Der Bauausschuss stimmt der Stellplatzablöse zu.
Der Antragsteller beabsichtigt im denkmalgeschützten Gebäude
im EG und 1. OG eine Nutzungsänderung von Büro in 5 Wohneinheiten.
Durch die o.g. Nutzungsänderung entsteht ein Mehrbedarf von 1 Kfz-Stellplatz. Der zusätzliche Kfz-Stellplatz kann weder auf dem Baugrundstück, noch in der Nähe des Anwesens nachgewiesen werden.
Die Zustimmung durch das Straßenverkehrsamt wurde auf Grund des erhöhten Parkdrucks versagt.
Die Stadtplanung, Bauaufsicht sowie Untere Denkmalschutzbehörde befürworten die Schaf-fung von zusätzlichem Wohnraum im Rahmen einer (höher)wertigen Umnutzung zur langfristigen Sicherung des Denkmals.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Lageplan