Die Vorlage des Baureferates wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die nötigen Schritte zu unternehmen, die Südwesttangente zur Bundeautobahn widmen zu lassen. Dazu ist eine Abgabe der Strecke an den Bund im Rahmen eines Vertrages erforderlich.

 

Die Verwaltung legt einen ggf. erreichten Vertragsentwurf zu dieser Streckenabgabe vor Abschluss zur Beschlussfassung vor.


Die Südwesttangente (SWT) als Verbindung vom Autobahnkreuz Nürnberg Hafen in den Landkreis Fürth wurde seinerzeit durch die Städte Fürth und Nürnberg im Zuge des Baus des Rhein-Main-Donau Kanals autobahngleich errichtet, blieb aber seitdem im Besitz der Städte Fürth und Nürnberg. Die Planung basierte auf einem Routenkonzept, bei dem die SWT als Bundesauto­bahn BAB 752 konzipiert worden war. Der Übergang der Strecke nach Fertigstellung an den Bund unterblieb jedoch aus unbekannten Gründen. Seitdem tragen Fürth und Nürnberg jeweils die Unterhaltslast für die Strecke.

In Nürnberg ist die Strecke aktuell als Privatstraße gewidmet, in Fürth als Gemeindeverbindungstraße.

 

Spätestens seit 1996 gibt es immer wieder Bemühungen der beiden Städte, die Strecke in die Verantwortung des Bundes zu übergeben. Ein neuer Anlauf wurde 2017 mit der Beauftragung eines externen Gutachtens zur Sicherung der rechtlichen Definitionen gemacht.

 

Im Ergebnis kam die beauftragte Kanzlei zu der Erkenntnis, dass die SWT eine Bundesfernstraße sei, die entweder als Bundesautobahn oder als anbaufreie Bundesstraße zu widmen sei. In Abwägung aller Themenkreise und in der Logik der Trassierung der BAB A752 kamen die Städte Fürth und Nürnberg im Weiteren überein, die Widmung der SWT zur Autobahn zu begehren. Dies wurde mit Schreiben vom 10.02.2021 durch die Oberbürgermeister Dr. Jung und König bei Bundesminister Scheuer und Ministerpräsident Dr. Söder verankert.

 

Mit beiliegendem Antwortschreiben vom 30.06.2021 des Herrn Verkehrsministers Andreas Scheuer auf das gemeinsame Schreiben beider Städte –Fürth und Nürnberg- vom 10.02.2021 wird vornehmlich auf eine Umwidmung der SWT zur Bundesstraße abgezielt.

In einer weiteren Abstimmung der Stadt Fürth mit der Stadt Nürnberg war man jedoch übereinstimmend der Meinung, dass man zunächst nur die Umwidmung zur Bundesautobahn verfolgen sollte.


Wesentlicher Vorteil für beide Städte, der lokalen Bedürfnissen dient, ist die mindestens mittelfristige Abgabe der Unterhaltslasten der Strecke, die eben keine kommunale Straße ist.

 

Nachteil ist, dass die Städte für Bundesautobahnen nicht Verkehrsbehörden sind

und dass die Städte in ihren Planungen Abstände nach den gesetzlichen Regelungen zu Autobahnen einhalten müssen. Diese Abstände werden auf Grund der Geschichte der Strecke bereits heute in den relevanten Planungen eingehalten, im Bestand gilt Bestandsschutz.

 

Einschränkungen für Anwohner oder Verkehrsteilnehmer sind nach aktuellem Stand nicht zu erwarten.

 

Nächster Schritt ist nun ein formales Begehren an das zuständige Fernstraßen-Bundesamt in Leipzig als nachgeordneter Behörde des Bundesverkehrsministeriums mit dem Wunsch, die SWT in Fürth und Nürnberg gemäß beiliegender Planvorlage zur Bundeautobahn zu widmen.

 

Vor abschließender Abgabe sind die städtischen Gremien in Kenntnis der Abgabemodalitäten erneut zu beteiligen.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


- Antwortschreiben _ Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur_2021_06_30

- Anschreiben_Regierung_von_Mittelfranken_Südwesttangente_2021_02_10

- Antwortschreiben_Regierung_von_Mittelfranken_Südwesttangente_2021_04_22

- Übersichtsplan: Südwesttangente als Autobahn ohne Änderung im nachgeordneten Netz