Im Rahmen des Bundesprogramms „Aufholen nach Corona“ erweitert die Stadt Fürth die Teilnahme der kommunalen Kindertageseinrichtungen am Programm „Sprach-Kitas“ und schafft in den nachfolgenden städtischen Einrichtungen für die Dauer der Förderung neue bzw. zusätzliche Personalkapazitäten von jeweils 19,5 WAS für Sprachförderkräfte (in EGr. S8b) ab September 2021:
Kita I, Karl-Hauptmannl-Str. 7 (neu)
Kita III, Sacker Hauptstr. 38 (neu)
Kita VI, Otto-Seeling-Promenade 45 (zusätzlich)
Kita XII, Zehentweg 5 (neu)
Kita XIV, Hans-Vogel-Str. 144 (neu)
Kita XVI, Paul-Keller-Str. 24 (neu)
Die Verwaltung wird mit der Abwicklung und Bewirtschaftung
der entsprechenden Bundesförderung sowie mit der Besetzung der zusätzlichen
Sprachfachkraftstellen beauftragt.
Das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ wurde 2016 aus dem Vorgängerprogramm „Frühe Chancen“ entwickelt. Eine Erhebung im Herbst 2019 ergab, dass in städtischen Kindertageseinrichtungen im Verhältnis zu freien Trägern überproportional viele Kinder mit einem Migrationshintergrund und damit häufig einhergehend deutschsprachigen Defiziten betreut werden. Da die Sprachentwicklung und –förderung ohnehin einen konzeptionellen Schwerpunkt in den städtischen Kindertageseinrichtungen darstellt, beteiligt sich die Stadt Fürth hier schon seit Beginn an diesem Förderprogramm.
Das
Bundesprogramm bietet Kindertageseinrichtungen die Möglichkeit, mit Hilfe von
zusätzlichen, speziell ausgebildeten Kräften die Sprachförderung in
Kindertageseinrichtungen gezielter umzusetzen. Durch diese zusätzlichen Kräfte
wird die Möglichkeit eröffnet, neben dem Bereich
der
alltagsintegrierten Sprache auch die Zusammenarbeit mit Familien sowie die
inklusive Pädagogik gezielt zu thematisieren, in der pädagogischen Arbeit zu
reflektieren und weiterzuentwickeln. Zusätzlich wird jede dieser „Sprach-Kitas“
in einem Verbund von 10-15 weiteren Einrichtungen von einer externen
Fachberatung betreut und unterstützt.
Derzeit sind solche zusätzlichen Sprachförderkräfte in drei städtischen
Kitas beschäftigt, die einen überdurchschnittlich hohen Anteil an Kindern mit
einem entsprechenden sprachlichen Förderbedarf haben.
Der
Bund unterstützt die Kita-Träger durch Zuschüsse zu den Personal- und
Sachkosten für die Beschäftigung der Sprachförderkräfte. Im Regelfall ist für
eine Kita ein Kontingent von 19,5 Wochenarbeitsstunden förderfähig, der
jährliche Zuschuss beträgt dann pauschal 20.000 Euro für Personal- und 5.000
Euro für Sachaufwendungen (z.B. Bücher, Lernmaterialien, Fortbildungen
etc.). Bei Einrichtungen, in denen überdurchschnittlich viele Kinder betroffen
bzw. entsprechend viele Betreuungsplätze vorhanden sind, kann eine
Sprachfachkraft in Vollzeit beschäftigt werden.
Darüber hinaus ist inzwischen der Einsatz digitaler Medien
ein wichtiger Bestandteil des Förderprogramms. Hier soll zum einen
frühkindliche, digitale und sprachliche Bildung zusammengebracht und zum
anderen digitale Bildungs- und Austauschformate u.a. für die
Fachkräftequalifizierung noch besser nutzbar gemacht werden. Dies wird durch
zusätzliche Zuschüsse z.B. für die Verbesserung der EDV-Infrastruktur in den
Sprach-Kitas unterstützt.
Die pädagogische Arbeit in den Kindertageseinrichtungen und
damit auch die Sprachförderung wurden seit Beginn der Corona-Pandemie auf Grund
der Zugangsbeschränkungen und/oder teils wochenlangen Schließungen erschwert
oder kamen mitunter auch ganz zum Erliegen.
Im Zuge ihres Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona“ hat die Bundesregierung kürzlich beschlossen, bundesweit 1.000 zusätzliche Sprach-Kitas in das Förderprogramm aufzunehmen. Im Juni 2021 konnten innerhalb einer nur sehr kurzen Frist entsprechende Interessenbekundungen abgegeben werden. Die Verwaltung hat für insgesamt 14 weitere ihrer Kindertageseinrichtungen die Aufnahme in das Bundesprogramm beantragt. Anfang Juli wurden nach dem „Windhundprinzip“ vom Bund fünf dieser städtischen Kindertageseinrichtungen ausgewählt, welche in den Genuss einer entsprechenden Förderung kommen können.
Die Sprachfachkräfte sollen entlang den Förderkriterien des Bundes mit 19,5 WAS in EGr. 8b angestellt werden. Im Rahmen einer praxisnahen Umsetzung vor Ort wäre dabei z.B. auch eine Kombination aus regulärer Erzieher/innen-Tätigkeit im Gruppen- oder Springerdienst und der Tätigkeit als Sprachfachkraft denkbar und auch förderfähig.
Der Bundeszuschuss beträgt pauschal 20.000 Euro pro Jahr und Sprachfachkraft bei 19,5 WAS, zusätzlich werden Sachkosten mit bis zu 5.000 Euro jährlich pro Kraft gefördert. Demnach ergäbe sich künftig für alle in der Anlage genannten Kitas eine Gesamtfördersumme von 225.000 Euro jährlich. Hinzu kommen für 2021 und 2022 ein Digitalisierungs- und Aufholzuschuss von insgesamt 8.400 Euro pro Jahr und Kita.
An Kosten für die Stadt Fürth verbleiben die nicht durch den Bundeszuschuss gedeckten Personalkosten. Entlang der Durchschnittspersonalkostentabelle belaufen sich diese Kosten auf maximal 10.600 jährlich pro Sprachförderkraft. Damit ergeben sich für das Jahr 2022 Personal-mehrkosten von max. 63.600 Euro jährlich zusätzlich zu den bereits beschäftigten Kräften, für 2021 anteilig für die Monate September bis Dezember insgesamt 21.200 Euro.
Das
Bundesprogramm (und damit einhergehend die Beschäftigungsverhältnisse der
Sprachförderkräfte) ist derzeit befristet bis 31.12.2022. Aufgrund der
weiterhin wachsenden Bedeutung dieses seit Jahren bewährten Angebots ist von
einer weiteren Verlängerung der Förderung auszugehen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
21.200 € für
2021 63.600 € für 2022 |
|
nein |
X |
ja |
63.600 € |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
X |
ja |
Hst. 4640.4140 / 6020 |
Budget-Nr. 51250 |
im |
X |
Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Gesamtübersicht Sprach-Kitas