Betreff
Vergütung für das Sozialpädagogische Einführungsjahr (SEJ) - (Rf. IV/JgA)
Vorlage
PA/0844/2021
Art
Beschlussvorlage - SB

Die Vergütung für das neu eingeführte Sozialpädagogische Einführungsjahr (SEJ) wird für das Ausbildungsjahr 2021/2022 auf 500 Euro/Monat festgelegt.


Die Ausbildung für den Beruf der Erzieherin/des Erziehers wird für Personen mit mittlerem Schulabschluss ab dem 01.09.2021 verkürzt. Für das Ausbildungsjahr 2021/2022 wird es zwei Varianten geben. Die bisherige Form mit den Sozialpädagogischen Seminaren I (SPS I) und II (SPS II) und das Sozialpädagogische Einführungsseminar (SEJ). Ab dem Ausbildungsjahr 2022/2023 soll es dann nur noch das SEJ geben. Die Möglichkeit zum Erwerb des Berufsabschlusses zur Staatlich geprüften Kinderpflegerin/zum Staatlich geprüften Kinderpfleger bleibt aber weiterhin bestehen.

Ausführungen oder auch Bestimmungen zur Vergütung während des SEJs liegen (noch) nicht vor. Eine Anfrage beim Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) brachte auch keine
neuen Erkenntnisse, weil auch dort die Informationen hierzu fehlen.

 

Die Vergütung für die beiden Seminare SPS I und SPS II wurde zuletzt mit Beschluss des Personal- und Organisationsausschusses vom 04.05.2018 auf 450 Euro bzw. 500 Euro festgelegt. Vom Jugendamt/Abteilung Kindertageseinrichtungen wurde angeregt, mindestens eine Vergütung von 500 Euro für das SEJ, in Anlehnung an das Seminar SPS II anzubieten. Das Personalamt unterstützt den Antrag. Die Personalvertretung und die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen haben ebenfalls für das Ausbildungsjahr 2021/2022 zugestimmt. Ab dem Ausbildungsjahr 2022/2023 liegen dann hoffentlich entsprechende tarifliche Regelungen vor.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: