Der Finanz- und Verwaltungsausschuss nimmt von den Ausführungen der Verwaltung Kenntnis.
Am Fürther Hauptfriedhof befinden sich zwei muslimische Grabfelder, nämlich das ältere Grabfeld C 7 sowie das vor einigen Jahren neu errichtete Grabfeld M 46. Im alten Feld (C7) werden immer wieder nach Ablauf der 10-jährigen Ruhefrist Grabstätten aufgegeben und sind dann neu belegbar. Im neuen Grabfeld (M 46) sind gegenwärtig noch ca. 10 Plätze frei. Da im neuen Feld erst ca. die Hälfte der 10-jährigen Ruhefrist abgelaufen ist, werden dort in den kommenden Jahren keine Grabstätten frei, Erweiterungsmöglichkeiten sind nicht vorhanden.
Bislang mussten keine muslimischen Bürger, die dort Angehörige bestatten wollten, auf andere Grabfelder verwiesen werden. Allerdings gibt es auch genügend muslimische Bestattungen, bei denen sich die Angehörigen gegen eine Bestattung im muslimischen Feld entscheiden und andere Grabplätze innerhalb des Friedhofsgeländes wählen.
Fazit: Sofern eine Bestattung in einem muslimischen Grabfeld gewünscht wird, kann die Friedhofsverwaltung dies bis auf Weiteres auch gewährleisten.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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