Betreff
Vorlage zum Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen Ergänzungsantrag zu TOP 6 der Sitzung des Stadtrats am 20. Mai 2021
Vorlage
OA/0465/2021
Aktenzeichen
III/OA/U-ZUF
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Antrag wird abgelehnt.


Die Stadtratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen hat folgenden Ergänzungsantrag gestellt:

 

Der Beschlussvorschlag wird in folgenden Punkten abgeändert:

(Der Umweltausschuss empfiehlt/ der Stadtrat beschließt:)

  1. die voranschreitende Klimakrise ernst zu nehmen und daraus ambitionierte, langfristig angelegte Klimaschutzziele für die Stadtverwaltung und Gesamtstadt abzuleiten sowie die Fortschritte regelmäßig zu evaluieren und spätestens 2025 eine erste umfassende Zwischenbilanz zu erstellen.“
  2. die Klimaschutzziele für die Stadt Fürth auf Basis des Restbudgetansatzes unter Festlegung einer 67 %igen Wahrscheinlichkeit zur Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius zu formulieren.“ Die im übrigen Beschlusstext genannten Zielmarken zu CO2Budget, Reduktionspfad, etc. werden dieser Zielsetzung entsprechend neu berechnet und angepasst.
  3. Die ursprünglich vom Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz vorgesehenen Zwischenziele für einzelne Sektoren werden ergänzt:

·         Reduzierung der Treibhausgasemissionen um durchschnittlich mindestens 7 % pro Jahr

·         Gebäudesanierungsquote von durchschnittlich 5 % pro Jahr bei durchschnittlich 50 % Einsparung beim Energieverbrauch

·         Steigerung des Anteils der Erneuerbaren Energien im Wärmebereich und der Nah/Fernwärme auf 70 %

·         Reduzierung des Anteils des motorisierten Individualverkehrs am Modal Split auf 20 %

·         Reduzierung des Stromverbrauchs um durchschnittlich 5 % pro Jahr

 

Die Verwaltung empfiehlt die Ablehnung des Antrags mit folgenden Begründungen:

 

Zu Punkt 1:

Das Monitoring bzw. Controlling-Konzept ist immanenter Bestandteil des in Arbeit befindlichen Integrierten Klimaschutzkonzeptes (so auch der Anlage 1, Seite 5 zu entnehmen). In diesem werden Zyklen, Umfang und Inhalte des Monitorings bzw. Controllings beschrieben sein. Aus heutiger Sicht und der üblichen Praxis im Klimaschutzmanagement folgend kann jedoch bereits dargelegt werden, dass eine zweijährige Energie- und Treibhausgasbilanzierung beabsichtigt wird, um Fortschritte in kurzen, praktikablen Abständen zu messen. Dieses Vorgehen gewährleistet zudem ein rechtzeitiges Nachsteuern, bei sich eventuell abzeichnenden Abweichungen vom Zielpfad.

Von einer vorgezogenen Festschreibung der Monitoringzyklen rät die Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt jedoch ab. Diese werden dem Umweltausschuss/ Stadtrat durch die Verwaltung mit dem Integrierten Klimaschutzkonzept bis Ende des Jahres zum Beschluss vorgelegt und können dann im Gesamtkontext betrachtet werden.

 

Zu Punkt 2:

Bei den Betrachtungen der Szenarien bzw. des verbleibenden Restbudgets zur Treibhausgasemission in der Stadt Fürth wurde die Zielmarke 1,5 Grad Celsius bei einer 50 %-igen Wahrscheinlichkeit zugrunde gelegt. Bei diesem Ansatz sollte die Klimaneutralität der Stadt Fürth in einem Korridor von 2035 bis 2040 erreicht werden. Eine solche Zielmarke setzt sehr ambitionierte und weitreichende Änderungen im zukünftigen Handeln für Fürth voraus. Dass dieses Ambitionsniveau als sehr hoch eingestuft werden kann, wird an den nationalen und bayerischen Diskussionen um die Klimaschutzgesetzgebungen deutlich, die momentan eine Klimaneutralität bis 2045 bzw. 2040 vorsehen. Auch bezogen auf Forderungen aus Opposition und Zivilgesellschaft auf Bundes- und Landesebene liegt Fürth mit diesen Berechnungen und Empfehlungen im Plan. Die Wahl eines ambitionierteren Szenarios lässt die Anstrengungen unerreichbar erscheinen und wird daher aus Verwaltungssicht als nicht seriös verfolgbar eingestuft.

Zudem würden die im Ergänzungs-/ Änderungsantrag aufgenommen Zwischenziele der Sektoren (3.) mit dem vorgeschlagenen Zielszenario im Widerspruch stehen, müssten demnach ebenfalls angepasst werden. 

 

Zu Punkt 3:

Die Diskussionen im Umweltausschuss vom 29.04.2021 haben insbesondere das verbleibende absolute Restbudget und das entsprechende Zwischenziel von 1,7 t THG pro Einwohner*in in den Blick genommen. Die im Ausschuss mehrheitlich vertretene Meinung, an Stelle einer konkreten Festschreibung von Unterzielen für einzelne Sektoren eine flexiblere Handhabung zu ermöglichen, wurde in dem angepassten Beschlussvorschlag aufgegriffen. Unter Berücksichtigung des vorgesehenen absoluten Restbudgets für die Stadt Fürth können somit Verschiebungen innerhalb einzelner Maßnahmenbereiche möglich sein. Nichtsdestotrotz dienen die Empfehlungen, die verwaltungsseitig ausgesprochen wurden, als richtungsweisend für die weitere Arbeit des Klimaschutzmanagements und als Controllinginstrument, um eine ausgleichende Zielerreichung zwischen den Sektoren und damit die Erreichung des Gesamtzieles für die Stadt Fürth zu ermöglichen.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: