Der Ausschuss begrüßt den Entwurf einer Satzung für den Fürther Jugendrat und empfiehlt dem Stadtrat diese zu beschließen und die notwendigen Haushaltsmittel für den Haushalt 2022 einzustellen
„Kinder und Jugendliche sind Expertinnen und Experten in eigener Sache und wollen sich bei allen Themen einbringen, die sie betreffen: Vom Skatepark und Jugendclub über den öffentlichen Nahverkehr und die Stadtplanung bis hin zur Frage wie wir in unserer Gesellschaft zusammenleben. Bundesweit engagieren sich dafür bereits 30.000 junge Menschen in mehr als 500 Kinder- und Jugendparlamenten und knapp 300 Jugendforen“, liest man in einer aktuellen Pressemitteilung des Bundesjugendministeriums.
Die Stadt Fürth beabsichtigt
die Bildung eines Jugendrats als öffentliche kommunale Einrichtung, um
Jugendinteressen und -anliegen konsequenter umzusetzen. Ein Jugendrat ist ein
Gremium der Meinungsbildung und des Erfahrungsaustausches auf sozialem,
kulturellem, wirtschaftlichem und gesellschaftspolitischem Gebiet. Er hat die
Aufgabe, die Interessen junger Menschen in Fürth zu vertreten und arbeitet
überparteilich, konfessionsungebunden und verbandsunabhängig. Er ist ein Forum echter Beteiligung von jungen Menschen. Er
dient der politischen Bildung hin zu demokratischen Werten und trägt zur
Demokratieerziehung bei.
Die Verwaltung wurde
beauftragt, Vorschläge für die Jugendbeteiligung aufzuzeigen und deren
Auswirkungen für den Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten
auszuarbeiten. Der Entwurf einer Satzung für ein
Beteiligungsgremium Fürther Jugendrat liegt dieser Vorlage bei. Der Stadtrat
erhält eine gesonderte Beschlussvorlage.
Der Fürther
Jugendrat:
Die Tatsache, dass Jugendliche erst ab 18 Jahren wahlberechtigt sind und sie somit zunächst keine relevante Wählergruppe darstellen, ist das Kernargument für die Einrichtung einer demokratischen Vertretung von jungen Menschen. Aus ihrer Sicht erweitert es die Partizipationsmöglichkeiten in der Stadt. Für den Stadtrat eröffnet eine demokratisch legitimierte und institutionalisierte Jugendvertretung die Möglichkeit, besser auf die Interessen der Jugendlichen und damit auch der zukünftigen Wählerinnen und Wähler einzugehen.
Wichtig ist es, dass die gewählten Jugendvertreterinnen und -vertreter im Beteiligungsgremium dem realen Abbild der soziokulturellen Zusammensetzung der Jugendlichen in der Stadtgesellschaft entsprechen. Zeitgemäße politische Bildung darf weder von familiären oder sozialen Voraussetzungen abhängen. Sie bedeutet Mitsprache für junge Menschen in den sie betreffenden Lebensbereichen und nicht nur die Vermittlung des Gefühls (nur) gehört zu werden. Jugendorganisationen von Parteien, Schülermitverwaltungen und die Mitgliedsorganisationen des Stadtjugendring Fürth leisten einen wichtigen Beitrag zur politischen Bildung. Gesellschaftlich relevant ist jedoch auch, dass sich Jugendliche, die nicht in einer Partei sind oder sich anderweitig engagieren, sich mit ihrer politischen Meinung differenziert auseinandersetzen und durch Angebote politischer Bildung erreicht werden können.
Zusammensetzung und Satzung des Gremiums:
Der Jugendrat besteht aus 15 Personen in einem Alter
zwischen 12 und 21 Jahren. Sie sind durch eine offizielle Wahl legitimiert. Den
gewählten Mitgliedern stehen mit der bzw. dem Kommunalen Jugendpfleger/in und
dem ersten Vorstand des Stadtjugendrings zwei beratende Mitglieder zur Seite.
Der zugrundeliegende
Satzungsentwurf wurde vom Rechtsamt überprüft und liegt als Anlage bei.
Personalbedarf:
Die Erfahrungen aus vielen Kommunen zeigen, dass solche
Beteiligungsgremien erfolgreich sind, wenn die gewählten Jugendlichen von
administrativen und organisatorischen Aufgaben entlastet werden, da sie nur
ehrenamtlich tätig sein können. Eine gute fachliche Begleitung und
Unterstützung durch eine pädagogische Fachkraft des Jugendamtes sind dafür
unumgänglich. Viele neue Aufgaben sind zu bewältigen, wie z.B. die
Bekanntmachung des Gremiums und die Organisation der Wahl, die Vor- und
Nachbereitung der Sitzungen, die Kommunikation mit der Öffentlichkeit, der
Politik und der städtischen Verwaltung. Hierfür ist eine zusätzliche Stelle in
Vollzeit zwingend notwendig.
Die Wahl
des Fürther Jugendrates:
Alle zwei
Jahre wird ein neuer Jugendrat gewählt, erstmalig soll dies im 4. Quartal 2022
geschehen. Die Wahl findet im Hybridformat, also einer Mischung aus analogem Wahlverfahren vor Ort und der Nutzung digitaler Tools
statt. Dies erleichtert zum einen die Durchführung und kommt zum anderen der
Lebenswelt junger Menschen entgegen. Für die genaue Durchführung ist noch
abzustimmen was das „Wahl-Tool“ explizit leisten muss bzw. welche Funktionen
gebraucht werden. Dies wird bei anderen Kommunen noch erfragt und ist eine
weitere Aufgabe der pädagogischen Fachkraft im Vorfeld der Umsetzung.
In
Zusammenarbeit mit den Fürther Schulen können durch „Echt Fürth“ grundsätzlich
alle wahlberechtigten jungen Menschen erreicht werden. Hierzu sollte es in
einem festgelegten Zeitraum Wahllokale an jeder teilnehmenden Schule geben und
klassenweise gewählt werden. Die Unterstützung durch die Schulleitungen und
Lehrkräfte ist dabei Voraussetzung.[1] Vor
Ort kann an Ständen z.B. in der Aula, im Schülercafè oder am Pausenhof, eine
digitale Stimmabgabe erfolgen.
Die benötigte Infrastruktur und
der personelle Aufwand zur Betreuung der Wahl kann vom Amt für Kinder,
Jugendliche und Familien/ der Abteilung Jugendarbeit und dem Stadtjungendring
erbracht werden.
Zeitlicher Ablauf:
Geplant ist beim Jugendforum am 17. März 2022 die Etablierung eines Fürther Jugendrates anzukündigen. Aufgabe der neuen Vollzeit-Stelle ist es im Rahmen von „Echt Fürth“ eine (Online-) Kampagne zur Bewerbung der Wahl und des Jugendgremiums bis zum Sommer 2022 vorzubereiten. Im neuen Schuljahr startet dann die Suche nach Kandidatinnen und Kandidaten für den Jugendrat. Die Bewerberinnen und Bewerber werden von der pädagogischen Fachkraft auf den Wahlkampf vorbereitet. Dieser wird z.B. über Plakate und Flyer in Schulen, Jugendhäusern, Verbänden und Vereinen geführt und durch einen von „Echt Fürth“ erstellten „Social Media“ Auftritt und durch Online-Steckbriefen auf der Homepage abgerundet.
Nach der Wahl an den Schulen (s.o.) gehen die gewählten Vertreterinnen und Vertreter in Klausur. Sie beschließen die vorbereitete Geschäftsordnung und besetzen - wie in der Satzung festgelegt- die Ämter des Jungendgremiums und stellen sich dann beim kommenden Jugendforum 2023 den Teilnehmerinnen und Teilnehmern (und den Vertretern aus Verwaltung und Politik) vor. Die im Jugendforum erarbeiteten Anliegen bilden die erste inhaltliche Agenda für den Jugendrat.
Kostenkalkulation:
Sachkosten:
Zweck: |
Kosten Jugendrat Jährlich: |
Kosten Wahl: zweijährig |
Durchschnitt jährliche Kosten |
Marketing für
Bewerbung Wahl, Erstellung Homepage, Social Media etc. |
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1.500 Euro |
750 Euro |
Kosten für Wahlkampf |
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3.000 Euro |
1.500 Euro |
Digitales Tool für
Wahl (laut Recherche) |
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15.000 Euro |
7.500 Euro |
Budget für Aktionen (Bereits vorhanden) |
5.000 Euro |
|
5.000 Euro |
Sitzungsgeld (5
Sitzungen,15 Personen, 35 Euro pro Person) |
2.625 Euro |
|
2.625 Euro |
Pädagogisches Budget
für die Fachkraft |
6.000 Euro |
|
3.000 Euro |
Gesamt |
13.625 Euro |
19.500 Euro |
20.375Euro |
Personalkosten:
Päd. Fachkraft Vollzeit-
Stelle |
72.600 Euro |
|
72.600 Euro |
Durchschnittlich
ergeben sich durch den Jugendrat Kosten in Höhe von jährlich 92.975 Euro. Die
Bereitstellung der, für den Jugendrat nötigen personellen und finanziellen
Ressourcen wird von der Verwaltung und dem Stadtjugendring Fürth als
Grundvoraussetzung für die Umsetzung des Vorhabens gesehen.
[1] Eine inhaltliche Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler im Unterricht wäre auch im Sinne der politischen Bildung wünschenswert.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
siehe Sachverhalt |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Satzungsentwurf
Rolle und Aufgaben der pädagogischen Fachkraft