Betreff
Mütterzentrum/Mehrgenerationenhaus für das Projekt Rosengarten - Erhöhung des Mietzuschusses
Vorlage
JgA/0545/2021
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Erhöhung des Mietzuschusses Mehrgenerationenhaus/Mütterzentrum für das Projekt Rosengarten wird zugestimmt.


Das Mütterzentrum/Mehrgenerationenhaus beantragt mit Schreiben vom 01.09.2021 die Erhöhung des Mietzuschusses nach Umzug in das neue Familienhaus „Rosengarten“.

 

Die Stadt Fürth leistet seit 2001 pro Jahr einen fiktiven Mietzuschuss in Höhe von 46.860 €. Dieser Zuschussbetrag wird von GWF als Mieteinnahme bisher gegengerechnet, da das Haus sich im Eigentum der Stadt Fürth befindet. Die Mietkosten im Rosengarten werden höher sein und in voller Höhe anfallen, so dass eine entsprechende Aufstockung der Haushaltsmittel notwendig wird.

 

Die Zuschusszusage erfolgt unter dem Vorbehalt der Einsichtnahme in den noch zu schließenden Mietvertrag. Angaben zur Mietfläche, Mietzins und Nebenkosten sind durch Einsichtnahme zu verifizieren.

 

Die endgültige Zuschusshöhe wird erst nach Ablauf des ersten Betriebsjahres festgesetzt.

 

Ein evtl. Zuschuss aus dem Betrieb der Kita rechnet auf den Zuschuss Mütterzentrum/MGH an.

 

Nach aktuellem Sachstand bleibt das Impfzentrum voraussichtlich bis 31.03.2022 im Rosengarten in Betrieb. Nach einer Umbauphase von mindestens 3 Monaten wird mit ersten Mietzahlungen ab dem 3. Quartal 2022 gerechnet. Der Haushaltsansatz für das kommende Jahr 2022 wurde entsprechend kalkuliert und beträgt 44.400 €. Der neue Zuschussbetrag 2023 beträgt dann 88.700 € p.a. (nach heutigem Stand der Miet- und Nebenkosten).

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

Siehe Sachverhalt

 

nein

x

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

x

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


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