1.    Der Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt, der Stadtrat beschließt die Beauftragung der Verwaltung mit der Umsetzung des als Anlage beigefügten Sirenennetzkonzepts für die Stadt Fürth. Die dafür zusätzlich benötigten Haushaltsmittel sind im Haushalt 2022 bereit zu stellen. Im Zuge der Vergabe der Errichtung der Sirenenstandorte ist gleichzeitig ein Wartungsvertrag auf 10 Jahre bei jährlicher Wartung mit der Firma abzuschließen, die den Auftrag zur Errichtung der Sirenen erhält.

 

2.    Der Finanz-und Verwaltungsausschuss empfiehlt, der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, alle Möglichkeiten der Förderung der Sirenen über die Förderprogramme des Bundes und des Landes in Anspruch zu nehmen. Dabei ist im Falle einer Auswahlmöglichkeit zwischen mehreren Förderprogrammen die jeweils für die Stadt Fürth günstigste Förderoption in Anspruch zu nehmen.

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3.    Der Finanz-und Verwaltungsausschuss bzw. der Stadtrat nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung für die Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahmen dem bisher beauftragten Ingenieurbüro als weitere Leistungen die „Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe“ und dann im weiteren Fortgang die „Bauoberleitung“ und „Objektbetreuung“ stufenweise übertragen wird.

 


Die Verwaltung hat seit Juni 2020 gemeinsam mit einem Ingenieurbüro unter Einbindung der Freiwilligen Feuerwehren für das Stadtgebiet Fürth ein neues Sirenenstandortnetz geplant. Im Amt für Brand- und Katastrophenschutz wurde für die Planungsphase eine eigene Projektbegleitung eingerichtet.

 

1.    Inhalt des Konzepts

Die Situation der bisher nicht zufriedenstellenden Beschallung des Stadtgebietes (vgl. Anlage 1) wird sich mit dem nun zur Beschlussfassung vorgelegten Sirenenkonzept grundlegend ändern.

Zukünftig ermöglichen die neuen Sirenen mit trichterförmig ausgerichteten Lautsprecherhörnern an 46 Standorten eine hohe Schallabdeckung des Stadtgebietes. Die Standorte der Sirenen wurden so gewählt, dass zukünftig eine nahezu flächendeckende Beschallung des Stadtgebietes möglich sein wird (vgl. Anlagen 2 - 4). Für weitere Einzelheiten darf auf das beigefügte Sirenennetzkonzept (vgl. Anlage 0) verwiesen werden.

Die Sirenen bieten große einsatztaktische Vorteile. Sie können dank des neuen flächendeckenden Beschallungsplans zukünftig in verschiedenen Einsatzkonstellationen zur Warnung der Bevölkerung und bzw. oder zur Alarmierung der Einsatzkräfte, insbesondere denen der Freiwilligen Feuerwehren im Stadtgebiet, ausgelöst werden.

Es stehen dabei folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

-          Jede Sirene wird einzeln ausgelöst oder

-          alle Sirenen werden auf einmal ausgelöst oder

-          Sirenen werden gruppenweise nach Stadtteilen ausgelöst oder

-          Sirenen werden nach vordefinierten Einsatzstichworten ausgelöst oder

-          Sirenen werden in jedem Einsatzfall durch die Einsatzleitung lageabhängig ausgelöst.

Eine ständige Überwachung der Funktionsfähigkeit der Sirenen ist dabei sehr wichtig. Die Ausfallsicherheit der Sirenen wird zukünftig, anders als bisher, rund um die Uhr gewährleistet werden können. Ein extra geplantes Überwachungssystem wird über das GSM-Netz Störungen an der Funktionsfähigkeit der Sirenen an die Leistelle und an das Amt für Brand- und Katastrophenschutz melden und so ermöglichen, die Sirene unverzüglich wieder betriebsbereit zu machen.

Insgesamt setzt die Stadt Fürth auf einen Mix moderner Warnmittel, um das jeweils optimale Warnmittel lageangemessen auswählen zu können: Sirenen, Rundfunkdurchsagen, Lautsprecherdurchsagen per Fahrzeug sowie die Warnapp NINA. Die Stadt Fürth wird insbesondere mit dem neuen Sirenennetz im Hinblick auf eine effektive Warnung und Alarmierung sehr gut aufgestellt sein.

 

2.    Finanzierung

Auf der Grundlage der Kostenschätzung des Ingenieurbüros (vgl. S. 82 des Sirenenkonzeptes – Anlage 0) stellt sich die Finanzierung wie folgt dar:

In der mittelfristigen Finanzplanung stehen für 2022 zur Verfügung:                657.500,00 €

davon entfallen auf die Planungsleistung:                                                           87.405,50 €

Investitionsmittel werden für 2022 benötigt:                                                          793.837,10 €

hinzu kommt die Planungsleistung (s.o.):                                                            87.405,50 €

Benötigt werden insgesamt für die Sirenenerrichtung für 2022 folglich:            881.242,60 €

Im Haushalt 2022 sind daher noch bereit zu stellen:                                         223.742,60 €

Erwartet werden dazu Fördereinnahmen von voraussichtlich:                          635.600,00 €   

Eigenanteil der Stadt Fürth nach Abzug der erwarteten Fördersumme:            245.642,60 €

 

 

3.    Wartung der Sirenen:

Im Zuge der Vergabe der Errichtung der Sirenenstandorte ist beabsichtigt, zugleich einen Wartungsvertrag auf 10 Jahre mit der Firma abzuschließen, die den Auftrag zur Errichtung der Sirenen erhält.

 

Kalkulierte Wartungskosten insgesamt für 2023 – 2032:                                   ca.100.000,00 € 

davon jährliche Wartungskosten für je 46 Sirenen:                                             ca. 10.000,00 €          

 

Die Haushaltsmittel für die jährliche Wartung sind im Budget des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz bereit zu stellen.

 

4.    Erwartete Förderung:

Das am 13.07.2021 bekannt gegebene Förderprogramm des Bundes gibt Festbeträge vor, die eine hohe Förderung erwarten lassen:

Dachsirenen werden vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe mit 10.850,00 €, Mastsirenen mit 17.350,00 € gefördert.

 

Die Stadt Fürth kann daher für die 25 Dachsirenen 271.250,00 € und für 21 Mastsirenen 364.350,00 € Förderung erwarten. Insgesamt ergäbe dies eine Fördersumme von 635.600,00 €. Das Förderprogramm setzt die Betriebsbereitschaft der Sirenen bis 31.12.2022 voraus.

 

Die bayer. Staatsregierung hat mit Pressemitteilung vom 27.07.2021 angekündigt, ein eigenes Landes-Sirenenförderprogramm aufzulegen, das auf das vorhandene Bundesprogramm aufsetzt. Nähere Einzelheiten sind bislang allerdings nicht bekannt.

 

 

 

5.    Weitere Beauftragung des Planungsbüros:

Für die Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme wird nach der Zustimmung des Stadtrates zu dem Sirenenkonzept dem bisher beauftragten Ingenieurbüro als weitere Leistungen die „Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe“ und dann im weiteren Fortgang die „Bauoberleitung“ und „Objektbetreuung“ stufenweise von der Verwaltung übertragen. Die Haushaltsmittel dafür stehen zur Verfügung. Die Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro erwies sich bisher als sehr zielführend und ist fachlich unverzichtbar.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten 2023 - ff

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

881.242,60

 

nein

x

ja

10.000,00

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

x

ja

Hst. 657.50000     

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

x

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anlage 0: Sirenennetzkonzept Stadt Fürth (nichtöffentlich)

Anlage 1: Lageplan Sirenennetz Stadt Fürth mit Beschallungsradien - Bestand

Anlage 2: Lageplan Sirenennetz Stadt Fürth mit Beschallungsradien - Planung

Anlage 3: Flächenübersicht beschallte Gesamtfläche

Anlage 4: Flächenübersicht beschallte Bebauungsfläche