Betreff
Erfahrungen mit Leih-Elektroroller und Optimierungspotenzial
Vorlage
SpA/0928/2021
Art
Beschlussvorlage - SB

Kenntnisnahme


Seit Januar 2020 sind verschiedene E-Scooter Anbieter auch im Stadtgebiet von Fürth aktiv.

Konkret bieten die Unternehmen Voi, Lime und Tier ihre E-Scooter in einem free-floating System zum Verleih an. Am 17.05.2021 hat zusätzlich die Firma Bolt den Betrieb aufgenommen.

Zukünftig möchte auch der Betreiber Bird E-Scooter in Fürth anbieten.

 

Im Stadtgebiet von Fürth ist die folgende Anzahl an E-Scootern vorhanden:

 

·         Lime (Stand 10/2020):   ca. 150 E-Scooter

·         Voi (Stand 05/2021):      ca. 50 - 75 E-Scooter

·         Tier (Stand 05/2021):     ca. 190 E-Scooter

·         Bolt (Stand 05/2021):     ca. 200 E-Scooter

 

Die Betriebsgebiete der Anbieter unterscheiden sich leicht voneinander. Während Voi die

Innenstadt, Am Stadtpark und Teile der Südstadt abdeckt, bietet Tier zusätzlich Scooter in der gesamten Südstadt sowie Hardhöhe, Schwand und Unterfarrnbach an. Das größte Betriebs-gebiet umspannt der Anbieter Lime, welcher den Bereich zwischen Südwesttangente und der

A 73 umfasst.


 

Eine Anfrage bei der Polizei hat ergeben, dass zwischen dem 01.01.2020 und dem 03.05.2021 16 Verkehrsunfälle mit Elektrokleinstfahrzeugen mit Haltestangen aufgenommen wurden. Hierbei erlitten zwölf Personen leichte und eine Person schwere Verletzungen. Bei regelmäßig durchgeführten Kontrollen wurden außerdem 72 Fahrten unter Alkoholeinfluss sowie 53 Fahrten unter Drogeneinfluss festgestellt. Nach Aussage des Straßenverkehrsamts gibt es nur sehr wenige Beschwerden über fehlerhaft abgestellte E-Scooter. Auch dem Stadtplanungsamt liegen diesbezüglich nur wenige Beschwerden vor.

 

Im Stadtgebiet wurden Abstellverbotszonen wie z. B. der Südstadtpark oder das Umfeld des Bahnhofs in Abstimmung mit den Betreibern definiert, um schützenswerte Areale zu entlasten.

Mit allen Anbietern wurden Selbstverpflichtungserklärungen abgeschlossen. Die Inhalte können der Vorlage SpA/0792/2020 entnommen werden.

 

Die aufgeworfenen Fragen werden wie folgt beantwortet:

 

1)    Gibt es inzwischen angepasste Verwaltungsvorschriften zum Umgang mit Elektrorollern in Großstädten?

 

Mit Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung im Juni 2019 wurden die Voraussetzungen geschaffen, damit Elektrokleinstfahrzeuge mit Lenk- oder Haltestange am Straßenverkehr teilnehmen können. Die Verordnung wurde 2019 erlassen. Bisher wurde die Verordnung nicht aktualisiert. Die Verordnung kann unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.gesetze-im-internet.de/ekfv/BJNR075610019.html

 

2)    Hat die Stadt Zugriff auf Erfahrungsberichte oder Konzepte aus anderen Städten, die mögliche negative Begleiterscheinungen auch in Fürth verringern können?

 

Für eine Regulierung per Gesetz fehlt den deutschen Städten die rechtliche Grundlage. Die „Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung“ sieht eine Regulierung durch die Städte nicht vor. Damit stehen alle Städte vor dem gleichen Problem. Es werden mit den Betreibern freiwillige Selbstverpflichtungserklärungen abgeschlossen z.B. auch in Erlangen. Auch die Stadt Fürth schließt mit den Betreibern Selbstverpflichtungserklärungen ab.

 

3)    Welche Möglichkeiten hat die Stadt, Einfluss auf eine möglichst ökologische Gestaltung der Leihsysteme zu nehmen (z. B. Akkutausch statt Einsammeln der Roller etc.)?

 

Vor Betriebsbeginn werden mit den einzelnen Firmen Auftaktbesprechungen durchgeführt, in denen auf eine möglichst ökologische Betriebsweise hingewiesen wird. So wird die Firma Bolt E-Scooter mit austauschbaren Akkus einsetzen. Zudem sind die neuen E-Scooter deutlich leichter, wodurch der Energieverbrauch gesenkt wird. Durch Forschung und Entwicklung wird die Langlebigkeit der E-Scooter immer weiter verbessert. Zu Beginn der Einführung der E-Scooter betrug die Lebensdauer lediglich 3 Monate. Aktuell wird eine Betriebsdauer von 24 bis 64 Monaten angesetzt.

 

Festzuhalten bleibt, dass die angeführten Möglichkeiten lediglich als unverbindliche Absprachen zu werten sind. Es gibt keine rechtliche Handhabe gegen die Anbieter von Elektrokleinstfahrzeugen vorzugehen. Dennoch sind die Anbieter bemüht, mit der Stadt ein möglich gutes Verhältnis aufzubauen. Ein gezieltes Fehlverhalten ist bisher nicht erkennbar.

 

4)    Ist das System der „grünen AbstellZonen“, wie es in Nürnberg gehandhabt wird, auch vorteilhaft für Fürth?

 

Es wurden Abstellverbotszonen durch die Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit den Betreibern der E-Scooter erarbeitet und umgesetzt, sodass sensible Bereiche geschützt werden. Aus Sicht der Stadtverwaltung wird kein Bedarf an „grünen Abstell-Zonen“ im Stadtgebiet gesehen. Es gibt aktuell kaum Beschwerden seitens der Bevölkerung über falsch abgestellte E-Scooter. Aktuell arbeitet das Stadtplanungsamt an einer temporären Abstellverbotszone während der nächsten Kirchweih um Probleme zu vermeiden und Fluchtwege freizuhalten.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


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