Betreff
Sperrpfosten Am Boxwald und verkehrsberuhigter Bereich
Vorlage
SpA/0948/2021
Art
Beschlussvorlage - SB

Die Sperrpfosten am Ende der Straße Am Boxwald werden wieder entfernt. Ortseinwärts wird die Durchfahrt für Lkw untersagt.

 

Zur Kenntnisnahme:

Ein verkehrsberuhigter Bereich wird vom Straßenverkehrsamt nicht angeordnet. Bauliche Maßnahmen um einen verkehrsberuhigten Bereich umzusetzen, sind zudem in diesem Bereich nicht möglich.


Auf Antrag der Bewohner der Straße Am Boxwald hat der Bau- und Werkausschuss des Fürther Stadtrates am 11.12.2013 die Diagonalsperre der Straße Am Boxwald/Am Steinacher Kreuz beschlossen. Die Absperrung erfolgte mittels Absperrpfosten und wurde im Januar 2014 durch das SvA angeordnet.

 

In der Sitzung am 21.05.2014 beschloss der Bau- und Werkausschuss die Pfostenreihe entsprechend dem Ergebnis der Ortsbegehung von Verwaltung und Anwohnern zu versetzen. Seitdem ist die Zufahrt zu den Anwesen Am Boxwald 17 und 19 nur über die Straße Am Steinacher Kreuz auf Nürnberger Stadtgebiet möglich.

 

Das Bild im Anhang zeigt den Status Quo.

 

Seit geraumer Zeit fordern die Bewohner der o. g. Anwesen, die Pfostenreihe komplett zu entfernen. Hierzu erging auch ein Antrag der CSU-Fraktion zur Verkehrsausschusssitzung am 26.10.2020.

 

Der Ausschuss erteilte der Verwaltung einen Prüfauftrag zur Entfernung der Pfostenreihe und verwies die endgültige Beschlussfassung darüber in den Bau- und Werkausschuss.

 

Aus verkehrsrechtlicher Sicht steht der Entfernung der Pfostenreihe nichts entgegen. Die Straße Am Boxwald ist bereits jetzt Teil einer Tempo 30-Zone.

 

Zusätzlich sollte die Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereichs überprüft werden. Damit ein verkehrsberuhigter Bereich wirksam ist, müssen Maßnahmen im Straßenraum getroffen werden um das Durchfahren mit überhöhter Geschwindigkeit zu unterbinden. Mögliche Maßnahmen hierzu sind:

 

-              Verengung der Fahrbahn z.B. durch alternierende Parkplätze oder Bäume

-              Erhöhung der Fahrbahn zur Geschwindigkeitsreduktion z. B. durch Aufpflasterung

-              Eine entsprechende Gestaltung des Straßenraums unterstützt die beiden oben genannten Kriterien.

 

Aufgrund der geringen Fahrbahnbreite der Straße am Boxwald von 3,90 m – 4,00 m sind alternierende Bäume oder Parkplätze nicht möglich, da eine Mindestfahrbahnbreite von 3,55 m für Müllfahrzeuge erhalten bleiben sollte. Auch eine Reduktion der Fahrbahn auf 3,55 m durch schmale Fahrbahnverengungen hat nur eine geringe Wirkung, da der Verkehr nur marginal abgelenkt wird und ein Durchfahren der Straße Am Boxwald nahezu ohne angepassten Lenkradeinschlag möglich ist.

 

Aus Sicht des Straßenverkehrsamts wird eine Aufpflasterung alleine über den ganzen Straßenverlauf hinweg nicht dafür sorgen können, dass die Fahrgeschwindigkeiten angepasst werden. Hinzu kommt, dass die Aufpflasterung alleine nicht den Voraussetzungen genügt, dass die mit Zeichen 325.1 gekennzeichnete Straße durch ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. Ohne bauliche Maßnahmen, wie Blumenkübel oder Anpflanzungen und ähnliches ist die Straße nicht für die Beschilderung mit Z. 325.1 geeignet.

 

Die Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereichs wird seitens des SvA abgelehnt, da eine vorrangige Aufenthaltsfunktion in der Straße nicht gegeben ist.

 

Zudem wäre durch eine Aufpflasterung unter anderem die Entwässerung der Fahrbahn nicht mehr gegeben. Des Weiteren ist aus anderen Beispielen bekannt, dass deren Dauerhaftigkeit nicht gegeben ist. Daher wird eine Aufpflasterung auch aus baulichen Gründen abgelehnt.

 

Um Abkürzungsverkehr zwischen dem Gewerbegebiet Am Steinacher Kreuz und Nordring insbesondere durch Schwerverkehr zu vermeiden, sollte die Straße Am Boxwald in Fahrtrichtung Süden für Lkw gesperrt werden (Vz. 253). Aus Richtung Süden von der Straße Nordring ist kein Lkw-Durchgangsverkehr zu erwarten, da bereits heute im Abschnitt zwischen Gründlacher Straße und Siemensstädter Straße ein Lkw Durchfahrtverbot mit Anlieger frei angeordnet wurde.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Foto Ortseinfahrt