Betreff
Bussonderfahrstreifen mit Radfahrer frei in der Gebhardtstraße - Ergänzungsantrag zu TOP 12
Vorlage
SVA/0269/2021
Aktenzeichen
III/SvA/Vk
Art
Beschlussvorlage - SL

Der Antrag wird abgelehnt.


Mit Ergänzungsantrag vom 26.07.2021 beantragt die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Gebhardtstraße eine Umweltspur mit Freigabe für den Radverkehr bis zur Pickertstraße einzurichten und im weiteren Verlauf bis zur Jakobinenstraße einen Radschutzstreifen zu markieren.

Aus verkehrsrechtlicher Sicht bleiben hierbei die Vorgaben der Regierung von Mittelfranken nicht ausreichend berücksichtigt.

Im Schreiben vom 16.07.2021 führt die Regierung von Mittelfranken aus, dass die Umsetzung des Beschlusses zur „Umweltspur“ aufgrund der mangelnden Verkehrssicherheit für Radfahrende ohne das Einbinden in ein Gesamtkonzept für den gesamten Bereich, das als Planungsauftrag bereits beschlossen wurde, rechtswidrig und fachaufsichtlich zu beanstanden sei.

Durch die Fortführung der Umweltspur ab der Pickertstraße in Form eines Radschutzstreifens wäre die Maßgabe eines Gesamtkonzepts für den gesamten Bereich nicht erfüllt, da die gesicherte Führung des Radverkehrs über den Knotenpunkt Gebhardtstraße/Jakobinenstraße noch immer nicht gegeben wäre.

Insofern lässt sich die Örtlichkeit auch nicht, wie im Ergänzungsantrag dargestellt, mit der Situation im Bereich Würzburger Straße/ Cadolzburger Straße sowie Heilstättenstraße/Am Europakanal vergleichen.

In diesen beiden Fällen wird der Radverkehr nach dem Ende des Bussonderfahrstreifens mit Radverkehrsfreigabe auf einem Radschutzstreifen gesichert über den Knotenpunkt hinweg weitergeführt. 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: