Betreff
Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten (3. Runde) nach der Richtlinie zur Förderung von Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften an Schulen
Vorlage
SchvA/0419/2021
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt, die Verwaltung mit der Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten zu beauftragen und zwar

 

·         für alle Klassenzimmer in der 1. bis 6. Jahrgangsstufe (Variante 1)

 

·         für alle Klassenzimmer in der 1. bis 6. Jahrgangsstufe und Betreuungsräume (Variante 2)

 

·         nach dem Ergebnis der Bedarfsabfrage bei den Schulen (Variante 3).

 

Bei einer Entscheidung nach Variante 1 oder 2 sollen 15 Geräte zuzüglich beschafft werden, um etwaige noch nicht bekannte Bedarfe aus dem neuen Schuljahr abzudecken.

 

Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, die erforderlichen Finanzmittel für die Beschaffung bereit zu stellen.

 


Mit dem Ziel der Sicherung des Präsenzunterrichts an Schulen hinsichtlich auf immer wieder neu auftretende Mutationen des Corona-Virus, fördert der Freistaat Bayern in einer 3. Runde die Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften
(FILS-R-N). Zuwendungsfähig ist u.a. mobile Luftreinigungsgeräte mit Filter-, UV-C- oder
Ionisations- und Plasmatechnologie zur Verringerung der Aerosolkonzentration.

 

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Projektförderung als Anteilsfinanzierung von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens bis zu 1.750 € je förderfähigen Raum, gewährt.

 

Im Rahmen der vorhergegangen zwei Antragsrunden wurden bereits 145 Lüftungsgeräte zuerst für nicht ausreichend lüftbare Klassenzimmer und Fachräume (100 % Förderung), in der
2. Runde dann auch als Ergänzung der Fensterlüftung (50 % Förderung) angeschafft und in Betrieb genommen.

 

Für die 3. Runde wurden die Schulen gebeten, den dringenden Bedarf vor Ort aus schulischer Sicht aus in einem 1. Schritt für Klassenzimmer/Räume bis einschl. Jahrgangsstufe 6 konkret zu benennen, da insbesondere Kinder unter 12 Jahren bis in den Herbst kein Impfangebot erhalten werden und diese Personengruppe dann besonders gefährdet sein wird.

 

Je nach Empfehlung / Beschluss wären vom Schulverwaltungsamt zum Haushalt 2021 zusätzlich, bei einem geschätzten Preis von 3.500 €, zu melden (die Berechnung enthält in den Varianten 1 und 2 ein Zuschlag von jeweils 15 Geräten für Veränderungen im neuen Schuljahr):

  • Variante 1           ca. 493.500 € (Gesamtkosten   987.000 €  ./. 493.500 € Förderung)
  • Variante 2           ca. 570.500 € (Gesamtkosten 1.141.000 € ./. 570.500 € Förderung)       
  • Variante 3           ca. 777.000 € (Gesamtkosten 1.554.000 € ./. 777.000 € Förderung).

 

Von der Verwaltung sind (je nach beschlossener Variante) die entsprechenden Finanzmittel bereit zu stellen.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

Var.1   493.500 €

Var.2   570.500 €

Var.3   777.000 €

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


- Grundlegende Hinweise

- Bedarfsabfrage

- Richtlinie zur Förderung

- Entscheidungsvarianten -nö-