Der Umweltausschuss / Der Finanz- und Verwaltungsausschuss / Der Stadtrat nimmt vom Sachstandsbericht Integriertes Klimaschutzkonzept Kenntnis und empfiehlt/beschließt die Beantragung des Anschlussvorhabens zur Umsetzung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes.
0. Vorbemerkung
Bezugnehmend auf die weitreichenden
Beschlüsse des Stadtrates vom 24.07.2019 sowie 20.05.2021 und die
Berichterstattungen bzw. Vorberatungen in den Sitzungen des Umweltausschusses
vom 17.09.2020 und 29.04.2021 wird folgender weiterführender Bericht zum
Bearbeitungsstand bzw. zu den Meilensteinen des Integrierten
Klimaschutzkonzeptes vorgelegt.
1.
Hintergrund
Bezüglich der bisherigen Schritte Zeitraum von 07/2019 bis 05/2021 wird auf die Ausschussvorlage OA/0460/2021 „Integriertes Klimaschutzkonzept: Klimaschutzziele für die Stadt Fürth“ verwiesen. Diese wurde im Umweltausschuss am 29.04.2021 und im Stadtrat 20.05.2021 behandelt.
2. Bearbeitungsstand
2.1. Maßnahmenkatalog
Im Integrierten Klimaschutzkonzept (IKSK) sind nun die vom Stadtrat beschlossenen Klimaschutzziele mit umfassenden Klimaschutzmaßnahmen zu hinterlegen.
Derzeit (also
seit dem Beschluss der Klimaschutzziele für die Stadt Fürth am 20.05.2021) wird
dieser Maßnahmenkatalog durch das Klimaschutzmanagement erarbeitet.
Ein erster Entwurf des Maßnahmenkataloges wurde Ende Juli allen Referaten und Beteiligungen der Stadt Fürth zur Verfügung gestellt. Diese erste Version basierte auf Vorschlägen und Ideen aus unterschiedlichen Quellen:
- eigene Bestandsanalyse
- THG Analyse sowie Potential- und Szenarien-Berechnungen
- Übernahme bereits formulierter Maßnahmen (z.B. aus dem Energienutzungsplan)
- Vorschläge/Ideen aus den Beteiligungsprozessen
- Vorschläge aus weiteren Formaten wie z.B. den Klimaschutzkonferenzen.
Dieser erste Entwurf der Maßnahmen wurde unter intensiver Absprache und Beteiligung der Fachämter aus der Verwaltung, der städtischen Beteiligungen sowie in vier themenspezifischen Arbeitsgruppen diskutiert, konkretisiert und weiterentwickelt. Die im Rahmen des IKSK zu bearbeitenden Handlungsfelder wurden für die Diskussion in den Arbeitsgruppen zu folgenden Bereichen zusammengefasst:
(1) Versorgung, Entsorgung, Energie & Gebäude, Abfall, Wasser
& Kommunikation, Kooperation, Partizipation
(2) Mobilität
& Kommunikation, Kooperation, Partizipation
(3) Stadtgrün, Stadtentwicklung und Klimaanpassung
& Kommunikation, Kooperation, Partizipation
(4) Öffentliche Hand: Energie & Gebäude, Fuhrpark, IT, Beschaffung
& Partizipation, Kommunikation, Kooperation
Die Mitglieder der Arbeitsgruppen setzen sich aus unterschiedlichen Institutionen aus Fürth mit verschiedenen Hintergründen zusammen. Neben Mitgliedern des Stadtrates, der Verwaltung und den städtischen Beteiligungen sind hier insbes. Vertreter*innen aus Wirtschaft und Verbänden sowie Akteur*innen der Zivilgesellschaft präsent. Hierbei ist es das Ziel, verschiedene Blickwinkel einzufangen, um für die Politik eine bestmögliche Entscheidungsgrundlage bieten zu können, die Anschlussfähigkeit der Maßnahmen zu gewährleisten und, dies ist insbesondere für die Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen notwendig, weite Teile der Stadtgesellschaft mitzunehmen.
Die Arbeitsgruppen werden in zwei Phasen beteiligt, eine erste Runde erfolgte Anfang August. Parallel dazu fand der zweite Fürther Klimagipfel ganz unter dem Zeichen des Klimaschutzkonzeptes statt. In Zusammenarbeit mit dem CatchUp wurden an drei Tagen gemeinsam mit Jugendlichen die Inhalte und Beweggründe zum Klimaschutzkonzept diskutiert und Maßnahmen erarbeitet.
Mitte Oktober wird das Klimaschutzmanagement die zweite Version des Maßnahmenkataloges fertiggestellt haben. Diese soll Maßnahmen, Handlungsschritte aber auch Kosten- und Zeitpläne enthalten sowie Prioritäten festlegen. Diese zweite Version wird dann erneut allen Referaten und städtischen Beteiligungen zur Verfügung gestellt und mit diesen abgestimmt.
Die zweite Beteiligungsrunde der Arbeitsgruppen wird im Anschluss daran Ende Oktober stattfinden. Diese dient der finalen Abstimmung des Maßnahmenkataloges.
2.2 Klimaschutzkonzept
Der Maßnahmenkatalog bildet einen zentralen Bestandteil des Integrierten Klimaschutzkonzepts.
Weitere Bestandteile des Klimaschutzkonzeptes werden unter anderem eine Verstetigungs- und Kommunikationsstrategie, die Treibhausgasanalysen und Potential-/Szenario-Berechnungen sowie ein Monitoringkonzept sein.
Vor einer
weiteren Gremienbehandlung werden im November die Stadtratsfraktionen und
-gruppen beteiligt. Es ist beabsichtigt, das Integrierte Klimaschutzkonzept
anschließend im Umweltausschuss am 09.12.2021 vorzustellen und zu beraten. Eine
Beschlussfassung des Stadtrates ist in der Sitzung am 22.12.2021 vorgesehen.
2.3 Anschlussförderung
Parallel zur Konzepterstellung soll bis zum Ende des Jahres die Förderung des Anschlussvorhabens beantragt werden. Ziel des Anschlussvorhabens ist es, die Umsetzung der im IKSK enthaltenen Maßnahmen zu koordinieren und zu begleiten. Die hierfür erforderlichen personellen Ressourcen sollen im Rahmen dieser Anschlussförderung mit finanzieller Unterstützung des Bundes bereitgestellt werden.
Hintergrund:
Die zwei im Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz verorteten Stellen des Klimaschutzmanagements werden aus Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative mit einem Bewilligungszeitraum vom 01.07.2020 bis 30.06.2022 gefördert. Die Förderung beläuft sich auf 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (352.516 € aus voraussichtlichen Gesamtkosten von 355.336 €). Die Vorhabenbeschreibung lautet: "KSI: Klimaschutzmanagement und Integriertes Klimaschutzkonzept der Stadt Fürth - Klimaschutzfahrplan 2020 - 2035".
Der von der Stadt Fürth zu tragende Eigenanteil wurde bzw. wird aus dem Budget des OA gedeckt (17.767 €/a).
Die Anschlussförderung zur Umsetzung des Klimaschutzkonzepts sowie zum Aufbau eines Controllingsystems für den Klimaschutz soll in Kürze beim Fördergeber Projektträger Jülich (PTJ) über die Nationale Klimaschutzinitiative beantragt werden. Die Vorhabenbeschreibung lautet: Förderschwerpunkt 2.7 „Klimaschutzkonzepte und Klimaschutzmanagement – Anschlussvorhaben“. Das Anschlussvorhaben soll zeitlich direkt nach dem Ende des Erstvorhabens beginnen.
Der Bewilligungszeitraum für das Anschlussvorhaben beträgt für integrierte Klimaschutzkonzepte in der Regel 36 Monate. Der Förderzeitraum wird demnach vom 01.07.2022 bis 30.06.2025 beantragt. Der Fördersatz beträgt in Summe 65 % (55 % für finanzschwache Kommunen + 10 % bei Antragstellung bis 31.12.2021). Dieser erhöhte Eigenanteil kann nicht mehr aus dem OA-Budget gedeckt werden. Es ist daher erforderlich, das Budget des OA für die Begleitung des Umsetzungsprozesses durch das Klimaschutzmanagement um 40.000 € für 2022 und um 65.000 € für die Folgejahre zu erhöhen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
170.000 € |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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x |
nein |
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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