Der Bau-und
Werkausschuss begutachtet und empfiehlt / der Stadtrat erteilt die
Projektgenehmigung nach Nr. 2.5 der RiL für die Einleitung und Abwicklung
städt. Bauvorhaben vom 01.04.2017 für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses am
Nordring in Sack für Sack und Braunsbach. Die geplanten Kosten belaufen sich
gemäß Kostenberechnung auf insgesamt ca. €1.945.000,-.
Die Verwaltung wird
beauftragt, die vertraglich gebundenen Planer mit der nächsten Stufe zu
beauftragen.
Die erforderlichen Mittel sind bereitzustellen und die haushaltsrechtliche Übertragbarkeit sicherzustellen.
Die Unterbringung der Freiwilligen Feuerwehr in dem jetzigen Gebäude erfüllt in keiner Weise mehr die gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften und Anforderung an ein modernes Feuerwehrgerätehaus. Erforderliche Mindest-Abstände zwischen Fahrzeug und Gebäude können nicht eingehalten werden. Auch können aufgrund der zur Verfügung stehenden Größe zukünftig beschaffte Fahrzeuge nicht mehr in das Feuerwehrgerätehaus eingestellt werden.
Eine Erweiterung, bzw. Umbau der bisherigen Unterbringung gemäß den Anforderungen ist nicht möglich.
Desweiteren fördert der Freistaat Bayern keine
Feuerwehrfahrzeuge, die auf einem nicht normgerechten Stellplatz stehen.
Um die Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr Sack auch in Zukunft sicher
zu gewährleisten, ist die Stadt Fürth als Träger der Feuerwehren in der Pflicht
Abhilfe zu schaffen.
Das zur Verfügung stehende Grundstück liegt in einem Mischgebiet am Nordring
und kann frei angefahren werden.
Die Planungen sind in der Vorlage enthalten und haben sich zum Grundsatzbeschluss nicht wesentlich geändert. Dennoch ist das Ergebnis der Kostenberechnung zur Kostenschätzung im Grundsatzbeschluss deutlich höher.
Kostenschätzung
(Brutto) €1.183.500,- (KGR200-700) zur Kostenberechnung i.H.v. (Brutto)
€1.883.600,- (KGR200-700).
Bei Durchsicht der Kostenberechnung wurden jedoch keine Ausreißer in den Positionen festgestellt. Es sind neben den aktuellen sehr hohen Kostensteigerungen keine Besonderheiten enthalten. Auch im direkten Vergleich zum FWG Unterfarrnbach stimmt der Ansatz der Kostenberechnung. Die Kostensteigerung auf Grund der späteren Bauzeit ist nachvollziehbar. Zudem wird der Bereich der Umkleiden geringfügig größer sein.
Die zugrunde gelegten Vergleichswerte aus dem BKI sind zum
Teil veraltet und sehr inhomogen und berücksichtigen die aktuellen
Baupreissteigerungen der letzten Wochen und Monaten nicht ansatzweise.
Die Kostenberechnung der
Architekten vom 27.04.2021 sieht wie folgt aus:
KGR
100: €
(Grundstückserwerb)
KGR
200: €21.000,-
(Herrichten
und Ausgleichsabgaben)
KGR
300: €
949.000,-
(Bau)
KGR
400: €
328.000,-
(Haustechnik)
KGR
500: € 232.000,-
(Außenanlagen)
KGR
600: € 23.000,-
(Ausstattung)
KGR
700: €
332.000,-
(Baunebenkosten)
_________________________________________________________________
Summe €1.885.000,-
(KGR
200 – 700)
gerundet auf volle 5.000,- (Brutto)
Zzgl. einer voraussichtlichen Baukostensteigerung von im Augenblick im Mittel mind. 3 % bis zum vermutlichen Baubeginn, März 2022. Dies entspricht einem Wert in Höhe von ca. €60.000,-.
Summe Brutto (ohne
Grunderwerb) ca. €1.945.000,-
Gefördert wird der Neubau vom Freistaat Bayern nach FwZR pauschal mit
derzeit 110.000€.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
1.945.000,- € |
|
nein |
x |
ja |
23.340,- € |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
1300.9402.0000 |
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
x |
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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- Entwurf Architekt (Lageplan, Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
- Erläuterungsbericht des Architekten
- Terminplan des Architekten