Der Stadtrat nimmt Kenntnis von den Budgetberichten 2021.

 

Von den Budgetabschlüssen 2020 erhalten die Amts-/Unteramtsbudgets 264.290,62 €, d.h. 25 % der festgestellten Budgetüberschüsse in ihre Budgetrücklagen gutgeschrieben (siehe Anlagen 5 und 7).

 

Der Stadtrat stimmt der von der Verwaltung vorgeschlagenen endgültigen Behandlung der Budgetergebnisse 2020 gem. Nr. 4 der Vorlage zu.


1. Die Amts- und Unteramtsbudgets für das Jahr 2020 wurden entsprechend den für das Jahr 2020 geltenden Regelungen abgerechnet. Bei den Abrechnungen wurden Ergebnisse der Unteramtsbudgets grundsätzlich mit den Ergebnissen der jeweils zugeordneten Amtsbudgets verrechnet.

 

In Einzelfällen wurden Budgetmittel 2020 im Sinne einer „Mittelübertragung“ zugunsten der Budgets 2021 ausgebucht, d.h. diese Gelder („Projektmittel“) stehen den Budgets 2021 zusätzlich zur Verfügung. Insgesamt handelt es sich hierbei um Vorgänge mit einem Volumen von 3.303.448,86 € bei den Amtsbudgets und 8.621,76 € bei den Sonderbudgets, insgesamt somit 3.312.070,62 €. Die Ergebnisse der Amtsbudgetabrechnungen sowie die übertragenen „Projektmittel“ können den beigefügten Übersichten (Anlagen 5 und 6) entnommen werden.

 

 

2. Die Budgetberichte 2021 der Referate und Dienststellen unter Beilage der jeweiligen Einzelabrechnungen der Budgets und Ergebnisübersichten sowie der Budgetstatistiken inkl. Kennzahlen (Stand: 13.04.2021, bei Zentralbudgets Stand: 05.07.2021) sind, einschließlich eines Inhaltsverzeichnisses, der Beschlussvorlage beigefügt (Anlagen 1 bis 4). Der noch fehlende Budgetbericht für das Sonderbudget 51500 „Erz.-Hilfen“ wird zur Sitzung im September 2021 nachgereicht.

 

Die Abrechnungen der Amts- und Unteramtsbudgets ergaben

 

­   Budgetfehlbeträge von       6.865.845,24 €.  sowie

­   Budgetüberschüsse von    1.057.167,77 €.

 

Bei der Ermittlung der Budgetergebnisse der Amts- und Unteramtsbudgets blieben die Planabweichungen bei den Personalausgaben grundsätzlich unberücksichtigt. In Einzelfällen wurden Personalausgaben bei der Budgetabrechnung positiv in Form von Gutschriften nach den Grundsätzen der ab 01.01.2006 gültigen Leitlinien zur Aufstellung und zum Vollzug des Haushalts im Rahmen der flächendeckenden Budgetierung der Stadt Fürth (BuLiFü) berücksichtigt (siehe Nr. 7 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 BuLiFü). Die (unvermeidbaren) „normalen“ Planabweichungen bei den Personalausgaben sowie die nicht planbaren Ausgaben für Beihilfen u.ä. wurden budgettechnisch in den Budgetabrechnungen als „nicht zu vertretende Personalkostenabweichungen“ (als Gut- oder Lastschrift) bzw. durch entsprechende Budgetkorrekturen erfasst und haben insoweit – abschlusstechnisch – die Budgetergebnisse nicht beeinträchtigt. Grundsätzliche Budgetberichtigungen waren zudem durch die internen Leistungsverrechnungen der ITK-Leistungen sowie der Gebäudewirtschaft Fürth, teilweise für Steuerforderungen (ohne Umsatzsteuer) bei Betrieben gewerblicher Art (BgA) und für Verwaltungskostenanteile sowie kalk. Kosten notwendig. Diese Berichtigungen sind in den betroffenen Budgets jeweils budgetneutral durchgeführt worden, d.h. die Planabweichungen für die Ausgaben der ITK-Leistungen, Gebäudebewirtschaftung, teilweise für Steuerforderungen (ohne Umsatzsteuer) bei Betrieben gewerblicher Art (BgA) und für Verwaltungskostenanteile sowie kalk. Kosten haben das Budgetergebnis nicht berührt.

 

 

3. Die festgestellten Budgetüberschüsse 2020 sind im Rahmen des Rechnungsabschlusses 2020 in der Regel in Höhe von 50 % (= 528.581,08 €) zugunsten des Gesamthaushalts „eingeflossen“, d.h. sie verbesserten das Ergebnis beim Jahresabschluss 2020 gegenüber den Planungen. Die weiteren 50 % der Budgetüberschüsse wurden im Zuge des Rechnungsabschlusses 2020 zunächst der allgemeinen Rücklage zugeführt (= 528.581,30 €). Umsetzungsvorschlag siehe Nr. 4.a).

 

Die Budgetfehlbeträge 2020 wurden im Rahmen des Rechnungsabschlusses 2020 für den Gesamthaushalt zu Lasten der jeweiligen Amtsbudgets 2021 vorgetragen. Die Budgetfehlbeträge haben damit den Gesamtrechnungsabschluss der Stadt für 2020 nicht belastet. Über die endgültige Behandlung dieser vorgetragenen Budgetfehlbeträge ist zu entscheiden (siehe nachfolgende Nr. 4 b).

 

 

4. Hinsichtlich der endgültigen Behandlung der Budgetergebnisse 2020 ist die Entscheidung

 

a)    über die endgültige Höhe und Verteilung der den Dienststellen verbleibenden Budgetüberschüsse in der allgemeinen Rücklage sowie

b)    über die nach 2021 vorgetragenen Budgetfehlbeträge sowie über die ggfls. endgültig vom Gesamthaushalt zu tragenden Budgetfehlbeträge zu treffen.

 

Zu a)

 

Die Verwaltung und die Referentenrunde schlagen vor, wie auch schon durch Stadtratsbeschluss vom 27.05.2020 im Vorjahr durchgeführt, nur 25 % der Budgetüberschüsse 2020 in die jeweiligen Budgetrücklagen zu verteilen (siehe Anlage 5 Spalte „Überschuss 25 % Budgetrücklage“). Hinsichtlich der Verwendung des Restbetrags (= 264.290,68 €), wird auf nachfolgende Nr. 5 verwiesen.

 

Zu b)

 

Die Finanzverwaltung hält ausdrückliche Entscheidungen hinsichtlich folgender Fehlbeträge für geboten:

 

­   Unteramtsbudget 01010 „Rf. I/Projektarbeit“                              (= -588.193,30 €)

­   Unteramtsbudget 01020 „Sportservice“
    Unterabschnitt 5511 „Metropolmarathon“                               (= -127.769,65 €)

­   Unteramtsbudget 04050 „Rf. IV/EHAP-Projekt“                          (= -407.782,24 €)

­   Amtsbudget 13000 „Bürgermeister- und Presseamt“                 (= -245.472,39 €)

­   Amtsbudget 37000 „Brand- und Katastrophenschutz“               (= -298.452,27 €)

­   Amtsbudget 46000 „Theater“                                                   (= -2.286.981,41 €)

­   Amtsbudget 63000 „Bauaufsicht“                                                (= -618.885,51 €)

­   Unteramtsbudget 66200 „Straßen, Brücken und

    Parkflächen“                                                                             (= -668.252,13 €)

­   Amtsbudget 72000 „Marktamt“                                                 (= -1.084.604,75 €)

­   Amtsbudget 84000 „Stadthalle“                                                   (= -107.412,27 €)

 

In den übrigen Fällen sollte es beim endgültigen Vortrag der festgestellten Budgetfehlbeträge auf 2021 verbleiben.

 

 

Zu Unteramtsbudget 01010 „Rf. I/Projektarbeit“:

 

Der Budgetfehlbetrag 2020 (= -588.193 €) resultiert hauptsächlich aus den zeitversetzten Abrufen der Zuwendungsmittel der Projekte „Bildung integriert“, „Ganztagesangebot für Übergangsklassen“, „Berufsintegrationsjahr“ sowie „Förderung der Geburtshilfe“ für das Jahr 2020.

Die ausstehenden Mittel sind bereits in 2021 eingegangen bzw. werden demnächst eingehen.

 

Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag zunächst weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen.

 

 

Zu Unteramtsbudget 01020 „Sportservice“, Unterabschnitt 5511 „Metropolmarathon“:

 

Der Fehlbetrag 2020 (= -127.770 €) für den Bereich „Metropolmarathon“ hat sich ursprünglich von 2016 bis 2019 stetig aufgebaut, konnte aber im Jahr 2020 um 45.964 € abgebaut werden. Das positive operative Ergebnis 2020 resultiert daraus, dass, trotzdem der Metropolmarathon 2020 coronabedingt ausgefallen ist, die Einnahmen (hauptsächlich im Bereich Sponsoring) höher waren als die Ausgaben. In den letzten Jahren wurden folgende Entscheidungen für eine anteilige städt. Finanzierung des Metropolmarathons beschlossen:

Am 26.09.2018 hat der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschlossen, dass das Kompensationsgebot der Personalkosten „Projektleitung“ aufgehoben wird. D.h. die Personalkosten müssen nicht mehr (können aber) über die Einnahmen zusätzlich finanziert werden.

Des Weiteren hat der Finanz- und Verwaltungsausschuss am 20.09.2019 zusätzlich lfd. städt. Mittel i.H.v. 16.500 € für den nachhaltigen Metropolmarathon bewilligt.

Da das Jahr 2020 nicht repräsentativ ist, bleibt die weitere finanztechnische Entwicklung des Metropolmarathons abzuwarten-

 

Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag zunächst weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen.

 

 

Zu Unteramtsbudget 04050 „Rf. IV/EHAP-Projekt“:

 

Der Budgetfehlbetrag 2020 (= -407.782 €) resultiert aus den zeitversetzten Abrufen der Zuwendungsmittel vom EHAP (Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen) und vom Bund. Dabei stehen auch noch Mittel aus den Projektjahren 2017/2018 aus. Das derzeitige Projekt läuft Ende 2021 aus. Eine Verlängerung der Förderung über EHAP und Bund ist fraglich. Das weitere Vorgehen bleibt abzuwarten.

 

Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag zunächst weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen.

 

 

Zu Amtsbudget 13000 „Bürgermeister- und Presseamt“:

 

Der Budgetfehlbetrag 2020 (= -245.472 €) beinhaltet einen aus der Budgetabrechnung 2019 nach 2020 vorgetragenen Budgetfehlbetrag (aus den Vorjahren) von 208.055 €. Der operative Fehlbetrag 2020 beträgt damit 37.417 €. Hauptursächlich hierfür sind die Mindereinnahmen sowie Mehrausgaben in den Bereichen „Fürth-Shop“ und „StadtZeitung“ einschließlich der hierzu betreffenden steuerlichen Ausgaben (zur Umsatzsteuer auch Gewerbe-, Kapitalertrags- und Körperschaftssteuer). Zusätzlich wurden Mehrausgaben für Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit benötigt, die aber größtenteils durch Minderausgaben im Bereich Städtepartnerschaft gedeckt werden konnten.

In den Jahren 2009 bis 2012 konnte das Bürgermeister- und Presseamt den aufgelaufenen Budgetfehlbetrag aus den Jahren 2005 bis 2008 kontinuierlich abbauen. Diese Tendenz ist seit 2013 wieder rückläufig.

Trotzdem das Budget zum Haushalt 2018 aufgestockt wurde, entstand ein operativer Fehlbetrag 2018 sowie auch 2019 und 2020. Die weitere finanzielle Entwicklung bleibt abzuwarten.

 

Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag zunächst weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen.

 

 

Zu Amtsbudget 37000 „Brand- und Katastrophenschutz“

 

Der Budgetfehlbetrag 2020 (= -298.452 €) beinhaltet einen aus der Budgetabrechnung 2019 nach 2020 übertragenen Budgetfehlbetrag von 116.911 €. Der operative Fehlbetrag 2020 beträgt damit 181.541 € und resultiert aus Mindereinnahmen im Bereich Sicherheitswachen (coronabedingt durch geringere Veranstaltungen) und Mehrausgaben z.B. im Bereich Fahrzeuge sowie Schutzkleidung. Bisher konnten solche Mehrausgaben durch die Einnahmen aufgrund Abhaltung von eigenen Feuerwehrlehrgängen (mit externen Teilnehmern) kompensiert werden. 2019 und 2020 wurden keine eigenen Feuerwehrlehrgänge abgehalten. 2021 wird wieder einer durchgeführt. Des Weiteren wird zum Haushalt 2022 eine teilweise Anpassung der Ausgabeansätze angestrebt. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.

 

Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag zunächst – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen.

 

 

Zu Amtsbudget 46000 „Theater“:

 

Der Budgetfehlbetrag 2020 (= -2.286.981 €) beinhaltet einen aus der Budgetabrechnung 2019 nach 2020 vorgetragenen Budgetfehlbetrag i.H.v. 1.959.768 €. Damit ergibt sich ein operativer Fehlbetrag 2020 i.H.v. 327.213 €.

 

Coronabedingt geriet das Budget des Stadttheaters 2020 weiter in Schieflage. Die hohe Spendenbereitschaft sowie der außerplanmäßige Landeszuschuss (Zuschuss zur Existenzsicherung in Folge der Corona-Pandemie), aber auch die Minderausgaben gerade in den Bereichen Gastspiele, Bühnenausstattung und Öffentlichkeitsarbeit konnten das negative Budgetergebnis nur bedingt vermindern. Eine Planung und Prognose ist momentan pandemiebedingt schwierig. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.

 

Rf. II schlägt vor, den operativen Budgetfehlbetrag 2020 (= 327.213,09 €) über den Gesamthaushalt 2021 zu übernehmen. Hinsichtlich der Finanzierung wird auf die Ausführung unter Nr. 5 verwiesen.

 

 

Zu Amtsbudget 63000 „Bauaufsicht“:

 

Der Budgetfehlbetrag 2020 (= -618.886 €, operativ für 2020: -90.183 €) resultiert hauptsächlich aus geringeren Einnahmen (Verwaltungsgebühren) bei den Baugenehmigungsverfahren.

Das Einnahmevolumen ist von Jahr zu Jahr sehr schwankend (da von der Baukonjunktur abhängig) und damit eine Anpassung der Ansätze schwer planbar. Der Einnahmeansatz wurde zum Haushalt 2021 nochmals um 100.000 € reduziert. Die weitere finanzielle Entwicklung bleibt abzuwarten.

 

Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag zunächst weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen.

 

 

Zu Unteramtsbudget 66200 „Straßen, Brücken und Parkflächen“

 

Der Budgetfehlbetrag 2020 (= 668.252 €, operativ für 2020 = -288.582 €) resultiert hauptsächlich aus Mehrausgaben für Unterhalt von Straßen und Verkehrssicherungsanlagen sowie für die Straßenreinigung. Eine Ansatzanpassung im Bereich der Straßenreinigung im Zusammenhang mit dem Sonderbudget 66500 „Straßenreinigung“ sowie in den Bereichen Straßenunterhalt und Verkehrssicherungsanlagen wird zum Haushalt 2022 angestrebt. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.

 

Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag zunächst – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen.

 

 

Zu Amtsbudget 72000 „Marktamt“:

 

Der Budgetfehlbetrag 2020 (= -1.084.605 €, operativ für 2020: -73.425 €) resultiert hauptsächlich aus Mehrausgaben bei der Veranstaltung Weihnachtsmarkt (im Haushalt 2020 hauptsächlich noch Abwicklung des Weihnachtsmarktes 2019) sowie beim neuen Wochenmarkt. Hinweis: Das Herbstvergnügen konnte durch „Einsparungen“ im Bereich Michaelis-Kirchweih einschl. Erntedankfestzug finanziert werden.

 

Mit der Haushaltsplanaufstellung 2014 wurden die Ansätze nach den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst. Dieser festgesteckte Finanzrahmen konnte 2014 und 2015 (geringer Fehlbetrag) weitgehend eingehalten werden. Seit 2016 sind die Ausgaben, gerade für die Veranstaltungen Michaelis-Kirchweih und Weihnachtsmarkt, weiter erheblich angestiegen. Zum Haushalt 2017 und 2019 wurde das Budget für das neue Sicherheitskonzept jeweils nochmals verstärkt (2017: 40.000 €, 2019: 44.500 €). Zusätzlich erfolgte in den letzten Jahren unterjährige Mittelbereitstellungen größtenteils ebenfalls für das Sicherheitskonzept Michaelis-Kirchweih (2016: 86.000 €, 2017: ca. 160.000 €, 2018: ca. 311.000 € inkl. verlängerte Kirchweih Jubiläum 2018, Eislaufbahn und Modellbauausstellung, 2019: 20.000 € für Eislaufbahn und Weihnachtspyramide).

Eine finanzielle Überprüfung wird zum Haushaltsplan 2022 vorgenommen. Hinweis: Eine Überprüfung zum Haushalt 2021 war mangels Unterlagen und aufgrund von zeitlichen Engpässen der Fachdienststelle nicht möglich gewesen.

 

 

Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen.

 

 

Zu Amtsbudget 84000 „Stadthalle“:

 

Der Budgetfehlbetrag 2020 (= -107.412 €) resultiert hauptsächlich aufgrund von Mindereinnahmen gerade im Bereich Hallenvermietung und konnten auch durch die Minderausgaben (gerade in den Bereichen Reinigung, Unterhalt betriebstechn. Anlagen, Betriebsmittel, Sicherheitsdienst) nicht kompensiert werden. Eine Planung und Prognose ist momentan pandemiebedingt schwierig. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.

 

Rf. II schlägt vor, den operativen Budgetfehlbetrag 2020 (= 107.412,27 €) über den Gesamt-haushalt 2021 zu übernehmen. Hinsichtlich der Finanzierung wird auf die Ausführung unter Nr. 5 verwiesen.

 

 

5. Die Übernahme der operativen Budgetfehlbeträge für die Amtsbudgets 46000 „Stadttheater“ und 84000 „Stadthalle“ erfordert die Bereitstellung von 434.625,36 €. Als Deckung wird die Heranziehung des Restbetrages von 264.290,68 € (siehe Nr. 4.a)) aus den der allgemeinen Rücklage zunächst zugeführten Budgetüberschüssen 2020 vorgeschlagen. Der Restbetrag von 170.334,68 € wäre zulasten des Gesamthaushalts 2021 bereitzustellen.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

170.334,68

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

x

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


1.    Inhaltsverzeichnis

2.    Budgetberichte 2021 – Amts- und Unteramtsbudgets

3.    Budgetberichte 2021 – Sonderbudgets

4.    Budgetberichte 2021 – Zentralbudgets

5.    Übersicht „Budgetabschlüsse Amts-/Unteramtsbudgets 2020“

6.    Übersicht „Projektmittelüberträge von 2020 nach 2021“

7.    Übersicht „Budgetrücklagen“