Die
Vorlage des Baureferates wird zur Kenntnis genommen.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die nötigen Schritte zu unternehmen, die
Südwesttangente zur Bundeautobahn widmen zu lassen. Dazu ist eine Abgabe der
Strecke an den Bund im Rahmen eines Vertrages erforderlich.
Die Verwaltung legt einen ggf. erreichten Vertragsentwurf zu dieser Streckenabgabe vor Abschluss zur Beschlussfassung vor.
Die Südwesttangente (SWT) als Verbindung vom
Autobahnkreuz Nürnberg Hafen in den Landkreis Fürth wurde seinerzeit durch die
Städte Fürth und Nürnberg im Zuge des Baus des Rhein-Main-Donau Kanals
autobahngleich errichtet, blieb aber seitdem im Besitz der Städte Fürth und
Nürnberg. Die Planung basierte auf einem Routenkonzept, bei dem die SWT als
Bundesautobahn BAB 752 konzipiert worden war. Der Übergang der Strecke nach
Fertigstellung an den Bund unterblieb jedoch aus unbekannten Gründen. Seitdem
tragen Fürth und Nürnberg jeweils die Unterhaltslast für die Strecke.
In Nürnberg ist die Strecke aktuell als Privatstraße
gewidmet, in Fürth als Gemeindeverbindungstraße.
Spätestens seit 1996 gibt es immer wieder Bemühungen
der beiden Städte, die Strecke in die Verantwortung des Bundes zu übergeben.
Ein neuer Anlauf wurde 2017 mit der Beauftragung eines externen Gutachtens zur
Sicherung der rechtlichen Definitionen gemacht.
Im Ergebnis kam die beauftragte Kanzlei zu der
Erkenntnis, dass die SWT eine Bundesfernstraße sei, die entweder als
Bundesautobahn oder als anbaufreie Bundesstraße zu widmen sei. In Abwägung
aller Themenkreise und in der Logik der Trassierung der BAB A752 kamen die
Städte Fürth und Nürnberg im Weiteren überein, die Widmung der SWT zur Autobahn
zu begehren. Dies wurde mit Schreiben vom 10.02.2021 durch die
Oberbürgermeister Dr. Jung und König bei Bundesminister Scheuer und
Ministerpräsident Dr. Söder verankert.
Mit beiliegendem Antwortschreiben vom 30.06.2021 des
Herrn Verkehrsministers Andreas Scheuer auf das gemeinsame Schreiben beider
Städte –Fürth und Nürnberg- vom 10.02.2021 wird vornehmlich auf eine Umwidmung
der SWT zur Bundesstraße abgezielt.
In einer weiteren Abstimmung der Stadt Fürth mit der
Stadt Nürnberg war man jedoch übereinstimmend der Meinung, dass man zunächst
nur die Umwidmung zur Bundesautobahn verfolgen sollte.
Wesentlicher Vorteil für beide Städte, der lokalen Bedürfnissen dient, ist die
mindestens mittelfristige Abgabe der Unterhaltslasten der Strecke, die eben
keine kommunale Straße ist.
Nachteil ist, dass die Städte für Bundesautobahnen
nicht Verkehrsbehörden sind
und dass die Städte in ihren Planungen Abstände nach
den gesetzlichen Regelungen zu Autobahnen einhalten müssen. Diese Abstände
werden auf Grund der Geschichte der Strecke bereits heute in den relevanten
Planungen eingehalten, im Bestand gilt Bestandsschutz.
Einschränkungen für Anwohner oder Verkehrsteilnehmer
sind nach aktuellem Stand nicht zu erwarten.
Nächster Schritt ist nun ein formales Begehren an das zuständige
Fernstraßen-Bundesamt in Leipzig als nachgeordneter Behörde des
Bundesverkehrsministeriums mit dem Wunsch, die SWT in Fürth und Nürnberg gemäß
beiliegender Planvorlage zur Bundeautobahn zu widmen.
Vor abschließender Abgabe sind die städtischen Gremien in Kenntnis der Abgabemodalitäten erneut zu beteiligen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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x |
nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Antwortschreiben _ Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur_2021_06_30
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Anschreiben_Regierung_von_Mittelfranken_Südwesttangente_2021_02_10
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Antwortschreiben_Regierung_von_Mittelfranken_Südwesttangente_2021_04_22
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Übersichtsplan: Südwesttangente als Autobahn ohne Änderung im nachgeordneten
Netz