Betreff
Vorlage zur Anfrage der CSU-Stadtratsfraktion vom 22.06.2021 - Internetanbindung
Vorlage
AWS/0118/2021
Art
Beschlussvorlage - SB

 

Bezugnehmend auf die Anfrage der CSU-Stadtratsfraktion vom 22.06.2021 zur Internetanbindung in Fürth lässt sich Folgendes festhalten:

 

Breitbandverfügbarkeit

 

Aufgrund der Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes wird der Breitbandausbau in Deutschland primär durch den eigenwirtschaftlichen Ausbau der Netzbetreiber getragen. Hierzu steht AWS in ständigen Kontakt mit den regional tätigen Netzbetreibern. Diese sind allerdings nicht dazu verpflichtet, den Kommunen Daten über ihre Ausbauplanungen und -tätigkeiten zur Verfügung zu stellen. Aufgrund der starken Dynamik und der Vielzahl der tätigen Anbieter am Telekommunikationsmarkt ist es daher seitens der Kommune nicht möglich, einen umfassenden, aktuellen Überblick über die Ausbauplanungen bzw. -tätigkeiten sowie eingesetzten Technologien in einzelnen Teilen des Stadtgebiets zu erlangen.

Gemäß dem Breitbandatlas des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur stehen in der Stadt Fürth ca. 98% der privaten Haushalte Geschwindigkeiten von bis zu 100 Mbit/s zur Verfügung (Vergleichswert Bayern: ca. 90%; Stand 16.04.2021).

 

Für jede/n Bürgerin und Bürger besteht die Möglichkeit, sich im digitalen Breitbandatlas des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI Breitbandatlas) zu informieren, welche Bandbreite, Technologie und welche Netzbetreiber im Umfeld ihrer Adresse zur Verfügung stehen.

 

Ausbauplanungen und -tätigkeiten

 

Grundsätzlich erfolgt der Breitbandausbau als eigenwirtschaftlicher Ausbau durch die Netzbetreiber. Dies kann durch den geförderten Ausbau im Rahmen von Förderprogrammen des Bundes und der Länder ergänzt werden. Letzteres beantragt und koordiniert die Kommune, wie bspw. die beiden Verfahren zur Förderung von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern gemäß der Breitbandrichtlinie vom 09. Juli 2014 in Fürth.

 

Eine flächendeckende Versorgung mit einem hochleistungsfähigen Netz kann in einer Großstadt wie Fürth in den nächsten Jahren indes nicht gewährleistet werden. Die staatlichen Förderungen inkl. der Ko-finanzierung durch die Kommune, welche sowohl für den Ausbau gewerblicher als auch privater Anschlüsse zur Verfügung stehen müssen, sind für einen flächendeckenden Ausbau im Stadtgebiet Fürth höchstwahrscheinlich nicht ausreichend. Ein begleitender eigenwirtschaftlicher Ausbau durch die Netzbetreiber im Stadtgebiet ist daher unabdingbar. Die Entscheidung, welche Stadtteile eigenwirtschaftlich ausgebaut werden, obliegt dabei jedoch den Netzbetreibern und erfolgt unter der Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeitsaspekten. Letztendlich werden nur Bereiche eigenwirtschaftlich ausgebaut, die für die Netzbetreiber wirtschaftlich sind. Die Kommune selbst besitzt hier nur begrenzte Einflussmöglichkeiten. Derzeit konzentriert sich der eigenwirtschaftliche Breitbandausbau im Stadtgebiet vorwiegend auf die Innenstadt und daran angrenzende Bereiche.

 

Einzelne, verbleibende Bereiche im Stadtgebiet, sog. „graue Flecken“, können dann gegebenenfalls ergänzend mithilfe staatlicher Förderungen erschlossen werden. „Graue Flecken“ beschreiben nach heutigem Standard unterversorgte Gebiete, in denen ein Netzbetreiber Bandbreiten von min. 30 Mbit/s, aber weniger als 100 Mbit/s im Download zur Verfügung stellt und kein eigenwirtschaftlicher Ausbau seitens der Netzbetreiber in den nächsten Jahren geplant ist. Dies umfasst die Versorgung von gewerblichen Bereichen sowie von privaten Haushalten.

 

Um diese potentiell unterversorgten Bereiche im Stadtgebiet Fürth zu identifizieren, ist die Durchführung eines Markterkundungsverfahrens zwingend erforderlich. Hierfür sind Haushaltsmittel i. H. v. 30.000,00 EUR für AWS im Rahmen der Haushaltsberatungen bereitzustellen. Diese werden für den Haushalt 2022 angemeldet. An dieser Stelle sei bereits auf den langen Zeithorizont zwischen dem Beginn der Beteiligung an einem Förderverfahren und der Inbetriebnahme des Netzes hinzuweisen, welcher lt. Herrn Hümmer (Breitbandmanager beim Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Nürnberg) erfahrungsgemäß fünf Jahre betragen kann.

 

Überdies existieren aktuell neben Glasfaserleitungen weitere Breitbandtechnologien für eine schnelle Datenübertragung, wie z.B. aufgerüstete Kabelfernnetze mit Datenraten von bis zu 10 Gbit/s im Download (sog. DOCSIS 3.1) sowie mithilfe von Vectoring bzw. Super-Vectoring aufgerüstete Kupfernetze mit Geschwindigkeiten von bis zu 250 Mbit/s im Downstream.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: