Betreff
ÖPNV - VGN-Mobilitätsindex (MobiDex)
Vorlage
Rf. II/0255/2021
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Stadtrat ermächtigt die VertreterInnen der Stadt Fürth im Grundvertragsausschuss des VGN und der infra fürth verkehr gmbh in der Gesellschafterversammlung der VGN GmbH dem neuen Index für Fahrpreise im VGN (MobiDex) zuzustimmen. Der MobiDex setzt sich zu je 50 % aus dem Index der Einkommensentwicklung und aus dem Index „Warenkorb der ÖPNV-Unternehmen im VGN“ zusammen


In den vergangenen Jahren war Kritik an den Tariffortschreibungen im VGN aufgekommen. Die Erhöhungen der Fahrpreise, hieß es, seien für die NutzerInnen nicht nachvollziehbar hoch und berücksichtigen nicht die Entwicklung der Einkommenssituation der NutzerInnen. Als Reaktion auf die Kritik beschlossen die VGN-Partner, dass ab 2023 die Tariffortschreibungen im VGN auf der Grundlage eines neuen Indizes erfolgen sollen. Mit Beschluss vom 25.02.2021 befürwortete der Fürther Stadtrat entsprechend neben der Aussetzung der Tariferhöhung 2021 und der Tariferhöhung zum 01.01.2022 auch den Abschluss einer vertraglich festgeschriebenen indexbasierten Tariffortbildung ab dem 01.01.2023. Der neue Mobilitätsindex (MobiDex), der nun im Entwurf vorliegt, soll neben dem Aufwand der Verkehrsunternehmen auch die Einkommenssituation der NutzerInnen berücksichtigen. Damit der MobiDex ab 2023 zum Einsatz kommen kann, müssen die VertreterInnen in den VGN-Gremien ihn einstimmig beschließen.

 

Mobilitätsindex (MobiDex)

 

Bisher hatte sich die Tariffortschreibung im VGN nur aus dem VGN-Warenkorbindex ergeben. Dieser fußt auf der Entwicklung der Aufwandsarten wie z.B. Fahrstrom, Dieselkraftstoff/Erdgas, Personal, Zinsen. Durch Preissteigerungen wie z.B. Tarifabschlüsse oder Energiekostensteigerungen verteuert sich für die Verkehrsunternehmen die Bereitstellung des ÖPNV jährlich. Diese Verteuerung soll über den VGN-Warenkorbindex zumindest in Höhe des Anteils der Nutzerfinanzierung (ca. 46,65% im VGN) an die NutzerInnen als EmpfängerInnen dieser Dienste weitergegeben werden.

Der Warenkorbindex bringt die „erwartete durchschnittliche preisinduzierte Aufwandssteigerung der Verbundverkehrsunternehmen“ in die Tariffortschreibung ein. Um nun auch die Einkommensentwicklung der NutzerInnen in die Tarifentwicklung einfließen zu lassen, sieht die neue Regelung vor, dass die Entwicklung der verfügbaren Einkommen und Primäreinkommen der privaten Haushalte in Mittelfranken gemittelt über je drei Jahre mit gleicher Gewichtung wie der Warenkorbindex in den neuen Mobilitätsindex einfließen soll. Zu den Einkommen veröffentlicht das Bayerische Landesamt für Statistik regelmäßig Daten. Leider werden die Daten nur mit einem Zeitversatz von vier Jahren im Vergleich zum Prognosewert des VGN-spezifischen Warenkorbindex veröffentlicht. Um die starken Schwankungen der Veränderungsraten wie z.B. 2016 auf 2017 +0,2%, 2017 auf 2018 +2,2% zu glätten, soll der Mittelwert der Einkommensentwicklung der letzten verfügbaren drei Jahre herangezogen werden.

 

Der Warenkorbindex und der Einkommensindex ergeben mit gleicher Gewichtung dann den neuen Mobilitätsindex (MobiDex). Testberechnungen für die vergangenen Jahre zeigen, dass der Einkommensindex in den letzten Jahren unter dem Warenkorbindex gelegen hätte.

 

 

2016

2017

2018

2019

2020

2021

2022

Durchschnitt
2016-2022

Warenkorbindex

2,61%

2,12%

2,54%

2,69%

2,58%

2,61%

2,82%

2,57%

Einkommensindex

3,10%

2,24%

1,48%

2,01%

2,32%

2,49%

2,75%

2,34%

Mobilitätsindex

2,86%

2,18%

2,01%

2,35%

2,45%

2,55%

2,79%

2,45%

 

Es kann daher zukünftig von einer bremsenden Wirkung des Einkommensindex auf die Fahrpreiserhöhungen gerechnet werden.

 

Der MobiDex soll zunächst auf fünf Jahre (01.01.2023 bis 31.12.2027) gelten. Für die Tariffortschreibung zum 01.01.2028 muss erneut eine Vereinbarung getroffen werden. Geschieht dies nicht, wird danach wieder rein nach dem Warenkorbindex fortgeschrieben.

 

 

Informationen zu Tarifinnovationen im VGN

 

Weiterhin arbeiten die VGN-Partner an den Maßnahmen des VGN-Innovationspakets. Der Fürther Stadtrat hatte diesem am 25.09.2019 zugestimmt. Das Innovationspaket beinhaltet u.a. Tarifmaßnahmen, die im VGN erprobt werden sollen. Ziel ist es den NutzerInnen das attraktive ÖPNV-Angebot im Verbund zu attraktiven, unkomplizierten und flexiblen Tarifen anzubieten. Auf diese Art soll die ÖPNV-Nutzung gesteigert werden, um Umweltauswirkungen des täglichen Verkehrs weiter zu reduzieren.

 

E-Tarif

Die weitreichendste Tarifmaßnahme, die im VGN-Innovationspaket enthalten ist, ist der E-Tarif. Es ist vorgesehen, dass die Abos vollständig erhalten bleiben. Der E-Tarif richtet sich also im Wesentlichen an Gelegenheits- und Seltennutzer. Der Tarif bietet mit Tagesgrundpreis und kilometerabhängigem Preis zwei Parameter. Der Tagesgrundpreis ist die „Bereitstellungspauschale“. Er dient dazu die hohen Fixkosten des ÖPNV zu finanzieren. Da er entsprechend seines Namens nur einmal am Tag anfällt, sparen NutzerInnen, wenn sie ÖPNV-Fahrten bündeln, also mehrere ÖPNV-Fahrten an einem Tag durchführen. Für jede weitere Fahrt am gleichen Tag wird nur noch der Tarif-Kilometerpreis berechnet.

Der Tarif-Kilometerpreis bedeutet, dass eine Person, die mehr Leistung (=weite Fahrtstrecke) erhält, auch mehr zahlt als jemand, der eine kurze Strecke zurücklegt und daher weniger Leistung in Anspruch nimmt. Eine lange Autofahrt ist schließlich auch teurer als eine kurze Autofahrt, da mehr Kraftstoff verbraucht wird. Der Tarif-Kilometerpreis wird daher als gerecht empfunden. Für die Berechnung der Tarif-Kilometer wird eine Linien-Luftlinie herangezogen: Wenn jemand von A über B nach C fährt, werden für die zurückgelegte Entfernung die Luftlinie zwischen A und B und die Luftlinie zwischen B und C addiert. Umwege auf Linien fallen damit finanziell nicht den NutzerInnen zur Last.

Der Clou am E-Tarif sind die Rabattstufen, weshalb er auch als FahrRabattTarif bezeichnet wird. Ab gewissen Umsatzgrenzen werden auf den Tagesgrundpreis wie auch den Tarif-Kilometerpreis Rabatte von 50%, 75% und 100% angerechnet. Die Rabattstufen von 75% (ab 72 € Umsatz innerhalb von 31 Tagen) und 100% (ab 220 € Umsatz innerhalb von 31 Tagen) richten sich an NutzerInnen mit weiten Fahrstrecken über mehrere Tarifzonen, wie z.B. eine Nutzerin, die regelmäßig von Fürth nach Forchheim fährt. Die Rabattstufe 50% dagegen beginnt bereits bei 12 Euro und ist auch für GelegenheitsnutzerInnen unter den FürtherInnen attraktiv, die sich in den Tarifzonen A und B bewegen. Die Rabatte sollen die KundInnen dazu animieren häufiger das Auto stehen zu lassen und stattdessen in den ÖPNV einzusteigen, da die zusätzlichen Fahrten günstiger sind. Es soll somit mehr ÖPNV-Nutzung geschaffen werden. Der Pilotbetrieb mit ca. 20.000 TestkundenInnen, Befragungen und Analysen soll im Sommer 2022 starten und zwei Jahre laufen.

In der Testphase wird der E-Tarif parallel zum gewohnten Tarif angeboten. Während und nach dem zweijährigen Test werden Befragungen durchgeführt und Nutzungsdaten erfasst, um Nachjustierungen zu ermöglichen. Am Ende der Testphase wird dann zur Entscheidung stehen, ob der E-Tarif im Regelbetrieb eingeführt werden soll. Der E-Tarif ist so gestaltet, dass er alle Tickets außer den Abos ersetzen soll, also den kompletten Bartarif. Nach der Testphase wird dem Fürther Stadtrat der E-Tarif mit den Ergebnissen zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Bestpreis

Eine weitere Maßnahme des VGN-Innovationspakets ist der VGN-Bestpreis. Er soll den KundInnen Preissicherheit und eine Vergünstigung der ÖPNV-Nutzung bieten. Die „Hemmschwelle: Tarifauswahl“ wird abgebaut. Durch die Einführung eines Bestpreis-Systems konnte in anderen Regionen Deutschlands bereits Neuverkehr generiert werden. Die VGN-Partner erhoffen sich daher auch für das VGN-Gebiet eine Steigerung der ÖPNV-Nutzung und eine Abkehr vom motorisierten Individualverkehr.

Der VGN-Bestpreis soll im vierten Quartal 2021 für registrierte KundInnen an den Start gehen. Notwendig ist für die Nutzung die VGN App. In dieser wird es einen separaten Bestpreis-Bereich geben. Der Bestpreis wird zunächst auf Tag- bzw. Wochenendbasis angeboten. Die KundInnen geben vor jeder Fahrt in die App ein, von wo sie wohin (und evtl. mit wie vielen Personen) fahren. Die App erstellt auf dieser Grundlage eine beim Kontrolleur vorzeigbare Fahrtberechtigung. Am Ende des Tages oder des Wochenendes errechnet die App dann, ob ein Tagesticket (bzw. TagesTicketPlus) oder Einzelfahrscheine günstiger gewesen wären und berechnet den für die KundInnen besten Preis.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anlage 1: E-Tarif-Beispiele