Der Erhöhung des Mietzuschusses Mehrgenerationenhaus/Mütterzentrum für das Projekt Rosengarten wird zugestimmt.
Das Mütterzentrum/Mehrgenerationenhaus beantragt mit Schreiben vom 01.09.2021 die Erhöhung des Mietzuschusses nach Umzug in das neue Familienhaus „Rosengarten“.
Die Stadt Fürth leistet seit 2001 pro Jahr einen fiktiven Mietzuschuss in Höhe von 46.860 €. Dieser Zuschussbetrag wird von GWF als Mieteinnahme bisher gegengerechnet, da das Haus sich im Eigentum der Stadt Fürth befindet. Die Mietkosten im Rosengarten werden höher sein und in voller Höhe anfallen, so dass eine entsprechende Aufstockung der Haushaltsmittel notwendig wird.
Die
Zuschusszusage erfolgt unter dem Vorbehalt der Einsichtnahme in den noch zu
schließenden Mietvertrag. Angaben zur Mietfläche, Mietzins und Nebenkosten sind
durch Einsichtnahme zu verifizieren.
Die
endgültige Zuschusshöhe wird erst nach Ablauf des ersten Betriebsjahres
festgesetzt.
Ein evtl.
Zuschuss aus dem Betrieb der Kita rechnet auf den Zuschuss Mütterzentrum/MGH
an.
Nach aktuellem
Sachstand bleibt das Impfzentrum voraussichtlich bis 31.03.2022 im Rosengarten
in Betrieb. Nach einer Umbauphase von mindestens 3 Monaten wird mit ersten
Mietzahlungen ab dem 3. Quartal 2022 gerechnet. Der Haushaltsansatz für das
kommende Jahr 2022 wurde entsprechend kalkuliert und beträgt 44.400 €. Der neue
Zuschussbetrag 2023 beträgt dann 88.700 € p.a. (nach heutigem Stand der Miet-
und Nebenkosten).
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
Siehe Sachverhalt |
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nein |
x |
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
x |
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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