Der Umweltausschuss empfiehlt, der Stadtrat beschließt die Änderungen der Satzung über die städtische Abfallwirtschaft, der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen der städtischen Abfallwirtschaft sowie die Betriebsordnungen für die Recyclinghöfe Atzenhof und Süd sowie den Kompostplatz Burgfarrnbach einschließlich Anhängen gemäß Anlagen.
I. Die
Müllgebühren wurden für den Zeitraum 2022 – 2024 neu kalkuliert. Als Folge der
sich ergebenden Gebührenänderung ist die Satzung
für die Erhebung von Gebühren für Leistungen der städtischen Abfallwirtschaft
anzupassen. Gleichzeitig wurden auch die Regelungen der Abfallwirtschaftssatzung und der Betriebsordnungen der Anlagen überprüft und notwendige Änderungen
ausgemacht.
Die vorgesehenen Änderungen zu den
Satzungen und Betriebsordnungen können den Synopsen (Anlage) entnommen werden.
Wesentliche Änderungen:
Abfallwirtschaftssatzung:
·
Das Einsammeln wilden
Mülls und die Reinigung rund um die öffentlichen Papierkörbe wird seit Jahren
durch die Abfallwirtschaft finanziert. Eine gesetzliche Pflicht zum Einsammeln
wilden Mülls besteht dazu. Die Aufgabe wird nun auch in der Satzung genannt.
·
Das Amt für Abfallwirtschaft wurde vom Stadtrat
mit der Sammlung von Altspeiseöl als separate Fraktion beauftragt. Regelungen
dazu wurden mit aufgenommen.
·
Eine mobile Schadstoffsammlung findet nicht
mehr statt. Die Regelungen der Satzung können entfallen.
·
Die Erddeponie Burgfarrnbach wird im Herbst
2021 geschlossen. Die Regelungen der Satzung können entfallen.
·
Der Verstoß gegen die Vorgabe des § 8 Abs. 3,
bei Veranstaltungen auf städtischen Grundstücken Speisen und Getränke nur in
pfandpflichtigen, wiederverwertbaren Verpackungen auszugeben, war bisher nicht
als Ordnungswidrigkeit sanktionier bar. In Hinblick auf das künftige
Abfallkonzept bei Veranstaltungen soll diese Möglichkeit geschaffen werden. §
24 wurde entsprechend formuliert.
·
Auf Anregung des Rechnungsprüfungsamtes und des
Rechtsamtes wurde die Höchstgrenze für die Bußgelder auf die nach Art. 24 Abs.
2 Satz 2 der Bayerischen Gemeindeordnung max. mögliche Summe von 2.500 € angehoben.
·
Verschiedene Anpassungen der Formulierungen
aufgrund geänderter Rechtsgrundlagen oder Gegebenheiten.
Satzung
für die Erhebung von Gebühren für Leistungen der städtischen Abfallwirtschaft
·
Aktualisierung der Gebührensätze aufgrund der
Gebührenkalkulation für den Zeitraum 2022 – 2024.
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Formulierung beim Gebührenmaßstab.
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Die Erddeponie Burgfarrnbach wird im Herbst
2021 geschlossen. Die Regelungen der Satzung können entfallen.
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Fälligkeitsregelung der Nach- und
Sonderleerungen waren bisher nicht in der Satzung verankert und wurden ergänzt.
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Allgemeine Fehler- und Formatkorrektur.
Betriebsordnungen
für die Benutzung der Recyclinghöfe und des Kompostplatzes
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Änderung der konkreten Öffnungszeiten in
Regelöffnungszeiten, um bei Änderungen im Betriebsablauf flexibel reagieren zu
können.
·
Anpassung der Entgelte an das Gebührenniveau
der Abfallwirtschaft.
·
Preisstaffel am Kompostplatz angepasst. Mit der
Erhöhung des Kompostpreises (15 mm) für Großabnehmer auf 6 €/m³ wird den
erhöhten Kosten bei der Herstellung dieser Ware Rechnung getragen.
·
Kleinere Anpassungen aufgrund geänderter
Gegebenheiten.
Das
Rechnungsprüfungsamt sowie das Rechtsamt wurden beteiligt. Die Anmerkungen und
Änderungsvorschläge wurden in den vorgelegten Satzungen und Betriebsordnungen
berücksichtigt.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
Gebührenhaushalt € |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Synopsen zur Änderung der
Satzung über die städtische Abfallwirtschaft - Abfallwirtschaftssatzung,
Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen der städtischen Abfallwirtschaft,
Betriebsordnung für die Benutzung des Recyclinghofs Atzenhof,
Betriebsordnung für die Benutzung des Recyclinghofs Süd,
Betriebsordnung für die Benutzung des Kompostplatzes Burgfarrnbach.