Freifläche entstanden 106 neue Wohneinheiten.
- Waldstraße
38
Nach
der Sanierung des Gewerbegebäudes bleibt die gewerbliche Nutzung - u. a. in
Form von Gast- und Hotelleriegewerbe sowie einem Lebensmittelhandel - hier
ebenfalls erhalten.
- Flößaustraße
100
Das
zwischen Flößaustraße und Balbiererstraße liegende Gewerbegebäude wurde aktuell
abgebrochen. Hier wird ein Wohngebäude mit 52 Wohneinheiten und
Tiefgaragenstellplätzen errichtet.
Im Zuge des
Verfahrens erfolgte eine Transformation des im Niedergang befindlichen ehem.
Gewerbestandorts in ein innerstädtisches Mischgebiet mit hohen Zugewinnen an
Wohnanteilen.
Somit können
die Sanierungsziele als erreicht bewertet werden.
Das BauGB
sieht in § 162 vor, dass die Sanierungssatzung für das gesamte Sanierungsgebiet
aufzuheben ist, wenn durch die Behebung städtebaulicher Missstände ein Gebiet
wesentlich verbessert wurde und eine geordnete weitere städtebauliche
Entwicklung und Erneuerung auch ohne die sanierungsrechtlichen Vorschriften
gewährleistet ist.
Da für das Sanierungsgebiet „Ehem. Carrera-Areal“ eine
wesentliche Gebietsverbesserung im Sinne des § 136 BauGB erreicht wurde und
damit die städtebaulichen Sanierungsziele weitestgehend erfüllt sind, wird
vorgeschlagen, dieses Gebiet nun aus der Sanierung zu entlassen.
Der Einsatz des Sanierungsrechts ist für die weitere Entwicklung des Gebietes h. E. nicht mehr erforderlich, insbesondere hinsichtlich der verbliebenen, zwischen den Gebäudeblöcken Flößaustraße und Balbiererstraße liegenden Gewerbegebäude sind Bauplanungs- und Bauordnungsrecht im Zusammenspiel mit der Nachfragesituation nach Bauflächen für eine weitere Entwicklung ausreichend.
Die weitere städtebauliche Entwicklung ist somit künftig ohne die Anwendung des besonderen Städtebaurechts möglich
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
X |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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1.
Satzung
über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des
Sanierungsgebietes „Ehem. Carrera-Areal
und Umfeld“.
2.
Lageplan