Der Bau-und Werkausschuss begutachtet und empfiehlt / der Stadtrat erteilt die Projektgenehmigung nach Nr. 2.5 der RiL für die Einleitung und Abwicklung städt. Bauvorhaben vom 01.04.2017 für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses am Nordring in Sack für Sack und Braunsbach. Die geplanten Kosten belaufen sich gemäß Kostenberechnung auf insgesamt ca. €1.945.000,-.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die vertraglich gebundenen Planer mit der nächsten Stufe zu beauftragen.

 

Die erforderlichen Mittel sind bereitzustellen und die haushaltsrechtliche Übertragbarkeit sicherzustellen.


Die Unterbringung der Freiwilligen Feuerwehr in dem jetzigen Gebäude erfüllt in keiner Weise mehr die gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften und Anforderung an ein modernes Feuerwehrgerätehaus. Erforderliche Mindest-Abstände zwischen Fahrzeug und Gebäude können nicht eingehalten werden. Auch können aufgrund der zur Verfügung stehenden Größe zukünftig beschaffte Fahrzeuge nicht mehr in das Feuerwehrgerätehaus eingestellt werden.

Eine Erweiterung, bzw. Umbau der bisherigen Unterbringung gemäß den Anforderungen ist nicht möglich.

Desweiteren fördert der Freistaat Bayern keine Feuerwehrfahrzeuge, die auf einem nicht normgerechten Stellplatz stehen.

Um die Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr Sack auch in Zukunft sicher zu gewährleisten, ist die Stadt Fürth als Träger der Feuerwehren in der Pflicht Abhilfe zu schaffen.

Das zur Verfügung stehende Grundstück liegt in einem Mischgebiet am Nordring und kann frei angefahren werden.

 

Die Planungen sind in der Vorlage enthalten und haben sich zum Grundsatzbeschluss nicht wesentlich geändert. Dennoch ist das Ergebnis der Kostenberechnung zur Kostenschätzung im Grundsatzbeschluss deutlich höher.

 

Kostenschätzung (Brutto) €1.183.500,- (KGR200-700) zur Kostenberechnung i.H.v. (Brutto) €1.883.600,- (KGR200-700).

 

Bei Durchsicht der Kostenberechnung wurden jedoch keine Ausreißer in den Positionen festgestellt. Es sind neben den aktuellen sehr hohen Kostensteigerungen keine Besonderheiten enthalten. Auch im direkten Vergleich zum FWG Unterfarrnbach stimmt der Ansatz der Kostenberechnung. Die Kostensteigerung auf Grund der späteren Bauzeit ist nachvollziehbar. Zudem wird der Bereich der Umkleiden geringfügig größer sein.

 

Die zugrunde gelegten Vergleichswerte aus dem BKI sind zum Teil veraltet und sehr inhomogen und berücksichtigen die aktuellen Baupreissteigerungen der letzten Wochen und Monaten nicht ansatzweise.

Die Kostenberechnung der Architekten vom 27.04.2021 sieht wie folgt aus:

 

KGR 100:                                                                                                                 

                                                                                                      (Grundstückserwerb)

KGR 200:                                                                                                     €21.000,-

                                                                              (Herrichten und Ausgleichsabgaben)

KGR 300:                                                                                                  € 949.000,-

                                                                                                                             (Bau)

KGR 400:                                                                                                  € 328.000,-

                                                                                                                (Haustechnik)

KGR 500: €                                                                                                  232.000,-

                                                                                                             (Außenanlagen)

KGR 600:                                                                                                     23.000,-

                                                                                                                 (Ausstattung)

KGR 700:                                                                                                  € 332.000,-

                                                                                                          (Baunebenkosten)

_________________________________________________________________

Summe                                                                                                    €1.885.000,-

                                                                                                            (KGR 200 – 700)

                                                                                                                    gerundet auf volle 5.000,- (Brutto)

 

 

Zzgl. einer voraussichtlichen Baukostensteigerung von im Augenblick im Mittel mind. 3 % bis zum vermutlichen Baubeginn, März 2022. Dies entspricht einem Wert in Höhe von ca. €60.000,-.

 

Summe Brutto (ohne Grunderwerb) ca. €1.945.000,-

Gefördert wird der Neubau vom Freistaat Bayern nach FwZR pauschal mit derzeit 110.000€.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

1.945.000,-

 

nein

x

ja

23.340,-

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst. 1300.9402.0000

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

x

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


- Entwurf Architekt (Lageplan, Grundrisse, Schnitte, Ansichten)

- Erläuterungsbericht des Architekten

- Terminplan des Architekten