Der Umweltausschuss empfiehlt, der Stadtrat beschließt die Änderungen der Satzung über die städtische Abfallwirtschaft, der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen der städtischen Abfallwirtschaft sowie die Betriebsordnungen für die Recyclinghöfe Atzenhof und Süd sowie den Kompostplatz Burgfarrnbach einschließlich Anhängen gemäß Anlagen.


I.   Die Müllgebühren wurden für den Zeitraum 2022 – 2024 neu kalkuliert. Als Folge der sich ergebenden Gebührenänderung ist die Satzung für die Erhebung von Gebühren für Leistungen der städtischen Abfallwirtschaft anzupassen. Gleichzeitig wurden auch die Regelungen der Abfallwirtschaftssatzung und der Betriebsordnungen der Anlagen überprüft und notwendige Änderungen ausgemacht.

Die vorgesehenen Änderungen zu den Satzungen und Betriebsordnungen können den Synopsen (Anlage) entnommen werden. Wesentliche Änderungen:

Abfallwirtschaftssatzung:

·        Das Einsammeln wilden Mülls und die Reinigung rund um die öffentlichen Papierkörbe wird seit Jahren durch die Abfallwirtschaft finanziert. Eine gesetzliche Pflicht zum Einsammeln wilden Mülls besteht dazu. Die Aufgabe wird nun auch in der Satzung genannt.

·         Das Amt für Abfallwirtschaft wurde vom Stadtrat mit der Sammlung von Altspeiseöl als separate Fraktion beauftragt. Regelungen dazu wurden mit aufgenommen.

·         Eine mobile Schadstoffsammlung findet nicht mehr statt. Die Regelungen der Satzung können entfallen.

·         Die Erddeponie Burgfarrnbach wird im Herbst 2021 geschlossen. Die Regelungen der Satzung können entfallen.

·         Der Verstoß gegen die Vorgabe des § 8 Abs. 3, bei Veranstaltungen auf städtischen Grundstücken Speisen und Getränke nur in pfandpflichtigen, wiederverwertbaren Verpackungen auszugeben, war bisher nicht als Ordnungswidrigkeit sanktionier bar. In Hinblick auf das künftige Abfallkonzept bei Veranstaltungen soll diese Möglichkeit geschaffen werden. § 24 wurde entsprechend formuliert.

·         Auf Anregung des Rechnungsprüfungsamtes und des Rechtsamtes wurde die Höchstgrenze für die Bußgelder auf die nach Art. 24 Abs. 2 Satz 2 der Bayerischen Gemeindeordnung max. mögliche Summe von 2.500 € angehoben.

·         Verschiedene Anpassungen der Formulierungen aufgrund geänderter Rechtsgrundlagen oder Gegebenheiten.

 

Satzung für die Erhebung von Gebühren für Leistungen der städtischen Abfallwirtschaft

·         Aktualisierung der Gebührensätze aufgrund der Gebührenkalkulation für den Zeitraum 2022 – 2024.

·         Formulierung beim Gebührenmaßstab.

·         Die Erddeponie Burgfarrnbach wird im Herbst 2021 geschlossen. Die Regelungen der Satzung können entfallen.

·         Fälligkeitsregelung der Nach- und Sonderleerungen waren bisher nicht in der Satzung verankert und wurden ergänzt.

·         Allgemeine Fehler- und Formatkorrektur.

 

Betriebsordnungen für die Benutzung der Recyclinghöfe und des Kompostplatzes

·         Änderung der konkreten Öffnungszeiten in Regelöffnungszeiten, um bei Änderungen im Betriebsablauf flexibel reagieren zu können.

·         Anpassung der Entgelte an das Gebührenniveau der Abfallwirtschaft.

·         Preisstaffel am Kompostplatz angepasst. Mit der Erhöhung des Kompostpreises (15 mm) für Großabnehmer auf 6 €/m³ wird den erhöhten Kosten bei der Herstellung dieser Ware Rechnung getragen.

·         Kleinere Anpassungen aufgrund geänderter Gegebenheiten.

 

Das Rechnungsprüfungsamt sowie das Rechtsamt wurden beteiligt. Die Anmerkungen und Änderungsvorschläge wurden in den vorgelegten Satzungen und Betriebsordnungen berücksichtigt.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

Gebührenhaushalt

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Synopsen zur Änderung der

Satzung über die städtische Abfallwirtschaft - Abfallwirtschaftssatzung,

Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen der städtischen Abfallwirtschaft,

Betriebsordnung für die Benutzung des Recyclinghofs Atzenhof,

Betriebsordnung für die Benutzung des Recyclinghofs Süd,

Betriebsordnung für die Benutzung des Kompostplatzes Burgfarrnbach.