Betreff
Schlemmen im Park 2021 - Erlass der Sondernutzungsgebühr
Vorlage
MA/0047/2021
Aktenzeichen
MA/0047/2021
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Ausschuss nimmt vom Antrag des BLV Fürth und der Vorlage der Verwaltung Kenntnis und beschließt folgendes:

 

Der BLV Fürth darf – wie im Vorjahr – die Veranstaltung „Schlemmen im Park“ unter Beachtung der aktuell gültigen infektionsschutzrechtlichen Anforderungen und unter Vorbehalt einer Genehmigung durch das Gesundheitsamt durchführen; auf die Erhebung einer Sondernutzungsgebühr durch das Grünflächenamt wird verzichtet.


Mit Antrag vom 31.05.2021 möchte der BLV Fürth auch in 2021 wieder die Veranstaltung „Schlemmen im Park“ im Südstadtpark durchführen. Nach Ansicht der Verwaltung (MA und GrfA) kann diesem Antrag auch grundsätzlich stattgegeben werden, sofern Art und Umfang infektionsschutzrechtlich zum Zeitpunkt der Veranstaltung möglich sind und das OA i.V.m. dem Gesundheitsamt eine entsprechende Genehmigung erteilt. Aufgrund der aktuellen Entwicklung sollte dies möglich sein, da das Bay. Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) kürzlich auch für Volkfeste und volksfestähnliche Veranstaltungen eine Ausnahmegenehmigung von der Infektionsschutz-VO unter bestimmten Voraussetzungen in Aussicht gestellt hat. Zudem wäre die Veranstaltung auch wieder eine sinnvolle Ergänzung in einem anderen Stadtteil (Südstadt) zu den bereits seit Ende April genehmigten Schaustellerplätzen in der Innenstadt.

 

Aufgrund der weiterhin aktuell sehr schwierigen Lage im Schaustellergewerbe (Veranstaltungsverbot seit 1,5 Jahren) und dem Umstand, dass bei bisherigen „Schlemmen-im-Park-Veranstaltungen“ ebenfalls auf die Erhebung einer Gebühr verzichtet wurde (wegen des nachgewiesenen jährlichen Verlustes i.H.v. ca. 3000 EURO) sollte dies auch in 2021 nochmals erfolgen (Umfang: 3.352,00 EURO).

 

Anzumerken ist aber auch, dass bei künftigen Veranstaltungen „Schlemmen im Park“ unter normalen Umständen und einer gewohnten Veranstaltungssaison der Veranstalter bei Antragstellung eine aktuelle Kostendeckungsübersicht vorzulegen hat und anschließend eine erneute Entscheidung über einen evtl. Gebührenverzicht zu treffen ist (sh. auch seinerzeitige Beschlüsse).  


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

3.352,00

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Antrag BLV Fürth

Beschluss KWA vom 24.01.2020 sowie Auszug Protokoll FVwA vom 22.07.2020