Der Stadtrat nimmt
Kenntnis von den Budgetberichten 2021.
Von den
Budgetabschlüssen 2020 erhalten die Amts-/Unteramtsbudgets 264.290,62 €, d.h.
25 % der festgestellten Budgetüberschüsse in ihre Budgetrücklagen
gutgeschrieben (siehe Anlagen 5 und 7).
Der Stadtrat stimmt der von der Verwaltung vorgeschlagenen endgültigen Behandlung der Budgetergebnisse 2020 gem. Nr. 4 der Vorlage zu.
1. Die Amts- und
Unteramtsbudgets für das Jahr 2020 wurden entsprechend den für das Jahr 2020
geltenden Regelungen abgerechnet. Bei den Abrechnungen wurden Ergebnisse der
Unteramtsbudgets grundsätzlich mit den Ergebnissen der jeweils zugeordneten Amtsbudgets
verrechnet.
In Einzelfällen
wurden Budgetmittel 2020 im Sinne einer „Mittelübertragung“ zugunsten der
Budgets 2021 ausgebucht, d.h. diese Gelder („Projektmittel“) stehen den Budgets
2021 zusätzlich zur Verfügung. Insgesamt handelt es sich hierbei um Vorgänge
mit einem Volumen von 3.303.448,86 € bei den Amtsbudgets und 8.621,76 € bei den
Sonderbudgets, insgesamt somit 3.312.070,62 €. Die Ergebnisse der
Amtsbudgetabrechnungen sowie die übertragenen „Projektmittel“ können den
beigefügten Übersichten (Anlagen 5 und 6) entnommen werden.
2. Die
Budgetberichte 2021 der Referate und Dienststellen unter Beilage der jeweiligen
Einzelabrechnungen der Budgets und Ergebnisübersichten sowie der
Budgetstatistiken inkl. Kennzahlen (Stand: 13.04.2021, bei Zentralbudgets
Stand: 05.07.2021) sind, einschließlich eines Inhaltsverzeichnisses, der
Beschlussvorlage beigefügt (Anlagen 1 bis 4). Der noch fehlende Budgetbericht
für das Sonderbudget 51500 „Erz.-Hilfen“ wird zur Sitzung im September 2021
nachgereicht.
Die Abrechnungen der
Amts- und Unteramtsbudgets ergaben
Budgetfehlbeträge von 6.865.845,24 €. sowie
Budgetüberschüsse von 1.057.167,77 €.
Bei der Ermittlung
der Budgetergebnisse der Amts- und Unteramtsbudgets blieben die
Planabweichungen bei den Personalausgaben grundsätzlich unberücksichtigt. In
Einzelfällen wurden Personalausgaben bei der Budgetabrechnung positiv in Form
von Gutschriften nach den Grundsätzen der ab 01.01.2006 gültigen Leitlinien zur
Aufstellung und zum Vollzug des Haushalts im Rahmen der flächendeckenden
Budgetierung der Stadt Fürth (BuLiFü) berücksichtigt (siehe Nr. 7 Abs. 3 i.V.m.
Abs. 2 BuLiFü). Die (unvermeidbaren) „normalen“ Planabweichungen bei den
Personalausgaben sowie die nicht planbaren Ausgaben für Beihilfen u.ä. wurden
budgettechnisch in den Budgetabrechnungen als „nicht zu vertretende
Personalkostenabweichungen“ (als Gut- oder Lastschrift) bzw. durch
entsprechende Budgetkorrekturen erfasst und haben insoweit – abschlusstechnisch
– die Budgetergebnisse nicht beeinträchtigt. Grundsätzliche
Budgetberichtigungen waren zudem durch die internen Leistungsverrechnungen der
ITK-Leistungen sowie der Gebäudewirtschaft Fürth, teilweise für
Steuerforderungen (ohne Umsatzsteuer) bei Betrieben gewerblicher Art (BgA) und
für Verwaltungskostenanteile sowie kalk. Kosten notwendig. Diese Berichtigungen
sind in den betroffenen Budgets jeweils budgetneutral durchgeführt worden, d.h.
die Planabweichungen für die Ausgaben der ITK-Leistungen,
Gebäudebewirtschaftung, teilweise für Steuerforderungen (ohne Umsatzsteuer) bei
Betrieben gewerblicher Art (BgA) und für Verwaltungskostenanteile sowie kalk.
Kosten haben das Budgetergebnis nicht berührt.
3. Die
festgestellten Budgetüberschüsse 2020 sind im Rahmen des Rechnungsabschlusses
2020 in der Regel in Höhe von 50 % (= 528.581,08 €) zugunsten des
Gesamthaushalts „eingeflossen“, d.h. sie verbesserten das Ergebnis beim
Jahresabschluss 2020 gegenüber den Planungen. Die weiteren 50 % der
Budgetüberschüsse wurden im Zuge des Rechnungsabschlusses 2020 zunächst
der allgemeinen Rücklage zugeführt (= 528.581,30 €). Umsetzungsvorschlag siehe Nr. 4.a).
Die
Budgetfehlbeträge 2020 wurden im Rahmen des Rechnungsabschlusses 2020 für den
Gesamthaushalt zu Lasten der jeweiligen Amtsbudgets 2021 vorgetragen. Die
Budgetfehlbeträge haben damit den Gesamtrechnungsabschluss der Stadt für 2020
nicht belastet. Über die endgültige Behandlung dieser vorgetragenen
Budgetfehlbeträge ist zu entscheiden (siehe nachfolgende Nr. 4 b).
4. Hinsichtlich der
endgültigen Behandlung der Budgetergebnisse 2020 ist die Entscheidung
a) über die endgültige Höhe und Verteilung der
den Dienststellen verbleibenden Budgetüberschüsse in der allgemeinen Rücklage
sowie
b) über die nach 2021 vorgetragenen
Budgetfehlbeträge sowie über die ggfls. endgültig vom Gesamthaushalt zu
tragenden Budgetfehlbeträge zu treffen.
Zu a)
Die Verwaltung und
die Referentenrunde schlagen vor, wie auch schon durch Stadtratsbeschluss vom
27.05.2020 im Vorjahr durchgeführt, nur 25 % der Budgetüberschüsse 2020 in die
jeweiligen Budgetrücklagen zu verteilen (siehe Anlage 5 Spalte „Überschuss 25 %
Budgetrücklage“). Hinsichtlich der Verwendung des Restbetrags (= 264.290,68 €),
wird auf nachfolgende Nr. 5 verwiesen.
Zu b)
Die Finanzverwaltung
hält ausdrückliche Entscheidungen hinsichtlich folgender Fehlbeträge für geboten:
Unteramtsbudget
01010 „Rf. I/Projektarbeit“ (=
-588.193,30 €)
Unteramtsbudget
01020 „Sportservice“
Unterabschnitt 5511
„Metropolmarathon“ (=
-127.769,65 €)
Unteramtsbudget 04050 „Rf. IV/EHAP-Projekt“ (= -407.782,24 €)
Amtsbudget 13000 „Bürgermeister- und
Presseamt“ (= -245.472,39
€)
Amtsbudget 37000 „Brand- und
Katastrophenschutz“ (=
-298.452,27 €)
Amtsbudget 46000 „Theater“ (=
-2.286.981,41 €)
Amtsbudget 63000 „Bauaufsicht“ (=
-618.885,51 €)
Unteramtsbudget 66200 „Straßen, Brücken und
Parkflächen“ (=
-668.252,13 €)
Amtsbudget 72000 „Marktamt“ (=
-1.084.604,75 €)
Amtsbudget 84000 „Stadthalle“ (=
-107.412,27 €)
In den übrigen
Fällen sollte es beim endgültigen Vortrag der festgestellten Budgetfehlbeträge
auf 2021 verbleiben.
Zu
Unteramtsbudget 01010 „Rf. I/Projektarbeit“:
Der Budgetfehlbetrag
2020 (= -588.193 €) resultiert hauptsächlich aus den zeitversetzten Abrufen der
Zuwendungsmittel der Projekte „Bildung integriert“, „Ganztagesangebot für
Übergangsklassen“, „Berufsintegrationsjahr“ sowie „Förderung der Geburtshilfe“
für das Jahr 2020.
Die ausstehenden
Mittel sind bereits in 2021 eingegangen bzw. werden demnächst eingehen.
Rf. II empfiehlt
deshalb, den Budgetfehlbetrag zunächst weiterhin – wie geschehen – auf neue
Rechnung vortragen zu lassen.
Zu
Unteramtsbudget 01020 „Sportservice“, Unterabschnitt 5511 „Metropolmarathon“:
Der Fehlbetrag 2020
(= -127.770 €) für den Bereich „Metropolmarathon“ hat sich ursprünglich von
2016 bis 2019 stetig aufgebaut, konnte aber im Jahr 2020 um 45.964 € abgebaut
werden. Das positive operative Ergebnis 2020 resultiert daraus, dass, trotzdem
der Metropolmarathon 2020 coronabedingt ausgefallen ist, die Einnahmen
(hauptsächlich im Bereich Sponsoring) höher waren als die Ausgaben. In den
letzten Jahren wurden folgende Entscheidungen für eine anteilige städt.
Finanzierung des Metropolmarathons beschlossen:
Am 26.09.2018 hat
der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschlossen, dass das Kompensationsgebot
der Personalkosten „Projektleitung“ aufgehoben wird. D.h. die Personalkosten
müssen nicht mehr (können aber) über die Einnahmen zusätzlich finanziert
werden.
Des Weiteren hat der
Finanz- und Verwaltungsausschuss am 20.09.2019 zusätzlich lfd. städt. Mittel
i.H.v. 16.500 € für den nachhaltigen Metropolmarathon bewilligt.
Da das Jahr 2020
nicht repräsentativ ist, bleibt die weitere finanztechnische Entwicklung des
Metropolmarathons abzuwarten-
Rf. II empfiehlt
deshalb, den Budgetfehlbetrag zunächst weiterhin – wie geschehen – auf neue
Rechnung vortragen zu lassen.
Zu
Unteramtsbudget 04050 „Rf. IV/EHAP-Projekt“:
Der Budgetfehlbetrag
2020 (= -407.782 €) resultiert aus den zeitversetzten Abrufen der
Zuwendungsmittel vom EHAP (Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten
benachteiligten Personen) und vom Bund. Dabei stehen auch noch Mittel aus den
Projektjahren 2017/2018 aus. Das derzeitige Projekt läuft Ende 2021 aus. Eine
Verlängerung der Förderung über EHAP und Bund ist fraglich. Das weitere
Vorgehen bleibt abzuwarten.
Rf. II empfiehlt
deshalb, den Budgetfehlbetrag zunächst weiterhin – wie geschehen – auf neue
Rechnung vortragen zu lassen.
Zu Amtsbudget
13000 „Bürgermeister- und Presseamt“:
Der Budgetfehlbetrag
2020 (= -245.472 €) beinhaltet einen aus der Budgetabrechnung 2019 nach 2020
vorgetragenen Budgetfehlbetrag (aus den Vorjahren) von 208.055 €. Der operative
Fehlbetrag 2020 beträgt damit 37.417 €. Hauptursächlich hierfür sind die
Mindereinnahmen sowie Mehrausgaben in den Bereichen „Fürth-Shop“ und
„StadtZeitung“ einschließlich der hierzu betreffenden steuerlichen Ausgaben
(zur Umsatzsteuer auch Gewerbe-, Kapitalertrags- und Körperschaftssteuer).
Zusätzlich wurden Mehrausgaben für Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit
benötigt, die aber größtenteils durch Minderausgaben im Bereich
Städtepartnerschaft gedeckt werden konnten.
In den Jahren 2009
bis 2012 konnte das Bürgermeister- und Presseamt den aufgelaufenen
Budgetfehlbetrag aus den Jahren 2005 bis 2008 kontinuierlich abbauen. Diese
Tendenz ist seit 2013 wieder rückläufig.
Trotzdem das Budget
zum Haushalt 2018 aufgestockt wurde, entstand ein operativer Fehlbetrag 2018
sowie auch 2019 und 2020. Die weitere finanzielle Entwicklung bleibt abzuwarten.
Rf. II empfiehlt
deshalb, den Budgetfehlbetrag zunächst weiterhin – wie geschehen – auf neue
Rechnung vortragen zu lassen.
Zu Amtsbudget
37000 „Brand- und Katastrophenschutz“
Der Budgetfehlbetrag
2020 (= -298.452 €) beinhaltet einen aus der Budgetabrechnung 2019 nach 2020
übertragenen Budgetfehlbetrag von 116.911 €. Der operative Fehlbetrag 2020
beträgt damit 181.541 € und resultiert aus Mindereinnahmen im Bereich
Sicherheitswachen (coronabedingt durch geringere Veranstaltungen) und Mehrausgaben
z.B. im Bereich Fahrzeuge sowie Schutzkleidung. Bisher konnten solche
Mehrausgaben durch die Einnahmen aufgrund Abhaltung von eigenen
Feuerwehrlehrgängen (mit externen Teilnehmern) kompensiert werden. 2019 und
2020 wurden keine eigenen Feuerwehrlehrgänge abgehalten. 2021 wird wieder einer
durchgeführt. Des Weiteren wird zum Haushalt 2022 eine teilweise Anpassung der
Ausgabeansätze angestrebt. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.
Rf. II empfiehlt
deshalb, den Budgetfehlbetrag zunächst – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen.
Zu Amtsbudget
46000 „Theater“:
Der Budgetfehlbetrag
2020 (= -2.286.981 €) beinhaltet einen aus der Budgetabrechnung 2019 nach 2020
vorgetragenen Budgetfehlbetrag i.H.v. 1.959.768 €. Damit ergibt sich ein operativer
Fehlbetrag 2020 i.H.v. 327.213 €.
Coronabedingt geriet
das Budget des Stadttheaters 2020 weiter in Schieflage. Die hohe
Spendenbereitschaft sowie der außerplanmäßige Landeszuschuss (Zuschuss zur
Existenzsicherung in Folge der Corona-Pandemie), aber auch die Minderausgaben
gerade in den Bereichen Gastspiele, Bühnenausstattung und Öffentlichkeitsarbeit
konnten das negative Budgetergebnis nur bedingt vermindern. Eine Planung und
Prognose ist momentan pandemiebedingt schwierig. Die weitere Entwicklung bleibt
abzuwarten.
Rf. II schlägt vor,
den operativen Budgetfehlbetrag 2020 (= 327.213,09 €) über den Gesamthaushalt
2021 zu übernehmen. Hinsichtlich der Finanzierung wird auf die Ausführung unter
Nr. 5 verwiesen.
Zu Amtsbudget
63000 „Bauaufsicht“:
Der Budgetfehlbetrag 2020 (= -618.886 €, operativ für 2020: -90.183 €) resultiert hauptsächlich
aus geringeren Einnahmen (Verwaltungsgebühren) bei den
Baugenehmigungsverfahren.
Das Einnahmevolumen ist von Jahr zu Jahr sehr schwankend (da
von der Baukonjunktur abhängig) und damit eine Anpassung der Ansätze schwer
planbar. Der Einnahmeansatz wurde zum Haushalt 2021 nochmals um 100.000 €
reduziert. Die weitere finanzielle Entwicklung bleibt abzuwarten.
Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag zunächst
weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen.
Zu
Unteramtsbudget 66200 „Straßen, Brücken und Parkflächen“
Der Budgetfehlbetrag
2020 (= 668.252 €, operativ für 2020 = -288.582 €) resultiert hauptsächlich aus
Mehrausgaben für Unterhalt von Straßen und Verkehrssicherungsanlagen sowie für
die Straßenreinigung. Eine Ansatzanpassung im Bereich der Straßenreinigung im
Zusammenhang mit dem Sonderbudget 66500 „Straßenreinigung“ sowie in den
Bereichen Straßenunterhalt und Verkehrssicherungsanlagen wird zum Haushalt 2022
angestrebt. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.
Rf. II empfiehlt
deshalb, den Budgetfehlbetrag zunächst – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen.
Zu Amtsbudget
72000 „Marktamt“:
Der Budgetfehlbetrag
2020 (= -1.084.605 €, operativ für 2020: -73.425 €) resultiert hauptsächlich
aus Mehrausgaben bei der Veranstaltung Weihnachtsmarkt (im Haushalt 2020
hauptsächlich noch Abwicklung des Weihnachtsmarktes 2019) sowie beim neuen
Wochenmarkt. Hinweis: Das Herbstvergnügen konnte durch „Einsparungen“ im
Bereich Michaelis-Kirchweih einschl. Erntedankfestzug finanziert werden.
Mit der
Haushaltsplanaufstellung 2014 wurden die Ansätze nach den tatsächlichen
Gegebenheiten angepasst. Dieser festgesteckte Finanzrahmen konnte 2014 und 2015
(geringer Fehlbetrag) weitgehend eingehalten werden. Seit 2016 sind die
Ausgaben, gerade für die Veranstaltungen Michaelis-Kirchweih und
Weihnachtsmarkt, weiter erheblich angestiegen. Zum Haushalt 2017 und 2019 wurde
das Budget für das neue Sicherheitskonzept jeweils nochmals verstärkt (2017:
40.000 €, 2019: 44.500 €). Zusätzlich erfolgte in den letzten Jahren
unterjährige Mittelbereitstellungen größtenteils ebenfalls für das
Sicherheitskonzept Michaelis-Kirchweih (2016: 86.000 €, 2017: ca. 160.000 €,
2018: ca. 311.000 € inkl. verlängerte Kirchweih Jubiläum 2018, Eislaufbahn und
Modellbauausstellung, 2019: 20.000 € für Eislaufbahn und Weihnachtspyramide).
Eine finanzielle
Überprüfung wird zum Haushaltsplan 2022 vorgenommen. Hinweis: Eine Überprüfung
zum Haushalt 2021 war mangels Unterlagen und aufgrund von zeitlichen Engpässen
der Fachdienststelle nicht möglich gewesen.
Rf. II empfiehlt
deshalb, den Budgetfehlbetrag weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen.
Zu Amtsbudget
84000 „Stadthalle“:
Der Budgetfehlbetrag
2020 (= -107.412 €) resultiert hauptsächlich aufgrund von Mindereinnahmen
gerade im Bereich Hallenvermietung und konnten auch durch die Minderausgaben
(gerade in den Bereichen Reinigung, Unterhalt betriebstechn. Anlagen,
Betriebsmittel, Sicherheitsdienst) nicht kompensiert werden. Eine Planung und
Prognose ist momentan pandemiebedingt schwierig. Die weitere Entwicklung bleibt
abzuwarten.
Rf. II schlägt vor,
den operativen Budgetfehlbetrag 2020 (= 107.412,27 €) über den Gesamt-haushalt
2021 zu übernehmen. Hinsichtlich der Finanzierung wird auf die Ausführung unter
Nr. 5 verwiesen.
5. Die Übernahme der
operativen Budgetfehlbeträge für die Amtsbudgets 46000 „Stadttheater“ und 84000
„Stadthalle“ erfordert die Bereitstellung von 434.625,36 €. Als Deckung wird
die Heranziehung des Restbetrages von 264.290,68 € (siehe Nr. 4.a)) aus den der
allgemeinen Rücklage zunächst zugeführten Budgetüberschüssen 2020
vorgeschlagen. Der Restbetrag von 170.334,68 € wäre zulasten des
Gesamthaushalts 2021 bereitzustellen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
170.334,68 € |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
x |
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
x |
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
1. Inhaltsverzeichnis
2. Budgetberichte 2021 – Amts- und Unteramtsbudgets
3. Budgetberichte 2021 – Sonderbudgets
4. Budgetberichte 2021 – Zentralbudgets
5. Übersicht „Budgetabschlüsse Amts-/Unteramtsbudgets 2020“
6. Übersicht „Projektmittelüberträge von 2020 nach 2021“
7. Übersicht „Budgetrücklagen“