Betreff
Ausbau der Bernbacher Straße ( FüS 2 ) zwischen Sportplatz und Stadtgrenze
Projektgenehmigung gem. Ziff. 2.5 der Richtlinien für die Einleitung und Abwicklung städtischer Bauvorhaben
Vorlage
TfA/0382/2021
Art
Beschlussvorlage - SB

Für BA am 14.07.2021:

 

Die Sitzungsvorlage des Baureferates wurde zur Kenntnis genommen.

Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Erteilung der Projektgenehmigung zum Ausbau der Bernbacher Str. (FüS 2) zwischen Sportplatz und Stadtgrenze.

 

Für StR am 22.07.2020:

 

Die Sitzungsvorlage des Baureferates wurde zur Kenntnis genommen.

Der Stadtrat erteilt die Projektgenehmigung zum Ausbau der Bernbacher Str. (FüS 2) zwischen Sportplatz und Stadtgrenze.

 


Es ist beabsichtigt, den 4. Abschnitt der Bernbacher Straße zwischen dem Sportplatz (TSV Burgfarrnbach) und der Stadtgrenze mittels einer Erneuerung der Fahrbahn in Vollausbau durchzuführen. In diesem Zuge wird am Ortseingang eine Trenninsel zur Geschwindigkeitsdämpfung vorgesehen.

 

Die Bernbacher Straße (Kreisstraße FüS 2) beginnt im Fürther Ortsteil Burgfarrnbach und verläuft weiter Richtung Veitsbronn bis zur Stadtgrenze.

 

Die bestehende Fahrbahn der Bernbacher Straße befindet sich in einem schlechten Zustand. Die Oberflächen sind durch den Einbau unterschiedlicher Materialien und Risse gekennzeichnet. Außerdem sind starke Verdrückungen und Setzungen festzustellen, die aufgrund des ungenügenden Straßenoberbaus und der hohen Verkehrsbelastungen zurückzuführen sind.

 

Der vorliegende Abschnitt soll als weiterführende Baumaßnahme der bereits hergestellten Bauabschnitte (BA 1-3) zwischen Kapellenplatz und Sportplatz (TSV Burgfarrnbach) anfang nächsten Jahres hergestellt werden.

 

Die Gesamtausbaulänge des vorliegenden Bauabschnittes BA4 beträgt einschl. der Angleichungsstrecken ca. 650 m.

 

Bestand

Die Bernbacher Straße weist im Bestand eine Fahrbahnbreite von rd. 7,50 m auf. Beidseitig sind Bankette mit einer Breite von ca. 1,50 m vorhanden. Die Straße liegt relativ flach im Gelände (keine größeren Einschnitte bzw. Dammböschungen).

Am nördlichen Fahrbahnrand ist eine bestehende Sickerleitung DN 200 vorhanden, die in regelmäßigen Abstanden durch Sickerschächte verbunden ist. Im Verlauf der Bernbacher Straße sind mehrere Zufahrten vorhanden.

 

Künftige Straße:

 

Trassenverlauf

Der Linien- und Höhenverlauf orientiert sich an dem Trassenverlauf der vorhandenen Straße.

 

Querschnittsgestaltung

Die Bernbacher Straße wird im Vorfeld bebauter Gebiete entsprechend der RAL 2012 (EKL3, RQ11) mit eine Fahrbahnbreite von 8,00 m und beidseitigen Banketten von 1,50 m ausgebaut.

Im Bereich der Trenninsel werden die Fahrspuren mit einer Breite von 3,50 m vorgesehen. Die Trenninsel wird auf einer Länge von 45 m und in einer Breite von 3,50 m hergestellt.

Nach der Trenninsel wird die Fahrbahn entsprechend dem anschließenden Bestandsquerschnitt (BA 3) mit 7,00 m angeordnet.

 

Die Straße erhält folgenden Aufbau gem. RStO 12:

 

  4 cm Asphalttragdeckschicht

  6 cm Binderschicht

12 cm Asphalttragschicht

43 cm Frostschutzschicht

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65 cm Gesamtoberbau

 

Entwässerung

Ein Teil des Oberflächenwassers im Bereich der Zufahrt zur Fa. Bruder wird über einen zusätzlichen Straßenablauf gefasst und an den bestehenden Entwässerungskanal angeschlossen. Das verbleibende Wasser soll über einen befestigen Auslauf in den bestehenden nachmodellierten Graben ablaufen und dem Sickerschacht zugeführt werden.

Im weiteren Verlauf erfolgt die Oberflächenentwässerung breitflächig über die Bankette in die angrenzenden Flächen zur Versickerung.

Die bestehende Sickerleitung (zur Planumsentwässerung) wird soweit möglich aufrechterhalten bzw. entsprechend angepasst.

 

Ausstattung

Am Fahrbahnrand werden in regelmäßigen Abständen Leitpfosten angeordnet.

 

Beschilderung/Markierung

Die Beschilderung und die Markierung erfolgen nach den entsprechenden Richtlinien und Empfehlungen (StVO, RMS 1 und 2 u.a.).

 

Die Kostenberechnung wurde gem. AKS erstellt. Die Kosten für die Gesamtmaßnahme belaufen sich auf ca. 1.610.000 €.

 

Für die Maßnahme wird ein Zuwendungsantrag bei der Regierung von Mittelfranken gestellt.

 

Der zuwendungsfähige Anteil an den Gesamtkosten beträgt ca. 970.000 €.

 

Der Baubeginn ist für das 2. Quartal 2022 vorgesehen.

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

1.610.000,-

 

nein

X

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

X

ja

Hst. 6300.9511.0000

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Lageplan, Höhenplan, Regelquerschnitte