Aufgrund
des neuen Stellenplanverfahrens für 2022 wird dem Wunsch des Stadtrats
entsprechend die Liste der beantragten Stellen zur Kenntnis gegeben. Die von
den Referaten angegebenen Kompensationen, Budgetwerte etc. sind noch nicht
geprüft. Das Rf. IV wird aufgrund der vakanten Referatsleitung erst später
seine Anträge einreichen.
Bereits
erfolgte unterjährige Stellenschaffungen (Beschluss durch den POAu oder den
Stadtrat) müssen vom zur Verfügung stehenden Amts-/Referatsbudget noch in Abzug
gebracht werden. Betroffen sind hiervon die Referate III und V.
Im
Bereich des Rf. IV (SzA/Bereich Wohnen) und Rf. I (Neuorganisation Kita-Bereich
und SchvA) sind externe Organisationsuntersuchungen geplant, deren Ergebnisse
in das Stellenplanverfahren voraussichtlich noch mit einfließen werden.
Die
weiter gewünschte Liste der unbesetzten Stellen und zugewiesenen
überplanmäßigen Kräfte pro Amt ist der Anlage 1 zur Beschlussvorlage
PA/0850/2021 „Stellenplan der Stadt Fürth“ zu entnehmen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||