Betreff
Entwicklungziele Bahnhofplatz 10 / Schwabacher Straße 51 (Hauptpost); Bebauungsplan Nr. 472 "Bahnhofplatz/Hauptpost" - Aufstellungsbeschluss
Vorlage
SpA/0941/2021
Art
Beschlussvorlage - SL

Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt folgende städtebauliche rahmengebende Entwicklungsziele für den Gebäudekomplex der Hauptpost (Bahnhofplatz 10 / Schwabacher Straße 51) als städtebauliches Konzept i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB:

Wesentliche Planungsziele sind die Stärkung des Versorgungsbereichs Innenstadt und die Verbesserung der Verhältnisse für den ÖPNV unter Berücksichtigung der städtebaulichen Belange:

 

1.    Entwicklung der Flächen in Ergänzung zum Bahnhofplatz im Sinne einer Mobilitätsdrehscheibe als öffentliche Einrichtung mit
-     Einrichtungen des ÖPNV (Lager- und Aufenthalts-, Warteflächen, Haltestellen,
      auch für Fernverkehr) (öffentlicher Zweck)
-     Fahrradabstellplätzen (Fahrradparkhaus) (öffentlicher Zweck)
-     Dienstleistungseinrichtungen (z.B. Post, sonstige Dienstleister)

2.    Im Falle einer Neubebauung bauliche Weiterentwicklung unter Berücksichtigung der Ziff. 1 mit Wohn- und Gewerbenutzung. Eine am Altbaubestand der Umgebung orientierte 3- bis 5-geschossige Bebauung mit einer maximalen Traufhöhe von rund 15 m.

3.    Öffentlichkeitswirksame und kundenfrequenzerzeugende Erdgeschossnutzungen zur Stärkung des zentralen Versorgungsbereichs und der Funktion des Kerngebiets

Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt zur Umsetzung der vorgenannten Ziele die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 472 „Bahnhofplatz/Hauptpost“

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen sowie zur o.g. Bauleitplanung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden sowie Träger öffentlicher Belange gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB durchzuführen.


Für den Bahnhofplatz ist die Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs zu dessen Neugestaltung unter Berücksichtigung sowohl seiner Funktion als Mobilitätsdrehscheibe als auch der Bedeutung des neu sanierten Gebäudes des Hauptbahnhofs und der örtlichen Eingangs-situation zur Innenstadt beabsichtigt.

 

Gleichzeitig kann vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen auf dem Immobilienmarkt davon ausgegangen werden, dass für den Gebäudekomplex der Hauptpost ggf. neue Eigentümerstrukturen mit neuen Nutzungsabsichten entstehen können. Für diesen Fall sollten zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung seitens der Stadt Fürth rahmengebende Entwicklungsziele definiert werden.

 

Wesentliche Planungsziele sind die Stärkung des Versorgungsbereichs Innenstadt und die Verbesserung der Verhältnisse für den ÖPNV unter Berücksichtigung der städtebaulichen Belange. Als städtebauliche Entwicklungsziele werden – vor dem derzeitigen Kenntnisstand – vorgeschlagen:

 

1.       Entwicklung der Flächen in Ergänzung zum Bahnhofsplatz im Sinne einer Mobilitätsdrehscheibe mit
-       Einrichtungen des ÖPNV (Lager- und Aufenthalts-, Warteflächen, Haltestellen,
         auch für Fernverkehr
-       Fahrradabstellplätzen (Fahrradparkhaus)
-       Dienstleistungseinrichtungen (Post, sonstige Dienstleister).

2.       Im Falle einer Neubebauung bauliche Weiterentwicklung unter Berücksichtigung der Ziff. 1 mit Wohn- und Gewerbenutzung. Eine am Altbaubestand der Umgebung orientierte 3- bis 5-geschossige Bebauung mit einer maximalen Traufhöhe von rund 15 m.

3.       Öffentlichkeitswirksame und kundenfrequenzerzeugende Erdgeschossnutzungen zur Stärkung des zentralen Versorgungsbereichs und der Funktion des Kerngebiets.


Die vorgenannten Entwicklungsziele sollen als städtebauliches Konzept i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen und mit einem Bebauungsplan gesichert werden. Sie gelten damit naturgemäß als Zielsetzung in der Stadtsanierung.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


1. Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 472