Betreff
Satzung des Beteiligungsgremiums Fürther Jugendrat
Vorlage
JgA/0544/2021
Art
Beschlussvorlage - SB
Untergeordnete Vorlage(n)

Der Ausschuss begrüßt den Entwurf einer Satzung für den Fürther Jugendrat und empfiehlt dem Stadtrat diese zu beschließen und die notwendigen Haushaltsmittel für den Haushalt 2022 einzustellen


„Kinder und Jugendliche sind Expertinnen und Experten in eigener Sache und wollen sich bei allen Themen einbringen, die sie betreffen: Vom Skatepark und Jugendclub über den öffentlichen Nahverkehr und die Stadtplanung bis hin zur Frage wie wir in unserer Gesellschaft zusammenleben. Bundesweit engagieren sich dafür bereits 30.000 junge Menschen in mehr als 500 Kinder- und Jugendparlamenten und knapp 300 Jugendforen“, liest man in einer aktuellen Pressemitteilung des Bundesjugendministeriums.

 

Die Stadt Fürth beabsichtigt die Bildung eines Jugendrats als öffentliche kommunale Einrichtung, um Jugendinteressen und -anliegen konsequenter umzusetzen. Ein Jugendrat ist ein Gremium der Meinungsbildung und des Erfahrungsaustausches auf sozialem, kulturellem, wirtschaftlichem und gesellschaftspolitischem Gebiet. Er hat die Aufgabe, die Interessen junger Menschen in Fürth zu vertreten und arbeitet überparteilich, konfessionsungebunden und verbandsunabhängig. Er ist ein Forum echter Beteiligung von jungen Menschen. Er dient der politischen Bildung hin zu demokratischen Werten und trägt zur Demokratieerziehung bei.

Die Verwaltung wurde beauftragt, Vorschläge für die Jugendbeteiligung aufzuzeigen und deren Auswirkungen für den Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten auszuarbeiten. Der Entwurf einer Satzung für ein Beteiligungsgremium Fürther Jugendrat liegt dieser Vorlage bei. Der Stadtrat erhält eine gesonderte Beschlussvorlage.

 

 

 

Der Fürther Jugendrat:

 

Die Tatsache, dass Jugendliche erst ab 18 Jahren wahlberechtigt sind und sie somit zunächst keine relevante Wählergruppe darstellen, ist das Kernargument für die Einrichtung einer demokratischen Vertretung von jungen Menschen. Aus ihrer Sicht erweitert es die Partizipationsmöglichkeiten in der Stadt. Für den Stadtrat eröffnet eine demokratisch legitimierte und institutionalisierte Jugendvertretung die Möglichkeit, besser auf die Interessen der Jugendlichen und damit auch der zukünftigen Wählerinnen und Wähler einzugehen.

Wichtig ist es, dass die gewählten Jugendvertreterinnen und -vertreter im Beteiligungsgremium dem realen Abbild der soziokulturellen Zusammensetzung der Jugendlichen in der Stadtgesellschaft entsprechen. Zeitgemäße politische Bildung darf weder von familiären oder sozialen Voraussetzungen abhängen. Sie bedeutet Mitsprache für junge Menschen in den sie betreffenden Lebensbereichen und nicht nur die Vermittlung des Gefühls (nur) gehört zu werden. Jugendorganisationen von Parteien, Schülermitverwaltungen und die Mitgliedsorganisationen des Stadtjugendring Fürth leisten einen wichtigen Beitrag zur politischen Bildung. Gesellschaftlich relevant ist jedoch auch, dass sich Jugendliche, die nicht in einer Partei sind oder sich anderweitig engagieren, sich mit ihrer politischen Meinung differenziert auseinandersetzen und durch Angebote politischer Bildung erreicht werden können.

 

Zusammensetzung und Satzung des Gremiums:

 

Der Jugendrat besteht aus 15 Personen in einem Alter zwischen 12 und 21 Jahren. Sie sind durch eine offizielle Wahl legitimiert. Den gewählten Mitgliedern stehen mit der bzw. dem Kommunalen Jugendpfleger/in und dem ersten Vorstand des Stadtjugendrings zwei beratende Mitglieder zur Seite.

Der zugrundeliegende Satzungsentwurf wurde vom Rechtsamt überprüft und liegt als Anlage bei.

 

Personalbedarf:

 

Die Erfahrungen aus vielen Kommunen zeigen, dass solche Beteiligungsgremien erfolgreich sind, wenn die gewählten Jugendlichen von administrativen und organisatorischen Aufgaben entlastet werden, da sie nur ehrenamtlich tätig sein können. Eine gute fachliche Begleitung und Unterstützung durch eine pädagogische Fachkraft des Jugendamtes sind dafür unumgänglich. Viele neue Aufgaben sind zu bewältigen, wie z.B. die Bekanntmachung des Gremiums und die Organisation der Wahl, die Vor- und Nachbereitung der Sitzungen, die Kommunikation mit der Öffentlichkeit, der Politik und der städtischen Verwaltung. Hierfür ist eine zusätzliche Stelle in Vollzeit zwingend notwendig.

 

Die Wahl des Fürther Jugendrates:

Alle zwei Jahre wird ein neuer Jugendrat gewählt, erstmalig soll dies im 4. Quartal 2022 geschehen. Die Wahl findet im Hybridformat, also einer Mischung aus analogem Wahlverfahren vor Ort und der Nutzung digitaler Tools statt. Dies erleichtert zum einen die Durchführung und kommt zum anderen der Lebenswelt junger Menschen entgegen. Für die genaue Durchführung ist noch abzustimmen was das „Wahl-Tool“ explizit leisten muss bzw. welche Funktionen gebraucht werden. Dies wird bei anderen Kommunen noch erfragt und ist eine weitere Aufgabe der pädagogischen Fachkraft im Vorfeld der Umsetzung.

In Zusammenarbeit mit den Fürther Schulen können durch „Echt Fürth“ grundsätzlich alle wahlberechtigten jungen Menschen erreicht werden. Hierzu sollte es in einem festgelegten Zeitraum Wahllokale an jeder teilnehmenden Schule geben und klassenweise gewählt werden. Die Unterstützung durch die Schulleitungen und Lehrkräfte ist dabei Voraussetzung.[1] Vor Ort kann an Ständen z.B. in der Aula, im Schülercafè oder am Pausenhof, eine digitale Stimmabgabe erfolgen.

Die benötigte Infrastruktur und der personelle Aufwand zur Betreuung der Wahl kann vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien/ der Abteilung Jugendarbeit und dem Stadtjungendring erbracht werden.

 

Zeitlicher Ablauf:

Geplant ist beim Jugendforum am 17. März 2022 die Etablierung eines Fürther Jugendrates anzukündigen. Aufgabe der neuen Vollzeit-Stelle ist es im Rahmen von „Echt Fürth“ eine (Online-) Kampagne zur Bewerbung der Wahl und des Jugendgremiums bis zum Sommer 2022 vorzubereiten. Im neuen Schuljahr startet dann die Suche nach Kandidatinnen und Kandidaten für den Jugendrat. Die Bewerberinnen und Bewerber werden von der pädagogischen Fachkraft auf den Wahlkampf vorbereitet. Dieser wird z.B. über Plakate und Flyer in Schulen, Jugendhäusern, Verbänden und Vereinen geführt und durch einen von „Echt Fürth“ erstellten „Social Media“ Auftritt und durch Online-Steckbriefen auf der Homepage abgerundet.

Nach der Wahl an den Schulen (s.o.) gehen die gewählten Vertreterinnen und Vertreter in Klausur. Sie beschließen die vorbereitete Geschäftsordnung und besetzen - wie in der Satzung festgelegt- die Ämter des Jungendgremiums und stellen sich dann beim kommenden Jugendforum 2023 den Teilnehmerinnen und Teilnehmern (und den Vertretern aus Verwaltung und Politik) vor. Die im Jugendforum erarbeiteten Anliegen bilden die erste inhaltliche Agenda für den Jugendrat.

 

Kostenkalkulation:

 

Sachkosten:

 

Zweck:

Kosten

Jugendrat

Jährlich:

Kosten

Wahl:

zweijährig

Durchschnitt

jährliche Kosten

Marketing für Bewerbung Wahl, Erstellung Homepage, Social Media etc.

 

 1.500 Euro

   750 Euro

Kosten für Wahlkampf

 

 3.000 Euro

 1.500 Euro

Digitales Tool für Wahl

(laut Recherche)

 

15.000 Euro

 7.500 Euro

Budget für Aktionen

(Bereits vorhanden)

 5.000 Euro

 

 5.000 Euro

Sitzungsgeld (5 Sitzungen,15 Personen, 35 Euro pro Person)

 2.625 Euro

 

 2.625 Euro

Pädagogisches Budget für die Fachkraft

 6.000 Euro

 

 3.000 Euro

Gesamt

13.625 Euro

19.500 Euro

20.375Euro

 

 

Personalkosten:

 

Päd. Fachkraft Vollzeit- Stelle

72.600 Euro

 

72.600 Euro

 

Durchschnittlich ergeben sich durch den Jugendrat Kosten in Höhe von jährlich 92.975 Euro. Die Bereitstellung der, für den Jugendrat nötigen personellen und finanziellen Ressourcen wird von der Verwaltung und dem Stadtjugendring Fürth als Grundvoraussetzung für die Umsetzung des Vorhabens gesehen.

 



[1] Eine inhaltliche Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler im Unterricht wäre auch im Sinne der politischen Bildung wünschenswert.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

siehe Sachverhalt

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Satzungsentwurf

Rolle und Aufgaben der pädagogischen Fachkraft